Absetzung (Steuerrecht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Absetzbarkeit)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen.

Es muss nur der Teil der Einnahmen versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen wurden:

Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit[1] – zu veräußern.[2]

Sozialrecht (Deutschland)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbungskostenpauschale und Entfernungspauschale regelt § 6 der Sozialgeld-Verordnung des Arbeitslosengelds II.[3]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Stefan Rolletschke/Jutta Kemper: Steuerverfehlungen. § 374 AO Rz. 17.
  2. Thomas Fischer: StGB. § 259 Rz. 18.
  3. Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
Wiktionary: von der Steuer absetzen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen