Beschreibung§§ 14 bis 19 österr ABGB Stammfassung JGS 946 aus 1811 Leibeigenschaft Sklaverei nicht gestattet.jpg
Deutsch: Stammfassung des österreichischen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches aus der Justiz-Gesetzessammlung Jahrgang 1811 Nr. 946, endgültige Festsetzung der Aufhebung von Leibeigenschaft und Sklaverei
Datum
Quelle
amtliche Kundmachung (Justizgesetzessammlung JGS) in Österreich
Urheber
unbekannt, Justizressort des österreichischen Kaiserstaates
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Kurzbeschreibungen
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Kameraausrichtung
Normal
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Software
Adobe Photoshop Elements 20.0 (Windows)
Speicherzeitpunkt
12:57, 22. Nov. 2023
Farbraum
sRGB
Digitalisierungszeitpunkt
13:57, 22. Nov. 2023
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