Erbschaftsteuer in den Vereinigten Staaten

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Die Vereinigten Staaten erheben auf Bundesebene die federal estate tax. Da die Steuer den ungeteilten Nachlass besteuert und nicht den Erwerb, wird die Steuer in der deutschsprachigen Literatur als Nachlasssteuer bezeichnet.[1] Die Nachlasssteuer ist im Internal Revenue Code geregelt. Einige US-Bundesstaaten erheben ebenfalls Steuern beim Erwerb von Todes wegen. Ein Überblick hierzu wird weiter unten gegeben.

Persönliche Steuerpflicht

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Der weltweite Nachlass des Erblassers ist in den USA steuerpflichtig, wenn der Erblasser

  • US-Staatsbürger („citizen“) oder
  • Ausländer („alien“) mit Wohnsitz in den USA („residence“) war.

Andernfalls wird nur das US-Vermögen besteuert; hierzu gehört das physisch in den USA vorhandene Vermögen (z. B. Grundstücke); außerdem wird für bestimmtes Vermögen immer angenommen, dass es US-Vermögen ist, z. B.

  • Anteile an einer US-Kapitalgesellschaft,
  • in den letzten drei Jahren vor dem Tod erfolgte widerrufliche Vermögensübertragungen, wenn sich der Gegenstand entweder beim Tod oder bei der Übertragung in den USA befunden hat und
  • Forderungen gegen einen amerikanischen Schuldner (z. B. aus einem Rentensparplan).[1]

Der allgemeine Freibetrag heißt Unified Credit.

  • Für Sterbefälle im Jahr 2011 betrug der Unified Credit $ 5.000.000.
  • Für Sterbefälle im Jahr 2012 betrug der Unified Credit $ 5.120.000.
  • Für Sterbefälle im Jahr 2013 betrug der Unified Credit $ 5.250.000.[2] und
  • Für Sterbefälle im Jahr 2014 betrug der Unified Credit $ 5.340.000.

Bei beschränkter Steuerpflicht beträgt der Freibetrag nur $ 60.000.[3]

Der Freibetrag betrifft nicht nur den Nachlass, sondern auch alle Schenkungen.

Steuerbefreiung für den Ehegatten

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Die Zuwendungen an den Ehegatten sind steuerbefreit, wenn dieser US-Staatsbürger ist. Ist der überlebende Ehegatte kein US-Staatsbürger, wird der Freibetrag nur gewährt, wenn ein QDOT Trust gegründet wird, so dass der Ehegatte nicht frei über das Vermögen verfügen kann und es nicht unversteuert aus den USA schaffen kann. Bei Bezügen zu Deutschland kann die Errichtung eines QDOT Trusts allerdings ungewollte steuerliche Folgen haben.[1]

Für Sterbefälle im Jahr 2013 ist der Freibetrag folgender Tabelle[4] zu entnehmen:

Ab einem Betrag von bis ist der Grundbetrag Steuersatz darüber
$0 $10.000 $0 18 % des Betrags
$10.000 $20.000 $1.800 20 %
$20.000 $40.000 $3.800 22 %
$40.000 $60.000 $8.200 24 %
$60.000 $80.000 $13.000 26 %
$80.000 $100.000 $18.200 28 %
$100.000 $150.000 $23.800 30 %
$150.000 $250.000 $38.800 32 %
$250.000 $500.000 $70.800 34 %
$500.000 $750.000 $155.800 37 %
$750.000 $1.000.000 $248.300 39 %
$1.000.000 darüber $345.800 40 %

Abgabe der Steuererklärung

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Der vom Nachlassgericht bestellte Nachlassabwickler („Personal Representative“) muss die Steuer mittels des Formulars Form 706 bzw. Form 706-NA (Non-Resident-Alien) in neun Monaten nach dem Tod gegenüber dem Internal Revenue Service (IRS) erklären.[4]

Recht der einzelnen Bundesstaaten

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In folgenden Bundesstaaten werden gegenwärtig Nachlass- oder Erbschaftssteuern erhoben:[5]

Bundesstaat Art der Steuer Freibetrag (in US-Dollar) Steuerrate Nachweis, Anmerkung
Connecticut estate 2.000.000 bis zu 120, %
Delaware estate 5.340.000 bis zu 160, %
Illinois estate 4.000.000 bis zu 160, %
Iowa inheritance 0 bis zu 150, %
Kentucky inheritance 500 bis zu 160, %
Maine estate 2.000.000 bis zu 120, %
Massachusetts estate 1.000.000 bis zu 160, %
Maryland estate 1.000.000 bis zu 160, %
Maryland inheritance 150 bis zu 100, %
Minnesota estate 1.200.000 bis zu 160, %
Nebraska inheritance 10.000 bis zu 180, %
New Jersey estate 675.000 bis zu 160, %
New Jersey inheritance 0 bis zu 160, %
New York estate 2.062.500 bis zu 160, % Minimum: 5,085 %[6]
Oregon estate 1.000.000 bis zu 160, %
Pennsylvania inheritance 0 bis zu 150, %
Rhode Island estate 921.655 bis zu 160, %
Tennessee inheritance 2013: 1.250.000
2014: 2.000.000
2015: 5.000.000
bis zu 09,5 % Die Steuer wird 2016 abgeschafft.
Vermont estate 2.750.000 bis zu 160, %
Washington estate 2.000.000 bis zu 190, %
Washington D.C. estate 1.000.000 bis zu 160, %

Die Steuer kann bis zu gewissen Höchstbeträgen auf die Federal Estate Tax angerechnet werden.

Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen

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Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern vom 21. Dezember 2001.[7] Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht Sonderregeln für die Besteuerung deutsch-amerikanischer Nachlässe vor.

In Art. 4 des DBA wird geregelt, wo eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz hat. Hatte die Person in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten eine ständige Wohnstätte, so gilt ihr Wohnsitz als in dem Vertragsstaat gelegen, zu dem er die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hatte, sogenannter „Mittelpunkt der Lebensinteressen“. Dieser liegt in dem Vertragsstaat, zu dem die deutlich engeren persönlichen und außerdem noch ins Gewicht fallenden wirtschaftlichen Beziehungen bestanden. Beim Zuzug ins andere Land gibt es für zehn Jahre eine Sonderregelung. Der US-Freibetrag wird anteilig gewährt. Ansonsten wird die Doppelbesteuerung durch Anrechnung vermieden.[8]

Einzelnachweise

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  1. a b c Zitiert nach Jan-Hendrik Frank: Nachlasssteuer und Erbschaftsteuer in den USA.
  2. www.irs.gov Annual Inflation Adjustments for 2013 englisch; abgerufen am 27. Februar 2014
  3. IRS: Some Nonresidents with U.S. Assets Must File Estate Tax Returns
  4. a b www.irs.gov Instructions for Form 706 PDF, 632kB, Seite 3 bzw. 5, englisch; abgerufen am 27. Februar 2014
  5. http://www.mcguirewoods.com/news-resources/publications/taxation/state_death_tax_chart.pdf
  6. Estate Tax The New York State Department of Taxation and Finance; Overview of New York Estate Tax Laws Überblick über das Steuerrecht des Staates New York (Memento des Originals vom 12. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/wills.about.com
  7. Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Dezember 2001 (Memento des Originals vom 2. Januar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesfinanzministerium.de
  8. Zitiert nach Jan-Hendrik Frank: Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen