Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

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Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Gründung 7. Januar 1912
Sitz Wien
Zweck Interessenvertretung der Gerichtssachverständigen
Präsident Matthias Rant
Website www.gerichts-sv.at

Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs[1], auch kurz Hauptverband der Gerichtssachverständigen[1], ist der zentrale Dachverband der Gerichtssachverständigen in Österreich. Er nimmt für die bei Gericht tätigen Sachverständigen österreichweit deren Interessen wahr. Es besteht jedoch keine Mitgliedspflicht für Sachverständige. Präsident des Hauptverbandes ist Matthias Rant.

Die Satzung einer „Vereinigung der ständig beeideten Sachverständigen und Schätzmeister“ wurde am 7. Januar 1912 von einem Proponentenkomitee verabschiedet. Die Wahl des Vorstandes (Präsidium) wurde am 30. März 1912 der k.k. Polizeidirektion angezeigt (Präsident: August von Loehr). Seit 1914 nannte sich der Verband: „Gremium der ständig beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Schätzmeister Wien“. Am 15. Dezember 1933 erfolgte die Umbenennung in „Hauptverband der ständig beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Schätzmeister in Österreich“. Mit 6. Juli 1938 wurde der „Hauptverband der ständig beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Schätzmeister in Österreich“ zwangsweise aufgelöst.

Am 25. Juni 1945 fand die erste Sitzung eines Proponentenkomitees zur Wiedererrichtung des „Hauptverbands der ständig beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Schätzmeister in Österreich“ statt. Der Hauptverband wurde mit 15. Februar 1946 vom Bundesministerium für Inneres und öffentliche Sicherheit genehmigt. 1975 wurde der Verband in „Hauptverband der allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen Österreichs“ umbenannt.

Zur Entlastung des Hauptverbandes und im Sinne einer Föderalisierung wurde der Landesverband Tirol und Vorarlberg 1970, der Landesverband Oberösterreich 1971 und der Landesverband Steiermark 1972 gegründet. Der Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde 1975 gegründet. Außerordentliche Mitglieder sind seit 1982 die Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker, seit 1995 der Österreichische Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher und seit 2011 der Verband für Mediation gerichtsanhängiger Verfahren.

1992 wurde die, bereits zuvor bestandenen, Standesregeln der Sachverständigen von der Delegiertenversammlung als verbindlich beschlossen und mit Erlass des Justizministeriums für maßgeblich erklärt.

1998 trat der Hauptverband der EU-weit tätigen European Organisation for Expert Associations ("EuroExpert") als Vollmitglied bei.[2]

Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wird von den vier Basisverbänden der österreichischen Gerichtssachverständigen gebildet:

Die Landesverbände sind auch für die regionalen Informationen und Serviceleistungen (z. B. Führung der Sachverständigenlisten, Fortbildungsveranstaltungen, Hilfe bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen) zuständig.

Außerordentliche Mitglieder des Hauptverbandes sind:

Publikationsorgan

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Der Hauptverband gibt seit 1976 die Zeitschrift „Sachverständige“ heraus.[3] Medieninhaber und Verleger ist der Linde Verlag. Schriftleiter ist Harald Krammer, ehemals Präsident des Oberlandesgerichts Wien. Durch die Zeitschrift sollen die Interessen der Sachverständigen in Österreich vertreten und veröffentlicht werden.

Die Zeitschrift gliedert sich in:

  • Fachbeiträge;
  • Referate zu einschlägigen gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen und Erkenntnissen;
  • Sonderthemen;
  • Hinweisen zu Fortbildungsveranstaltungen;
  • Hinweisen zu einschlägiger Literatur.

Einzelnachweise

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  1. a b Statuten des Hauptverbandes, abgerufen am 16. Mai 2020.
  2. Alle Angaben unter diesem Abschnitt wurden sinngemäß entnommen aus: „100 Jahre Hauptverband der Gerichtssachverständigen Österreichs“, von Mag. Gertraud König in „Sachverständige“, Sonderausgabe 2012, S. 56 ff.
  3. Bis 2009: "Der Sachverständige".