Amtsgericht Griesbach

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Das Amtsgericht Griesbach war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Griesbach im Rottal in Bayern.

Als Folge der Verwaltungsreformen in Bayern des Jahres 1802 in Bayern wurde das Landgericht älterer Ordnung Griesbach eingerichtet. Im Jahr 1862 wurden als Folge der Trennung von Justiz und Verwaltung die Landgerichte Griesbach und Rotthalmünster zum Bezirksamt Griesbach im Rotthal zusammengefasst. Das Landgericht Griesbach blieb als Gerichtsbehörde bestehen und wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 in Amtsgericht Griesbach umbenannt.[1] Nach der Auflösung des Landkreises Griesbach wurde 1973 auch das Amtsgericht in Griesbach aufgelöst und der Sprengel dem Amtsgericht Passau zugeordnet.[2]

Einzelnachweise

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  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt