Bezirk Kimpolung

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Der Bezirk Kimpolung (rumänisch: Câmpulung; ruthenisch: Kimpolung) war ein Politischer Bezirk im Herzogtum Bukowina. Der Bezirk umfasste Gebiete im Südwesten der Bukowina. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Kimpolung (Câmpulung). Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des rumänischen Anteils der Bukowina.

Lagekarte des Bezirks Kimpolung innerhalb des Herzogtums Bukowina (1910)

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Kimpolung wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Kimpolung (Câmpulung) und Dorna (Vatra Dornei) gebildet.[2] 1903 wurde auf dem Gebiet des Bezirks Kimpolung zusätzlich die Schaffung des Gerichtsbezirk Stulpikany verordnet, der aus einem Teil der Gemeinden des Gerichtsbezirks Kimpolung gebildet wurde.[3] Bis diese Schaffung amtswirksam wurde, dauerte es jedoch bis zum 1. September 1910.[4]

Im Bezirk Kimpolung lebten im Jahr 1869 35.558 Menschen, bis zum Jahr 1900 erhöhte sich die Einwohnerzahl auf 55.688 Personen. Von der Bevölkerung hatten 1900 28.205 Rumänisch (50,6 %) als Umgangssprache angegeben, 16.843 Personen sprachen Deutsch (30,2 %), 7.342 Ruthenisch (13,2 %) und 1.463 eine andere Sprache (2,6 %). Der Bezirk umfasste 1900 eine Fläche von 2349,48 km² sowie zwei Gerichtsbezirke mit insgesamt 29 Gemeinden und sechs Gutsgebieten.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1869 35.558
1880 38.702 9.875 6.070 21.944 219
1890 45.832 12.764 5.888 25.753 490
1900 55.688 16.843 7.342 28.205 1.463

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Dorna Watra, Kimpolung und Stulpikany, diesen waren folgende Orte zugeordnet[5]:

Gerichtsbezirk Dorna Watra:

Gerichtsbezirk Kimpolung:

Gerichtsbezirk Stulpikany:

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1903, CVIII. Stück, Nr. 242: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Stulpikany in der Bukowina“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1910, XLIX. Stück, Nr. 123: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Aktivierung des Bezirksgerichtes Stulpikany in der Bukowina“
  5. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 400 ff.