Diskussion:Grundrechtsmündigkeit

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Heißt es nun Grundrechtsmündigkeit oder Grundrechtfähigkeit? Oder sind das Synonyme? --Forevermore 22:09, 8. Feb 2006 (CET)

Hier steht, dass das nicht übereinstimmen muss. Grundrechtsfähigkeit ist glaub ich das, was Pieroth/Schlink als Grundrechtsberechtigung oder Grundrechtsträgerschaft beschreiben, also die Frage, ob Tote oder Ungeborene (nasciturus) durch Grundrechte berechtigt werden. --Alkibiades 22:23, 8. Feb 2006 (CET)