Diskussion:Meinungsfreiheit/Archiv/2018

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Löschung Abschnitt "Faktische Grenzen"

Ich habe diesen Abschnitt gelöscht, da ich ihn im hohen Maße als POV erachte. Zu der in diesem Abschnitt formulierten Behauptung, die als Schutzrecht der Bürgerinnen gegen den Staat verankerte Meinungsfreiheit sei durch das alleinige Betonen moralischer Maßstäbe abseits allen staatlichen Handels - beschneidbar oder fände dadurch Schranken, findet sich weder in der Rechtsprechung Belege, noch existiert eine juristische Definition diesbezüglich. Nimmt man die Behauptung in diesem Abschnitt wörtlich, läge bei jeder Gegenmeinung, die moralischer Natur ist, eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vor, was natürlich Unsinn ist. --Skygazer (Diskussion) 10:26, 14. Jun. 2018 (CEST)