Generalversammlung (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Generalversammlung subsumiert:

  • sowie das Treffen von Mitgliedern oder gewählten Repräsentanten von Gewerkschaften, Kirchen, Vereinigungen (im Schweizer Rechtsdeutsch: für Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) oder vergleichbaren Organisationen.