Liste der Gerichte der ehemaligen deutschen Kolonien

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Gerichtsgebäude in Tsingtau

Diese Liste nennt die Gerichte der ehemaligen deutschen Kolonien. Für die Gerichtsorganisation im deutschen Kolonialreich siehe Gerichtsorganisation der ehemaligen deutschen Kolonien.

Liste der ordentlichen Gerichte für Weiße

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Bezirksgerichte

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Bezirksgerichte waren in den Schutzgebieten unter Zuziehung von Beisitzern erkennende Gerichte erster Instanz[1]. Das Bezirksgericht bestand aus dem Bezirksrichter als Vorsitzendem und zwei Beisitzern – in Strafsachen vier Beisitzern[2]. Es war zuständig für die durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Prozessordnungen (Zivil- und Strafprozeßordnung) den Schwurgerichten[3] und den Landgerichten in erster Instanz zugewiesenen Sachen sowie für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Entscheidungen des Bezirksrichters in Strafsachen[4].

Disziplinargerichte

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Siegelmarke K. Disziplinarkammer für die Schutzgebiete

Als Disziplinargerichte für die Schutzgebiete wirkte in erster Instanz die Disziplinarkammer für die Schutzgebiete mit Sitz in Potsdam und in zweiter Instanz der Disziplinarhof für die Schutzgebiete mit Sitz in Berlin[7]. Die Disziplinarkammer bestand aus sieben, der Disziplinarhof aus elf Mitgliedern.[8]

Eingeborenengerichte

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Für die Eingeborenen bestanden lokal sehr unterschiedliche Formen von Eingeborenengerichten.

Einzelnachweise

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  1. § 1 der Vf. des Reichskanzlers vom 25. Dez. 1900
  2. § 8 KonsGG.; § 6 der Kaiserlichen Verordnung vom 9. Nov. 1900
  3. § 7 der Kaiserlichen Verordnung vom 9. Nov. 1900
  4. § 10 KonsGG.
  5. a b c d e Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte, S. 369
  6. Deutsches Kolonial-Lexikon (1920), Band I, S. 198 f.
  7. AusfBest. zum KolBG. vom 8. Juni 1910, RGBl. S. 1091
  8. [1]