Prima facie
Der Terminus prima facie (lateinisch für ‚dem ersten Anschein nach‘, ‚auf den ersten Blick‘; wörtlich: ‚mit / bei erstem Gesicht‘) wird im Deutschen in der Bedeutung „bis auf Widerruf“, „solange sich keine gegenteiligen Evidenzen einstellen“ verwendet. Er sagt nichts darüber aus, ob der äußere Anschein täuscht – also der Schein trügt – oder nicht.
Philosophie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Prima facie findet sich als Fachbegriff vor allem in der Erkenntnistheorie.
Zudem ist in der Ethik in der Folge der Arbeiten von William David Ross (1877–1971) der Ausdruck Prima-facie-Pflichten entstanden, mit dem moralische Pflichten bezeichnet werden, die „auf den ersten Blick“ schon, also augenscheinlich Gültigkeit besitzen.[1] Diese Gültigkeit setzt eine moralische Intuition voraus.
Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der deutschen Rechtssprache sind: Prima-facie-Beweis, Anscheinsbeweis und Beweis des ersten Anscheins Synonyme.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Jean-Claude Wolf: Ein Pluralismus von prima-facie Pflichten [sic] als Alternative zu monistischen Theorien der Ethik. In: Zeitschrift für philosophische Forschung. (ZPhF). Jg./Bd. 50. Klostermann, 1996, ISSN 0044-3301, OCLC 300123808, ZDB-ID 2235674-5, S. 601–610 (online bei DigiZeitschriften.de [abgerufen am 25. August 2015]).