Rückzoll

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Rückzoll oder auch Rücksteuer, englisch drawback, wird die Erstattung eines Zolls bezeichnet. Ein Rückzoll kann etwa gewährt werden, wenn eine zoll- oder steuerpflichtige Verwendung des belasteten Gegenstandes nicht stattfindet, z. B. wenn er reexportiert wird, statt in den inländischen Verbrauch überzugehen.[1]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, 5. Auflage, Band 2, Leipzig 1911, S. 568.