Schutzsperre

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Von einer Schutzsperre spricht man im Leistungssport, wenn ein Sportler zum Schutz seiner eigenen Interessen, auch gegen seinen Willen, vorübergehend von der Teilnahme an Wettkämpfen ausgeschlossen wird. Eine Schutzsperre wird gewöhnlich durch den jeweils zuständigen Sportverband verhängt. Ihr Zweck besteht vorwiegend darin, den Sportler daran zu hindern, sich unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken auszusetzen. Damit unterscheidet sie sich vom verwandten Begriff der Wettkampfsperre, der meist eine Strafmaßnahme wegen eines Fehlverhaltens bezeichnet.

Schutzsperren sind seit langem im Boxsport üblich und geregelt.[1] Nach K.-o.-Niederlagen bzw. schweren Treffern soll dem Kämpfer über das Abklingen eventueller akuter Beeinträchtigungen hinaus ausreichend Zeit zur Regeneration gegeben werden. In vielen Sportarten werden Schutzsperren zunehmend bereits vorsorglich angewendet, z. B. wenn bei einer medizinischen Untersuchung ungewöhnliche physiologische Parameter festgestellt werden, insbesondere Indizien für Doping.[2]

Umgangssprachlich ist der Ausdruck „Schutzsperre“ auch im Zusammenhang mit anderen vorbeugenden oder verdachtsbedingten Suspendierungen im Bereich des Sports anzutreffen.

  • Vanessa Reimann: Doping im Arbeitsverhältnis des Berufssportlers. WiKu Verlag, Duisburg 2009. ISBN 978-3-86553-329-6. (zugleich Dissertation, FU Berlin 2009)

Einzelnachweise

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  1. Wettkampfbestimmungen des Deutschen Boxsport-Verbandes (PDF; 816 kB): siehe § 33 Schutzbestimmungen. Abgerufen am 4. Juni 2021.
  2. Nationale Anti Doping Agentur (NADA) (Memento des Originals vom 7. September 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nada-bonn.de: Vorwettkampfkontrollen