Waldemar Reinfelder

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Waldemar Reinfelder (* 2. Januar 1965 in Fürth) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit Juli 2009 Richter am Bundesarbeitsgericht, seit dem 25. Januar 2022 Vorsitzender Richter.[1]

Waldemar Reinfelder schloss seine juristische Ausbildung 1994 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen in München ab. Er begann dann seine Karriere als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen 1995. Hierbei war er von 1999 bis 2001 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Er wurde am 1. Februar 2008 Richter am Landesarbeitsgericht Bremen, wo er Vorsitzender der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts war. Während seiner richterlichen Tätigkeit in Bremen wurde er der Öffentlichkeit unter anderem 2008 durch den Vorsitz in dem Rechtsstreit zwischen Radio Bremen und deren Angestellter Reyhan Şahin alias Lady Bitch Ray[2] und bei einer Kündigungsschutzklage gegen eine Betriebsrätin einer Drogeriekette[3] bekannt. Er lehrt Arbeitsrecht an der Hochschule Bremen.

Im Mai 2009 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt. Am 23. Juli 2009 trat er seinen Dienst an dem Bundesgericht an. Er war zunächst Mitglied im 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts, seit dem 1. November 2018 im 4. Senat.[4] Zudem war er von 2014 bis 2018 Pressesprecher des Bundesarbeitsgerichts. Mit der Ernennung zum Vorsitzenden Richter am 25. Januar 2022 übernahm Reinfelder den Vorsitz des 10. Senats, der im Wesentlichen für Sondervergütungen, Zulagen und die Sozialkassen der Bauwirtschaft zuständig ist.[1]

Einzelnachweise

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  1. a b Waldemar Reinfelder neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. In: Pressemitteilung Nr. 3/22. Bundesarbeitsgericht, 26. Januar 2022, abgerufen am 5. Februar 2022.
  2. Pressemitteilung Nr. 6/08 des Landesarbeitsgerichtes Bremen vom 29. Mai 2008 (Memento des Originals vom 16. Oktober 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landesarbeitsgericht.bremen.de (PDF; 16 kB)
  3. Schlecker lenkt ein, taz vom 22. März 2008
  4. Andreas Just: Bundesarbeitsgericht. Abgerufen am 11. März 2018.