Bürovorsteher

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Der Bürovorsteher (heute oft Büroleiter genannt) ist der Verwaltungsleiter eines Anwalts- oder Notariatsbüros. Die Funktion des Bürovorstehers ist zumeist nur in größeren Kanzleien oder Sozietäten gebräuchlich. Es handelt sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung.

Der Bürovorsteher ist das Bindeglied zwischen den Rechtsanwalts- bzw. Notarfachangestellten und den Rechtsanwälten und Notaren. Er ist auch Personalvorgesetzter der Angestellten des Büros, je nach Organisationsstruktur auch der der angestellten Anwälte. Er ist an die Weisungen der Partner der Sozietät gebunden und setzt diese um. In sehr großen Kanzleien gibt es auch gesonderte Leitungspositionen für einzelne Verwaltungsbereiche wie z. B. Leiter für Personal, Buchhaltung, EDV.

In den meisten Fällen sind in dieser Position Rechtsanwaltsfachangestellte tätig, die sich durch entsprechende Zusatzausbildungen für diesen Beruf qualifiziert haben. Bei persönlicher Qualifikation ist auch ein Quereinstieg aus anderen Berufen, z. B. von Beamten des gehobenen Dienstes oder von Rechtspflegern, möglich.

Bis zum Jahr 1999 wurden Fortbildungslehrgänge zum „Geprüften Bürovorsteher“ durch verschiedene Institute angeboten. Die Weiterbildung zum Geprüften Bürovorsteher wurde ab dem Jahr 2000 durch diejenige zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ ersetzt. Eine modernere Bezeichnung für den Beruf des Bürovorstehers lautet Büroleiter.

Die Aufgaben des Bürovorstehers oder der Bürovorsteherin hängen von der Größe der Kanzlei und den Arbeitsschwerpunkten und Vorstellungen der Kanzleiinhaber (Partner/Sozien) ab.

Zu den typischen Aufgaben gehören:

Wiktionary: Bürovorsteher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen