Bezirksadjutant

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Bezirksadjutanten waren im Deutschen Reich Leutnants des aktiven Dienststandes, die zur Unterstützung des Bezirkskommandeurs in den Bürogeschäften für zwei bis drei Jahre von ihren Truppenteilen abkommandiert waren. Die Regelung oblag den Generalkommandos.

  • Robert Hue de Grais: Heer und Kriegsflotte: Allgemeine Bestimmungen. Wehrpflicht, Heereseinrichtung und Rechtsverhältnisse der Militärpersonen – Heereslasten – Dersorgung der Militärpersonen – Kriegsflotte. Springer-Verlag 2013, ISBN 3-662-34682-6. S. 329: Auszug aus „6. Heerordnung 22. Nov. 88.“