Diskussion:Bankgesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Malabon in Abschnitt Sinn des Artikels?
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Sinn des Artikels?[Quelltext bearbeiten]

Ist mir nicht verständlich. Geht es um die Kompetenzen von Zentralbanken? Oder um die Regulierung des Kreditwesens? Weder das Kreditwesengesetz noch das Bundesbankgesetz sind Bankgesetze im Sinne des Artikels. Hier werden offenbar ganz äußerlich ähnliche Bezeichnungen zusammengefasst. Der Artikel ist m. E. allenfalls als Begriffsklärung sinnvoll. --Malabon (Diskussion) 22:24, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ich bin ebenfalls für eine BKS. --Benutzer:UHT (Diskussion) 22:53, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
So ist es. Ich habe es mal umgesetzt --Taste1at (Diskussion) 23:50, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Danke.--Malabon (Diskussion) 22:00, 23. Jun. 2020 (CEST)Beantworten