Diskussion:Europäischer Karlspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft

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Verleihung grundsätzlich nur bei persönlicher Anwesenheit -> 1990?[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht, dass für die Preisvergabe nur Personen in Frage kommen, die ihn auch persönlich in Empfang nehmen. Wie wurde das 1990 geregelt, also das ungarische Volk Preisträger wurde? Offensichtlich war nicht ganz Ungarn bei der Verleihung anwesen, also dürfte es einen Vertreter gegeben haben ... wen? Oder gab es damals diese Regel noch nicht? -- DerBuddybär (Diskussion) 09:56, 28. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Es versteht sich von selbst, daß das ungarische Volk nicht persönlich anwesend sein konnte. Ausnahmen bestätigen die Regel, insofern ist diese Ausnahme kein Problem.
Andererseits ist die Auskunft „persönliche Anwesenheit“ nicht wichtig, weil sowieso davon auszugehen ist, daß der Geehrte normalerweise persönlich erscheint. Das Gegenteil wäre ein massiver Affront, der mit der Annahme des Preises nicht vereinbar ist. Außer vielleicht in Fällen wie heftige Erkrankung, das wäre dann eine weitere plausible Ausnahme. Also eine verzichtbare Angabe. Ich habe es so umformuliert, ohne „grundsätzlich nur bei persönlicher Anwesenheit“. --Lektor w (Diskussion) 06:11, 11. Dez. 2022 (CET)Beantworten