Diskussion:Fearless Girl

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Lektor w in Abschnitt Leadership
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Der Artikel „Fearless Girl“ wurde im März 2017 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 22.04.2017; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Nicht so freie Bilder[Quelltext bearbeiten]

EN:File:Fearless Girl.jpg wird gemeinfrei, wenn am Standort verbleibend. Kann dann in DE nach Schutzlandprinzip hochgeladen werden.

Wenn ein Gebäude im Ausland fotografiert wurde, die Aufnahme nach dortigem Recht nicht vermarktet werden darf, kann gleichwohl die Vermarktung in Deutschland zulässig sein, wenn die Voraussetzungen der Panoramafreiheit nach deutschem Recht vorliegen. Dürfen zum Beispiel Aufnahmen des nächtlich beleuchteten Eiffelturms in Frankreich wegen fehlender Panoramafreiheit nicht publiziert werden, spielt dies für die Zulässigkeit der Nutzung des Fotos in Deutschland keine Rolle. --Eingangskontrolle (Diskussion) 11:04, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Frage an die Urheberrechtsexperten: Reicht eine geplante Standzeit von einem Jahr für Panoramafreiheit? Die Statue steht dort derzeit fest installiert. Vgl. Panoramafreiheit#Kriterium „bleibend“, demnach "eine zeitlich befristete Ausstellung (...) „üblicherweise in Wochen und Monaten, nicht dagegen in Jahren bemessen“ wird". --Dk0704 (Diskussion) 12:10, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Wie kann die deutsche Panoramafreiheit angewandt werden, wenn es in UK steht? --K@rl 12:30, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
PS da nehme ich mir irgend ein Land, wo es keinerlei Beschränkungen gibt ;-) --K@rl 12:31, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Meines Wissens muss es eine dauerhafte Aufstellung sein. @Karl, die ist in New York, nicht in UK ;). In der enwiki haben sie die Ausnahme für Enzyklopädiezwecke. Das machen wir hier meines Wissens jedoch nicht. --Itti 12:50, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
@Karl Gruber: Wegen dem Schutzlandprinzip. Die Frage ist, ab wann es als dauerhaft gilt - reicht ein Jahr? --Dk0704 (Diskussion) 13:33, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Wenn ich mich recht an alte Diskussionen erinner, gabs mal die Faustformel "solange das Material typischerweise durchhält", womit durchaus Plakate die nicht abgenommen wurden nach 1-2 Jahren dauerhaft waren. Bei solch einer Plastik würde ich persönlich bei einem Jahr nicht von dauerhaft ausgehen. Positiv "schwierig" wird es, da der Ort für mindestens ein Jahr gewählt wird, d.h. sie könnte theoretisch auch ewig dort stehen, was aber bisher nur gewünscht, jedoch nicht offiziell kommentiert wurde. Nach aktuellem Stand würde ich sagen: eher nicht bleibend im Sinne der Panoramafreiheit. --Quedel Disk 15:40, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten


Quedel hat mMn Recht. Wenn heute bereits absehbar ist, wann ein Werk wieder abgebaut wird, dann ist es nicht dauerhaft. Wenn dagegen eine Präsentation auf Dauer (das entspricht etwa der Bedeutung unserer indefiniten Sperren...) angelegt ist, dann greift die Panoramafreiheit, wenn also eine Skulptur irgendwo steht, oder besser noch, an einem Gebäude angebracht ist, und am Tag nach der Einweihung ein LKW in das Werk hineinkracht und es somit zerstört wird, dann war es immer noch (IANAL) nach Maßstäben des Urheberrechts eine dauerhafte öffentliche Anbringung. Wenn ich mich recht entsinne, war das auch die Argumentation hinter der verweigerten Panoramafreiheit für Christos verhüllten Reichstag (bewusster Abbau des Werks nach einer begrenzten Zeit). Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 15:56, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Das mit Christo ist eine ganz blöde Sache. Dieses Urteil widerspricht der restlichen Rechtssprechung in Deutschland und eigentlich auch dem Gesetz. Dadurch sind viele Unsicherheiten entstanden. Dauerhaft bedeutet auf Lebenszeit. Sand- oder Eisskulpturen leben nicht sehr lange, das spielt jedoch keine Rolle, sowas ist durch Panoramafreiheit gedeckt. Bei diesen Skulpturen ist die Lebensdauer vorher bekannt (zumindest annähernd). Die angesprochene Skulptur steht jedoch nur temporär im öffentlichen Raum, da greift nichtmal die sehr weitreichende österreichische Panoramafreiheit, wäre ja auch nur theoretisch. Wenn die Skulptur nach dem Entfernen jedoch vernichtet würde, dann hätte sie auf Lebenszeit, also dauerhaft im öffentlichen Raum gestanden, dann wäre ein Foto davon hier in de. nach DACH-Recht zulässig, nicht aber auf Commons. Das Blöde ist nun, daß nach dem Christo-Urteil niemand vorhersagen kann, wie ein Richter das sehen würde. Die Kommentare halten sich da sehr bedeckt. Ein klärendes Urteil wie bei Himmelsscheibe → Motezuma wäre hilfreich.
Zum Thema Schutzlandprinzip: hier gehen die Ansichten hier und auf Commons auseinander. Commons urteilt nach Heimat- und US-Recht, wobei bei der Panoramafreiheit Heimatrecht des abgebildeten Kunswerks (nicht des Fotografen) gilt. Hier auf de. gilt das strengste DACH-Recht. Hier können also deutsche Gesetze angewandt werden, nicht aber österreichische Panoramafreiheit. Will man also ein Kunstwerk, das in Frankreich, Ukraine, Italien usw. aufgestellt ist, fotografieren und das Foto veröffentlichen, dann geht das nur hier, nicht auf Commons. Steht die Skulptur in einem Gebäude in Österreich, dann geht das hier nicht sondern nur auf Commons. Nach deutschem und Schweizer Recht ist die Panoramafreiheit aufs Äußere von Gebäuden beschränkt, österreichisches Recht gestattet aber auch Aufnahmen im Inneren. Das ist höchstrichterlich am Beispiel der Hundertwasserentscheidung dokumentiert. --M@rcela 16:57, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Text[Quelltext bearbeiten]

Frage zum Text: "zeigt keinerlei Respekt vor dem heranstürmenden Bullen, einer Figur, die seit 1989 im Bowling Green Park an der Wall Street steht und Symbol für den aggressiven finanziellen Optimismus und Erfolg ist." Zuerst war also nur der Bulle dar. Danach kam das kleine Mädchen? Das musste ich überlegen. Das Wichtigste ist ja, dass sie vor dem Bullen keine Angst hat und dass man ja nicht auf die Idee käme, dass sie die Finanzen schützt. (Das Video kenn ich noch nicht). ich überleg mal... --Momel ♫♫♪ 19:37, 12. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Hallo, das ist doch im Textzusammenhang eindeutig:
"Das Fearless Girl stellt sich dem Charging Bull entgegen, ... . Sie ... zeigt keinerlei Respekt vor dem heranstürmenden Bullen, einer Figur, die seit 1989 im Bowling Green Park an der Wall Street steht ... . Aufgestellt wurde die Statue am 8. März 2017, dem Internationalen Frauentag, um auf den Missstand aufmerksam zu machen, dass in den Vorständen der Russell-3000-Index-Firmen nach wie vor der Anteil an Frauen sehr gering ist." Daraus geht doch klar hervor, welche Figur wann aufgestellt wurde. Gruß, --Alraunenstern۞ 22:50, 12. Mär. 2017 (CET)Beantworten
stimmt, ja. Ich finde den heranstürmenden Bullen künstlerisch ebenso prima gelungen und hatte beim Betrachten des Bildes den ersten Eindruck, beide Figuren seien vom selben Hersteller (-in), also gleichzeitig entstanden. Vielleicht so: Statue für den Bullen und Figur für das Mädchen. Mein Vorschlag: "dem heranstürmenden Bullen, einer Statue, die" und im folgenden Abschnitt "die Figur des Mädchens" (als Zusatz für OMA) ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/irritiert .--Momel ♫♫♪ 10:29, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Bitte nicht! Statur für das Männliche und Figur für das Weibliche? Das würde die Absicht des Projektes konterkarieren! --Andrea014 (Diskussion) 10:49, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Das war ein Wink mit dem Zaunpfahl. Also gut: nur den Zusatz "das Mädchen", für den OMA test. --Momel ♫♫♪ 11:13, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Skulptur[Quelltext bearbeiten]

Besser "Bronzeplastik" oder "Bronzebildwerk". GEEZER … nil nisi bene 13:10, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Skulptur geht per Definition aber auch. Besser als "Bronzebildwerk". --Dk0704 (Diskussion) 12:11, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Ich wäre froh, wenn es bei gebräuchlichen Begriffen bleiben könnte. WP ist doch für unsere Leser da. Und wer von ihnen kennt das Wortungetüm Bronzebildwerk? Leider lässt der entsprechende Artikel einen Abschnitt über die Entstehungsgeschichte des Begriffes vermissen. Auch gibt es in dessen Abschnitt Literatur keine Quelle, unter der man über diesen Begriff nachlesen könnte. Wenn das Wort einmal genannt würde, um es zu verlinken, fände ich das in Ordnung, sofern ansonsten die Begriffe Bronzeplastik oder Skulptur verwendet würden. Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 12:42, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Es ist nicht nötig, eine Begriffsetablierung zu betreiben. Es gibt einen sehr guten, etablierten, passenden und aussagekräftigen Begriff. Ich denke, diese Diskussion ist eindeutig und erledigt. --Itti 12:48, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Pissing Pull[Quelltext bearbeiten]

Das Mädchen mindert nicht die künstlerische Qualität der Bullenfigur, sondern zeigt Stirn und Mut gegen das Geschäftsleben in den Händen Einzelner. Es lädt ein, darüber nachzudenken. Dass es dafür "zur Strafe" angepisst wird, sagt alles. Beide Seiten werden je von gegensätzlich Interessierten verantwortet. Das ist freie Meinungsäußerung. Das pissing pull ist es nicht.--Momel ♫♫♪ 17:10, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Zuckt sie deshalb oder zieht sie den Fuß zurück? ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  Liebe Grüße --Itti 18:01, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Aber ohne Zweifel auf Kosten des jeweils anderen Werkes. Alexpl (Diskussion) 18:07, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
passt schon - das kommt schließlich von einem männlichen Aktivisten! So "pieseln" nicht nur die Hunde gern und überall. --Arieswings (Diskussion) 18:11, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Axo. Aktivisten. Alexpl (Diskussion) 18:17, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
"Künstler" schien mir jetzt zu hochtrabend. --Arieswings (Diskussion) 18:20, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
WP:Disk beachten. Alexpl (Diskussion) 18:21, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten
dito, --Arieswings (Diskussion) 18:28, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Leadership[Quelltext bearbeiten]

Die Übersetzung von "leadership" ist falsch. msh (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD5:F13:0:853F:8B35:62FC:20A3 (Diskussion) 11:08, 8. Mär. 2022 (CET))Beantworten

Sehe ich nicht so. Konkret geht es bei women in leadership um Führung/Leitung in Unternehmen, also um Frauen in Führungspositionen. Im oberen Beitrag wird auch keine angeblich bessere Übersetzung genannt. --Lektor w (Diskussion) 09:14, 9. Mär. 2022 (CET)Beantworten