Diskussion:Feierabendparlament

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Grünzeug in Abschnitt Begriff 'Feierabendparlament'
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CH-Parlament (erl.)

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Es ist zwar richtig, dass die meisten Schweizer Parlamentarier noch einen anderen Beruf ausführen, als nur PArlamentarier zu sein, allerdings abreiten sie keineswegs ehrenamtlich mit Sitzungsgeldern (auch noch für Kommissionen etc.) können durchaus grössere Summen zustande kommen (kenne gerade keine Zahlen). Und die Sitzungen finden auch nicht in Randzeiten sondern in kompakten Sessioen statt in denen die Parlamentarier zu 100% Politik betreiben. Ich will damit nicht widersprechen, dass es ein Feierabendparlament ist (was es eventuell nach Definition ist). Aber viele Punkte die im Artikel erwähnt werden treffen auf das CH-Parlament nicht zu und das sollte man eventuell besser formulieren. --Wuestenschiff 13:23, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Deswegen steht bei den Punkten Plenumssitzungen nachmittags und Vergütung der Abgeordneten niedriger ein „meist“. Diese Merkmale müssen nicht auf alle Feierabenparlamente zutreffen. Die Einfügung stammt von Benutzer:Mas3 (hier), der leider keine Quelle mit angegeben hat. Das wichtigste definitorische Kriterium, dass die Abgeordneten ihren Lebensunterhalt nicht durch das Mandat verdienen scheint aber gegeben zu sein. Eine Quelle hab ich angefügt. blunt. 13:38, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Gebe dir recht im Artikel steht nichts Falsches wollte nur darauf Hinweisen, dass ein Schnellleser falsche Schlüsse daraus ziehen könnte. Aber da die wirklich interessierten Leser wohl den Links zu den einzelnen Parlamenten folgen werden, gebe ich dir Recht das es nicht wirklich tragisch ist. Wollte nur nicht, das dies zu einer neuen Urban-Legende wird, dass die Schweiz von ein paar Unternehmern in der Freizeit regiert wird, wir haben schliesslich schon genügend Probleme all unseren Käse und Schokolade zu essen;).--Wuestenschiff 14:06, 30. Jul. 2009 (CEST) Ps: die neue quellle ist etwas langatmigBeantworten
In jetziger Form eindeutig erledigt Thx an alle --Wuestenschiff Dünentalk 16:36, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Baden-Württemberg

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In Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011 steht, dass der Landtag von Baden-Württemberg ab der nächsten Legislaturperiode vom Feierabendparlament in ein Vollzeitparlament umgewandelt wird, also zur Zeit noch ein Feierabendparlament ist. Allerdings wird dies in diesem Artikel nicht erwähnt. --85.180.8.200 20:35, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Begriff 'Feierabendparlament'

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Der Begriff 'Feierabendparlament' sollte dringend um den heute gängigen Begriff 'Teilzeitparlament' ergänzt bzw. sogar durch den Begriff 'Teilzeitparlament' ersetzt werden. Ebenso ist der Eintrag nicht korrekt und sollte daher verbessert werden (z. B. gibt es in Deutschland 3 Teilzeitparlamente (Abgeordnetenhaus von Berlin, Bremische Bürgerschaft, Hamburgische Bürgerschaft)) Siehe auch: Eintrag 'Hamburgische Bürgerschaft' "...Die Bürgerschaft ist seit 1996 ein Teilzeitparlament und die Abgeordneten erhalten wie in anderen Landtagen Diäten. Bis dahin war die Bürgerschaft ein so genanntes „Feierabendparlament“ bei dem die Abgeordneten eine Aufwandsentschädigung erhielten.[89]..." --Abghs (Diskussion) 14:56, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo, mir fehlt der wissenschaftliche Nachweis des Begriffs „Teilzeitparlament“. Mir ist der Begriff nur aus Veröffentlichungen des Ex-Verfassungsrichters von Arnim und sich darauf beziehenden Werken bekannt. Ich vermute, dass der Begriff nicht ausreichend verbreitet ist, um hier als Synonym gelistet zu werden. Zumal mir auch die Begriffsverwendung nicht eindeutig erscheint. Ich werde die Änderung daher bis zum Nachweis der ausreichenden Verbreitung zurücknehmen. bluNt. 18:45, 27. Aug. 2012 (CEST)
Hallo, es geht nicht nur um den Begriff 'Teilzeitparlament' als Synonym, sondern auch darum, dass der Eintrag zum Feierabendparlament fehlerhaft ist und daher mindestens wie bereits versucht korrigiert werden muss. Als erstes möchte ich auf die im Eintrag selbst unter der Fußnote 1 angegebene Quelle eingehen: Das Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland (5. Auflage von 2003) bezieht sich auf S. 317 auf die Hamburgische Bürgerschaft, nennt Feierabendparlament nur in Anführungsstrichen und erwähnt auch im selben Abschnitt: "..., dass das Mandat maximal als Teilzeitbeschäftigung verstanden werden soll.". Hinweisen möchte ich darauf, dass die Quellenangabe (Fußnote 1) im Eintrag nicht eindeutig ist, da bereits 2009 die 6. Auflage des genannten Werkes erschienen ist und dort auf S. 317 nichts dergleichen steht. Den Begriff 'Teilzeitparlament' bzw. 'Teilzeitparlamentarier' finden Sie z.B. in der folgenden Quelle: Nauber, Horst : Das Berliner Parlament : Struktur und Arbeitsweise des Abgeordnetenhauses von Berlin. - 5., neu bearb. u. erg. Aufl. . - Berlin : Kupijai & Prochnow, 1986. - 510 S. - S.353 / --Abghs (Diskussion) 15:42, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Bundeszentrale für politische Bildung, Der Parlamentarische Rat in Bonn: „Die Suche nach Gründen für den unvorhergesehen langen Weg zum Grundgesetz beschränkt sich meist auf politische Ursachen und ignoriert das Ausmaß, in dem der Parlamentarische Rat konstruktionsbedingt eben ein Teilzeitparlament war.“
--84.157.206.119 19:40, 22. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Juristisch ist der Begriff Feierabendparlament nicht zutreffend und als Umgangssprache einzuordnen, daher habe ich die vorgeschlagene Änderung übernommen.--Grünzeug (Diskussion) 07:46, 8. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 11:31, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Feierabendparlamente auf lokaler bzw. kommunaler Ebene?

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Im Artikel wird davon gesprochen, dass Feierabendparlamente als Bezirks-, Kreis- bzw. Gemeinderäte öfter vorkommen. Das halte ich für wenigstens irreführend. Zum einen sind Kommunalvertretungen keine Parlamente, sondern Exekutivorgane. Zum anderen gibt es meiner Kenntnis nach keine einzige Bezirks- bzw. Kommunalvertretung, die nicht ehrenamtlich arbeitet. Mein Formulierungsvorschlag, wenn ich richtig liege: Vertretungen auf kommunaler Ebene (Bezirkstag, Kreistag, Gemeinderat) sind in der Regel ehrenamtlich organisiert.--Thomas Sahi (Diskussion) 13:45, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Das ist m.E. korrekt. Es handelt sich sogar m.E. in den überwiegenden Fällen um Verwaltungsaussschüsse und nicht um Legislativorgane bzw. Gesetzgebungsorgane. Ich streiche den Satz daher. --Grünzeug (Diskussion) 07:29, 8. Jun. 2020 (CEST)Beantworten