Diskussion:Gerichtsverfahren zu Klimaprotesten in der Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hadi in Abschnitt Freispruch widerrufen
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Das in der Löschdiskussion diskutierte Lemma lautete: Prozess zum Lausanner Klimaprotest vom 22. November 2018. Der Artikel wurde danach gemäss Vorschlag unten verschoben. --Hadi (Diskussion) Sichter: Sichtet! 16:37, 26. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Vorschlag zur Verschiebung auf allgemeineres Lemma[Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz gibt es inzwischen einen zweiten Prozess im Zusammenhang mit den Klimaprotesten und weitere sind vorhersehbar. Deshalb schlage ich vor, diesen Artikel zu einem allgemeineren Lemma zu verschieben. Vorschlag: Gerichtsverfahren zu Klimaprotesten in der Schweiz. Im übergeordneten, internationalen Artikel können diese Fälle dann nur kurz behandelt werden: Gerichtsverfahren zum Klimawandel --Hadi (Diskussion) Sichter: Sichtet! 19:42, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Das ist aus meiner Sicht sinnvoll, da mindestens noch die Prozesse zu den Protesten in Zürich und Basel vom Juli 2019 anstehen. Deren Behandlung könnte ebenfalls in das Lemma Gerichtsverfahren zu Klimaprotesten in der Schweiz aufgenommen werden. --Baumis (Diskussion) 21:07, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Freispruch widerrufen[Quelltext bearbeiten]

Zum aktualisieren des Artikels: https://www.srf.ch/news/schweiz/freispruch-widerrufen-klimaaktivisten-nach-aktion-in-lausanner-cs-filiale-verurteilt --Fonero (Diskussion) 12:33, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

erledigt. --Hadi (Diskussion) Sichten nicht vergesssen 19:00, 31. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Prozess zum Genfer Klimaprotest vom 13. Oktober 2018[Quelltext bearbeiten]

https://www.srf.ch/news/schweiz/credit-suisse-unterliegt-genfer-kantonsgericht-gibt-klimaaktivist-recht --Fonero (Diskussion) 13:36, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten