Diskussion:Gestreckte Gesellenprüfung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Hallo an alle Prüfungsexperten,

dies ist mein erster Artikel in der Wikipedia und er hat mich einige Stunden gekostet. Für Anregungen und Diskusionen zum Prüfungsrecht in der deutschen Berufsausbildung bin ich jederzeit gerne bereit.

Mit besten Gruß -- Bastian Matz 11:09, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Bastian, ersteinmal meinen Glückwunsch zu der hervorragenden Einstandsarbeit die du mit diesem Artikel geleistet hast! Eine Anregung hätte ich dazu noch, wobei ich mir selber noch nicht im klaren bin, wie eine Umsetzung aussehen könnte:
Eventuell sollte der Artikel allgemeiner gehalten werden und nicht nur explizit die "Gestreckte Gesellenprüfung" behandeln. Du führst zwar teilweise auch die "Gestreckte Abschlußprüfung" an und verweist neben der HWO auch auf das BBiG, aber nicht konsequent in allen Abschnitten. Derzeit fehlt in der Wikipedia also ein Artikel "Gestreckte Abschlußprüfung". Der macht aber keinen rechten Sinn, da er bis auf die Begriffe weitgehend identisch mit diesem Artikel wäre. Daher würde ich vorschlagen, die Thematik komplett hier abzuhandeln. Beispielsweise das Lemma auf "Gestreckte Prüfung" verschieben und von "Gestreckte Gesellenprüfung" und "Gestreckte Abschlußprüfung" Redirects anlegen und den Text hier noch entsprechend überarbeiten. Der Haken bei dieser Lösung ist, das sich der Begriff "Gestreckte Prüfung" in den einschlägigen Gesetzestexten und Verordnungen nicht findet, also eine "Wikipedia-Erfindung" wäre. Eine bessere Idee habe ich aber leider auch nicht Grüße, -- TA 11:05, 18. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo TA, vielen Dank für deine Worte und deine Anregung, die ich durchaus teile. Über den von dir angeführten "Haken" hinaus gibt es noch einen weiteren. Wenn du im Artikel Zwischenprüfung bist wirst du sehen, dass hier - wenn auch sehr sperrlich - die Begrifflichkeit der gestreckten Abschlussprüfung bereits angegangen wurde. Wie verhält es sich damit? Wie geht man in so einem Fall vor, wenn wir mal davon ausgehen, dass ich den Artikel nach deinen Vorschlägen umbaue? Kannst du helfen? Bis dahin vielen Dank für deine Rückmeldung und Gruß -- Bastian Matz 15:53, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Bastian, der Artikel Zwischenprüfung dürfte keine Probleme bereiten. Es wird dort explizit das Thema Zwischenprüfung behandelt (die es ja weiterhin (noch) gibt) und auf das neue System der gestreckten Prüfung lediglich kurz hingewiesen. Das berührt diesen Artikel also überhaupt nicht. Ich habe den Artikel übrigens noch etwas überarbeitet. Bei diesem Artikel hier will ich gerne helfen, habe aber nach wie vor keine Idee, wie: wenn man - was ja eigentlich richtig wäre - stets beide Begriffe (Abschlussprüfung / Gesellenprüfung) verwendet, werden die Sätze sehr lang und schlecht lesbar. Anders wird es aber kaum gehen. Grüße, -- TA 21:10, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo TA, des Weiteren kommt erschwerend hinzu, dass wir bei dem Begriff "Abschlussprüfung" stets den Bezug zum BBiG wahren müssen, denn hier können durchaus auch Unterschiede bestehen. Als Beispiel fällt mir spontan die Zulassung ein. BBiG = zuständige Stelle, HwO = Ausschussvorsitzender...Gruß -- Bastian Matz 13:54, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Was ist nun eine "gestreckte Gesellenprüfung"? Die keine Zwischenprüfung mehr ist?

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Das schafft der Schreiberling in 50 Zeilen nicht, dem Lexikonbesucher zu sagen; stattdessen wiederholt er Zeug, das sowieso bei Industriemechaniker steht.

  • Bin nun gespannt. was an der "gestreckten Prüfng" anders ist, als in der früheren Zwischenprüfung! Alles andere wegstreichen! 13.7.2015, Eco-Ing. (nicht signierter Beitrag von 93.104.109.6 (Diskussion) 00:24, 14. Jul 2015 (CEST))
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GiftBot (Diskussion) 19:35, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten