Diskussion:Menge (Betäubungsmittelrecht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 89.13.16.4 in Abschnitt Falsche "geringe Mengen" ?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Grafik gefällt mir sehr gut. Allerdings könnte man sie etwas deutlicher beschriften. In der Überschrift steht: "Geringe Mengen in den Bundesländern". Mir ist nicht klar, worauf sich der Begriff "geringe Menge" hier bezieht. Ist damit bloß eine geringe Menge Cannabis gemeint, oder gilt das auch für andere Betäubungsmittel? Zweitens steht unter der x-Achse die Mengenangabe "Gramm". Auch daraus geht nicht hervor, worauf sich die Gramm beziehen. Sind das Gramm Cannabis, Gramm THC oder Gramm Cocain? In Österreich bezieht sich die geringe Menge auf den psychoaktiven Wirkstoff in Reinsubstanz. Sonst hätte man den absurden Effekt, dass man jemand für 20 g schlechtes Cannabis (5 % THC) strenger bestraft werden müsste als jemand für 10 g potentes Cannabis (25 % THC), obwohl letzterer 2,5 Mal so viel "Droge" besitzt wie der erste und nach der Logik des Gesetzes grundsätzlich strenger bestraft werden müsste. --El Cazangero 23:30, 11. Apr 2006 (CEST)

Ich wollte das Ganze nicht zu voll stopfen. Es geht um Gramm Haschisch/Gras. Andere Betäubungsmittel haben andere (oder zum Teil gar keine?) derartige Grenzen. Wenn mir einer verrät, womit ich unter Linux schicke SVG-Diagramme mache, würd ich das nochmal schicker machen... :o) --Eike 00:05, 12. Apr 2006 (CEST)
Z. B. Gnuplot mit "set terminal svg" :-) --El Cazangero 00:32, 12. Apr 2006 (CEST)

Schweiz?

[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht sowas in der Schweiz aus? Ist da von Kanton zu Kanton verschieden oder in der ganzen Schweiz einheitlich? und wo liegen die Grenzwerte? --213.213.190.183 23:08, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Führerschein

[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man noch darauf hinweisen, dass auch bereits eine geringe Menge Canabis den Führerschein kosten kann. Bei regelmäßigem Konsum kann man den Führerschein sogar ohne MPU loswerden, und zwar selbst dann, wenn der Konsument gar nicht Auto unter THC-Einfluss gefahren ist, sondern etwa bloß zuhause gekifft hat oder als Fußgänger unterwegs war.

Kleine Ergänzung: Auch mit (bzw. vor der) MPU ist der Schein weg, denn für eine pos. Begutachtung wird eine lange Abstinenzzeit vorausgesetzt & solange darf man nicht fahren. --Eldiletante 19:26, 2. Mär. 2009 (CET)


Wäre eigentlich völliger Blödsinn wer wirklich nicht Fährt kann auch keine Strafe bekommen ;) sonnst m+ßten leuten die Alkohol trinken ja das gleiche passieren ;) (nicht signierter Beitrag von 31.19.216.24 (Diskussion) 02:17, 31. Mär. 2015 (CEST))Beantworten

Falsches Lemma

[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffskombination "Geringe Menge" lässt sich ja wohl nicht auf die legale Betrachtung von Betäubungsmittel-Mengen reduzieren. (nicht signierter Beitrag von 160.44.248.164 (Diskussion) 14:06, 6. Mär. 2009 (CET)) Beantworten

Sehe ich genauso. Ausserdem beschreibt der Artikel diverse Mengenbegriffe. Deshalb werde ich das mal korrigieren. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:08, 8. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Artikelzusammenlegung mit "Rechtliche Aspekte von Cannabis"?

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel Rechtliche Aspekte von Cannabis diskutiert das Thema mit der Geringen Menge ebenfalls und geht dabei deutlicher ins Detail. Darum schlage ich vor, die beiden Artikel zusammenzulegen. --GoaSkin 22:20, 7. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wird wahrscheinlich nicht ganz einfach, kann man aber wohl machen. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:48, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Juristische Begriffe

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal ein paar juristische Begriffe korriegiert. So ist z.B. der Satz: "Dass von Strafverfolgung abgesehen wird, heiß nicht, dass auch von Strafe abgesehen wird" kompletter Unsinn gewesen. Natürlich gibt es eine Strafe nur als Folge von Strafverfolgung. Die Auflagen, die der Autor meinte, mit denen eine Einstellung (z.B. nach § 153a StPO oder jugendrechtlichen Vorschriften wie §§ 45, 47 JGG) verbunden werden kann, sind keine "Strafen" im Rechstsinne. Sondern "Auflagen" oder (im Jugendrecht) "Weisungen".

Außerdem hab ich in Abs. 1 noch mal klarstellend eingefügt, dass sich die geringe Menge anhand der Bruttomenge definiert (und nicht an der Nettowirkstoffmenge)--88.70.77.15 00:41, 28. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Falsche "geringe Mengen" ?

[Quelltext bearbeiten]

Im Text ist die Rede davon, dass entgegen der Tabelle und der Quellen, in Niedersachsen die „geringe Menge“ bei 15 Gramm läge. Gibt es dazu irgendwelche Quellen? Auch für die anderen Werte sind nicht immer Quellen angegeben! (nicht signierter Beitrag von 89.13.16.4 (Diskussion) 16:21, 30. Apr. 2015 (CEST))Beantworten