Diskussion:NSU-Prozess

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Anonymisierung

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Gerlach, Wohlleben und Eminger sind relevant im Sinne der Wikipedia RK. Bei allen wird der Klarname in seiösen Medien genannt, ebenfalls bei Schultze. Schultze als "Minderjährigen" zu anonymisieren, nur weil er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde und ihn dadurch zu schützen ergibt keinen Sinn, da Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht auch volljährig sind. Er hätte auch nach Erwachsenenstrafrecht verurtelt werden können.

In einigen Medien wird auch Wohlleben anonymisiert, weil wohl vermieden werden soll faschistische Verbrecher n den Pranger zu stellen. Schultze könnte aber beispielsweise bei tätiger Reue auch eine neue Identität erhalten.

Was allgemein bekannt und korrekt wiedergegeben ist unterliegt nicht mehr einem "Recht auf Vergessenwerden" nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht. Es muss nur neutral und wahrheitsgemäß wiedergegeben werden. Die Bekanntmachung der Namen erfolgt nicht durch die Wikipedia sondern erfolgte durch seriöse Medien und/oder die Angeklagten selbst. Sonst dürfte über kein Strafverfahren und keinen Straftäter mehr berichtet werden. --Lena1 (Diskussion) 16:54, 12. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Du möchtest mal nachsehen, was in Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Straftaten steht. Im konkreten Fall macht es allerdings wenig Sinn, Namen, die über Jahre durch die Medien geisterten, zu anonymisieren. Nach verbüßter Haftstrafe bzw. in ein paar Jahren kann das schon anders aussehen - das muss aber nicht jetzt entschieden werden. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:29, 12. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Gerade weil Carsten Sch. nicht relevant für einen eigenen Personenartikel ist, halte ich es für richtig, seinen vollen Namen nicht auszuschreiben. Wenn ich mit dieser Ansicht hier allein bleibe, werde ich mich nicht verkämpfen. Gruß in die Runde, --Andropov (Diskussion) 22:21, 13. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn die Strafen verbüßt sind kann wie beim Soldatenmord von Lebach überprüft werden, welche Namen zu anonymisieren sind um eine Resozialisierung nicht zu verhindern oder zu erschweren.--Lena1 (Diskussion) 15:04, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Das ist aber wirklich großzügig von dir - nur spielt es hier keine Rolle, wie anderswo verfahren wurde. Wenn Andropov begründet Carsten Sch. anonymisieren will, dann ist WP:BIO auf seiner Seite, bei einer Strafe nach Jugendstrafrecht erscheint das auf jeden Fall als geboten und als Hauptautor hat er schon zweimal ein gewisses "Vorschlagsrecht", um solche Details zu gestalten, so lange keine Regularien dagegen sprechen. --GiordanoBruno (Diskussion) 12:42, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Dass aus dieser Diskussion eine Verbesserung des Artikels erwächst, bezweifle ich leider. -- Amtiss, SNAFU ? 17:21, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Warum wurde nicht über Hochverrat diskutiert?

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Der NSU hat es unternommen, mit Gewalt zwar nicht den Bestand, wohl aber die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu ändern. Sie haben das (nach dem allgemeinen Erwischtwerden) offen zugegeben, die Gewalttaten sind passiert: damit müßte außer den anderen Bestimmungen auch der § 81 Hochverrat erfüllt sein. Hochverrat ist ein Offizialdelikt, also können Gericht und Staatsanwaltschaft nicht sagen, wir verzichten darauf... warum wurde, soweit ich das sehe, über den § 81 (für mich wie gesagt offensichtlich erfüllt, aber das mag ja jemand anders sehen) weder vom Gericht noch von der Staatsanwaltschaft zumindest geredet?--2001:A61:3A09:4301:12C:86D0:8F5:6D83 21:47, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

am 7. Januar 2013 verkündete das Münchner OLG den NSU per Beschluß für aufgeöst

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https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=NSU-Prozess&diff=222897250&oldid=222888988

hierher übertragen von Benutzer Diskussion:Vsop#NSU-Prozess --Vsop (Diskussion) 16:32, 16. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Hallo Vsop

du fragst hier nach Belegen und übersiehst (übergehst) dabei den zuvor von mir eingefügten Absatz

Bereits am 7. Januar 2013, noch vor Beginn des Prozeß, verkündete das Münchner Oberlandesgericht einen Beschluß, in dem es den Nationalsozialistischen Untergrund für aufgelöst erklärte und der Angeklagten Beate Zschäpe dadurch Hafterleichterung gewährte, woraufhin die Anwälte Zschäpes ihren Einspruch gegen die Anklage zurück zogen.

du kennst ja sicherlich WP:INTRO

Einleitung

Unmittelbar nach der Definition sollte eine kurze Einleitung mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Artikelinhalts folgen. Die Einleitung soll einen kurzen Überblick über das Thema ermöglichen und das Lemma in Grundzügen erklären. Es empfiehlt sich (vor allem bei Personenartikeln), bereits an dieser Stelle die Bedeutung hervorzuheben.

warum die du die Ergänzung, die Quellen, die Faktenlage übersiehst (übergehst) dann aber die website der "Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung" mit dem Satz "Durch den Tod von Mundlos und Böhnhardt 2011 gilt die Vereinigung als aufgelöst." und meinen Satz aus der Zusammenfassung löscht, ist nicht nachvollziehbar

es gibt das Bekennervideo mit den 4 Panther! es gibt das Netzwerk, darunter viele V-Leute und noch vor der Beweisaufnahme verkündet das Gericht via Beschluss das der NSU nur aus 3 Personen bestand und durch den Tod zweier Personen nicht mehr existiert

du ignorierst die Faktenlage, die Quellen und löscht den Satz, der das zusammenfasst, aus der Einleitung

mag sein, dass du den NSU-Komplex nicht aufmerksam verfolgt hast, dass dir da was entgangen ist, aber nach Belegen fragen, obwohl sie da sind, ist strange

mir wäre, wenn mir so ein fauxpax passieren würde, das extrem peinlich

ich würde mich freuen, wenn du den Satz in die Zusammenfassung wieder einfügen würdest.

Gruß --Über-Blick (Diskussion) 01:07, 16. Mai 2022 (CEST)Beantworten

In dem SPIEGEL-Artikel von Jüttner steht, in dem Beschluss des OLG München vom 7. Jan 2013 heiße es: „Die vom Generalbundesanwalt durchgeführten Ermittlungen legen den Schluss nahe, dass der 'Nationalsozialistische Untergrund/NSU' seit dem Tod von U. M. und U. B. aufgelöst ist.“ Das kann man nicht mit dem Satz wiedergeben: „Das Münchner Oberlandesgericht erklärte am 7. Januar 2013, noch vor Beginn des Prozesses, den Nationalsozialistischen Untergrund für aufgelöst“, und erst recht nicht mit Ihrem Satz: „Bereits am 7. Januar 2013, noch vor Beginn des Prozeß, verkündete das Münchner Oberlandesgericht den NSU per Beschluß für aufgeöst.“ Der Beschluss vom 7. Jan 2013 hob die Anordnung auf, auch Besuche ihrer Verteidiger dürfe Zschäpe nur mit Trennscheibe empfangen. Das würde ich nicht „Hafterleichterung“ nennen, sondern Aufhebung der Trennscheibenanordnung für Verteidigerbesuche/-gespräche. Davon, dass Zschäpes Verteidiger daraufhin „ihren Einspruch gegen die Anklage zurückzogen“, finde ich weder bei Jüttner noch bei Brandstetter auch nur ein Wort. Ich werde diesen Unfug nun also auch in #Angeklagte und #Überblicksdaten löschen. Nichts für ungut! --Vsop (Diskussion) 02:13, 16. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Gerade bei Brandstetter gefunden: „dass die Rechtsanwälte ihren Antrag auf Nachbesserung der Anklageschrift nicht aufrechterhalten.“ So kann man das zwar ausdrücken, aber ich finde es kaum erwähnenswert. Ihnen ist das natürlich wichtig, weil sie den Eindruck vermitteln wollen, das OLG M habe den NSU zu sanft angefasst und mit den Verteidigern gekungelt. Für diese Einschätzung sehe ich aber keine seriösen Belege. --Vsop (Diskussion) 02:50, 16. Mai 2022 (CEST)Beantworten
„Gericht erklärt Terrorvereinigung für aufgelöst“ macht unabhängig von der Faktenlage keinen Sinn. „Nimmt an“ oder „geht davon aus“ ist wohl gemeint. Ist aber eh nebensächlich. Karl Oblique 23:13, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten