Diskussion:Nordatlantikvertrag

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von N9713 in Abschnitt Lohnt sich ein Lückenhaft-Baustein?
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Lohnt sich ein Lückenhaft-Baustein?[Quelltext bearbeiten]

Es sind da zwei Vertragsartikel-Artikel herausgegriffen wurden. Was ist mit dem Rest?--Alberto568 (Diskussion) 21:44, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Nein, der lohnt sich nicht. Das was der Artikel im Moment darstellt, sind die elementaren Bestandteile des Vertrags. Die anderen Artikel sind - wenn vieleicht auch nicht völlig egal - dann doch jedenfalls deutlich weniger bedeutend. --88.130.96.74 17:54, 23. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Der NATO Vertrag dürfte wohl einer der bedeutsamsten Verträge der Gegenwart sein. Eine Darstellung des gesamten Vertrages in der offiziellen Übersetzung erscheint angemessen. Das Herausgreifen von zwei Artikeln ist wenig objektiv.--Knoa (Diskussion) 14:59, 29. Mär. 2016 (CEST)Beantworten
Das sehe ich nicht so. Es sind nunmal nicht alle Regelungen gleich bedeutend: Die Hinterlegungsregel, nach der der Vertrag von irgendeiner Vertragspartei archiviert wird, hat halt einen ganz anderen Stellenwert als die zentrale Passage zur Frage des Bündnisfalls. Es bringt keinem was, wenn die wirklich wichtigen Informationen in einer Flut an irrelevantem Zeug untergehen. Ein guter Artikel stellt Informationen nicht nur objektiv dar (was der Artikel bereits tut), sondern er stellt sie auch neutral dar, den Umfang seiner Teile an die jeweilige Wichtigkeit angepasst. --87.123.23.254 19:57, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die Beurteilung, was wichtig ist, erscheint mir subjektiv zu sein. Beispielsweise sind die Artikel 1 bis 4 mindestens ebenso wichtig wie Artikel 5 und wohl kaum irrelevantes Zeug. Erst Artikel 14 regelt den Hinterlegungsort. Andererseits gibt es keine Artikel, die als Garantie des Eigentums an Produktionsmitteln ausgelegt werden könnten. Auch der beschriebene Hintergrund erscheint nicht besonders relevant.--Knoa (Diskussion) 14:20, 21. Jan. 2017 (CET)Beantworten
M.E. sind die wichtigsten Inhalte des Vertrags mit Zusammenfassung der Artikel 1, 2, 4, 5, 6, 10 und 13 plus Präambel jetzt übersichtlich dargestellt, ohne mit weniger wichtigen Hintergrundvereinbarungen überfrachtet zu sein. --N9713 (Diskussion) 18:39, 1. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

"Der Nordatlantikvertrag wird auch als „Atlantische Allianz“ oder als „Atlantik-Pakt“ bezeichnet,"[Quelltext bearbeiten]

Beleg? Soweit ich das sehen kann, sind das eher Bezeichnungen für die NATO. Es wäre auch komisch, einen Vertrag als eine Allianz zu bezeichnen. --Belegfreund (Diskussion) 00:36, 24. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Kündigung[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus um diesen Verein zu verlassen?

Antwort: Siehe Artikel 13 des Vertrags: "Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung." --Cybertrek (Diskussion) 15:23, 18. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ausscheiden aus dem Vertrag[Quelltext bearbeiten]

Gibt es schon Länder in denen über einen Austritt aus dem Verein debattiert wird? Gerade im Hinblick auf das Fiasko im Afghanenland. (nicht signierter Beitrag von 87.185.33.219 (Diskussion) 19:11, 8. Sep. 2021 (CEST))Beantworten