Diskussion:Patentingenieur

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A02:810D:E80:45CF:48C5:BFDB:463C:B7C7 in Abschnitt Ungenaue bis falsche Aussage im 1. Abschnitt
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Ungenaue bis falsche Aussage im 1. Abschnitt

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"Ein Patentingenieur ist ein Fortbildungsberuf nach einem erfolgreich abgeschlossenen Universitätssstudium im Bereich der Ingenieurwissenschaften oder der Naturwissenschaften."

Ist nicht zwingend ein Fortbildungsberuf, die HAW-Amberg-Weiden bietet als (meines Wissens) einzige Hochschule diese Ausbildung als direkten regulären Studiengang an:

Das Dipl. Patentingenieurwesen ist ein Diplomstudiengang, der einzigartig an der FH in Amberg angeboten wird.

Ab dem Wintersemester 11/12 wird jedoch auch dieser Studiengang als Bachelor-Studiengang angeboten, nicht mehr als Dipl-Studiengang (nicht signierter Beitrag von 93.207.138.69 (Diskussion) 17:09, 18. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

http://www.haw-aw.de/studium/diplomstudiengaenge/patentingenieurwesen.html (nicht signierter Beitrag von 194.138.39.61 (Diskussion) 12:07, 11. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

http://www.haw-aw.de/studium/diplomstudiengaenge/patentingenieurwesen.html (nicht signierter Beitrag von 93.207.138.69 (Diskussion) 17:09, 18. Mai 2011 (CEST)) Beantworten


Kann man das belegen, dass mein ein Studium braucht? Die Quellen sagen nichts dazu. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:E80:45CF:48C5:BFDB:463C:B7C7 (Diskussion) 12:21, 9. Dez. 2021 (CET))Beantworten

Dürfen sich studierte Naturwissenschaftler Patentingenieur nennen?

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Der Artikel ist diesbezüglich widersprüchlich. Einerseits wird in der Einleitung gesagt, dass Naturwissenschaftler nach einer Fortbildung im Gewerblichen Rechtsschutz den Titel Patentingenieur tragen dürfen, im Abschnitt Ausbildung wiederum steht, dass sich der Naturwissenschaftler Patentreferent nennt, da die Bezeichnung Patentingenieur nur Ingenieuren vorbehalten sei, gemäß der landesrechtlichen Definition eines Ingenieurs.

Es folgen die Zitate:

"Aus der Historie heraus, werden diejenigen Angestellten eines Unternehmens mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften, die sich mit den Belangen des Gewerblichen Rechtsschutzes befassten, als Patentingenieure betitelt."
"Die Berufsbezeichnung für den Ingenieur lautet nach seiner Zusatzausbildung "(Diplom-)Patentingenieur"; der Naturwissenschaftler (Physik, Mathematik, Biologie, Chemie, usw.) nennt sich "Patentreferent". (Das ergibt sich aus der landesrechtlichen Definition eines Ingenieurs.) Umgangssprachlich wird er manchmal auch als „Erfinderberater” bezeichnet."

LleunamM (Diskussion) (11:27, 13. Mär. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten