Diskussion:Schulsanitätsdienst

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Prolaps in Abschnitt Schweigepflicht bei Schulsanis
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Schulsanitätsdienst“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Verankerung in den Hilfsorganisationen

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Teilweise kooperieren die Schulsanitätsdienste nicht nur mit den Hilfsorganisationen, sondern sind auch in diesen verankert.

Hallo, ich habe gerade meine aller erste Veränderung hier in Wikipedia vorgenommen. Ich hoffe ich habe alles richtig gemacht und den Link bzw. den Einzelverweis richtig eingefügt.

Falls nein, sagt mir bitte, wie ich es richtig mache, danke.

Gruß, --Arimja 21:09, 18.04.2012 (CEST)

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..zu SSDs bestimmter Schulen in den Artikel einfügen. Wikipedia ist kein Linkverzeichnis! siehe WP:WWNI Punkt 7.2 und 7.3
Gerne eingefügt werden dürfen Links, die inhaltlich etwas beitragen.

Gruß, --Andante 12:22, 23. Okt 2005 (CEST)

Die Frage ist: Sind Portale inhaltlicher Beitrag? Für mich eigentlich schon. Aber ein "dieses Portal nehmen wir, dieses nicht" darf nicht vorkommen. Daher wäre ich dafür offene Schulsanitätsdienstportal (bsp. www.ssdnet.de) doch reinzunehmen... Und sie nicht rauszueditieren. Gruß, --Krumel 19:11, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

16h bzw. 30h durch Stunden ersetzt.

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Da wir hier in der Deutschen Wikipedia sind und es sich nicht um einen Artikel mit mathematischem Hintergrund handelt, habe ich die 16h und 30h durch Stunden bzw. stündig ersetzt.

ssdnet.de This site is down for maintenance. Please check back again soon.

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Die Seite ssdnet.de ist zur Zeit nicht verfügbar / unterliegt Wartungsarbeiten "This site is down for maintenance. Please check back again soon." Daher entferne ich die Seite aus den Links. Einspüche? - Oder ist die Seite auf einmal wieder online? -- Mit besten Grüßen 15:57, 6. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Genauere Angaben

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Betr. "Der Schulsanitätsdienst […] ist eine gemeinnützige Institution an Schulen, die der Schulleitung direkt untergeordnet ist.": Die Aussage ist mir zu absolut. Demnach würde es den SSD überall geben. Ist das zutreffend?

Betr. Geschichte, Verbreitung (kein Abschnitt): Ich vermisse Angaben hierzu. An meinen vier Schulen in Niedersachsen (zwischen 1978 und 1992) gab es das (noch) nicht. --Matt1971 (Diskussion) 00:46, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Zum ersten Punkt: Kann so stehen bleiben, da erstens nicht gesagt wurde in jeder Schule und zweitens gemeinnützige Organisationen (z.B.: DRK, Johaniter, etc...) auch nicht in jeden Ort Vertretten sind.

Zu Punkt 2: Hier die Geschichte klar rauszukristalisieren wird schwierig werden, da es dazu kaum gesichtete Informationen gibt und die Informationen die es gibt, sind zum Teil wiedersprüchlich. Richtig belegt sind eigentlich nur die Informationen 1990-heute. Davor gab es allerdings auch schon Schulsanitätsdienste an Schulen. Mann kann davon ausgehen, dass dies bis zur Erstgründung des JRK 1925 zurückreicht. An manchen Schulen an dennen sich damals das Deutsche Jugendrotkreuz etablierte, wurden kleinere Verletzungen von den Schülern selbst versorgt. In wie weit dies allerdings für die Geschichte des Schulsanitätsdienstes relevant ist, ist nicht belegt.--Natsu83 (Diskussion) 16:15, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Erneutes entfernen des Rettungshelfer bzw -Sanitäter

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Bitte nicht mehr einfügen. Hierbei handelt es sich um eine Sache, die wirklich nur sehr wenige im Schulsanitätsdienst machden können und nur in wenigen Regionen gemacht wird. Und auch hauptsächlich nichts mit der Aktivität im SSD zu tun hat. Meistens ist es so, dass die entsprechenden Schüler die RH, RA und RS nur bekommen wenn sie in die Bereitschaft der entsprechenden HiOrg eintreten. Sie werden dann für die Bereitschaft ausgebildet mit der Vorraussetzung dass man sie in der Bereitschaft einsätzt. Diese Ausbgildung ist nicht gerade billig und kein Verein würde es riskieren soviel Geld für eine Ausbildung zu investieren, wenn es nicht sicher ist, dass die Person seine erlenten Fähigkeiten den HiOrgs zu verfügung stellt. Für Bereitschaft ist Mindestalter 16 und für die Ausbildung mindestens 17 (Berufe.Net - Rettungshelfer).--Natsu Dragoneel (Diskussion) 11:14, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Funk, Handy, Durchsage

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Hallo,

also ich persönlich finde es schon fragwürdig, dass du, Natsu Dragoneel einfach den Beitrag, der von dem Hauptautor des Artikels gesichtet wurde, zurücksetzt.

Warum ich ihn gesichtet habe, erkläre ich dir gerne:

  • ich kenne für jede Alamierungsart Schulen, die sie praktizieren
  • theoretisch möglich sind alle drei Alamierungsarten

Vor dem Hintergrund, dass es für so ein nicht wissenschaftliches Thema keine Belege gibt, aber alle drei Alamierungsarten alleine vom Prinzip her möglich sind und funktionieren, finde ich schon, dass man den Satz im Artikel lassen kann. Zumal kannst du ja nicht ausschließen, dass es keine Schule gibt, die über Funk alamiert, oder? Und dafür den Satz direkt komplett löschen? Naja, ich will keinen Edit-War anfangen; lohnt sich nicht.

Viele Grüße, --Arimja (Diskussion) 06:11, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Nach BK: Wie du sicherlich gesehen hast, wurde mein Revert auch begründet [1]. Wenn du dazu noch eine weitergehende Erklärung brauchst: Funkgeräte haben nur die wenigsten SSD´s. Somit also unerheblich als alarmierungsmethode. Handys/Smartphones stören häufig den Unterricht und sind daher während der Unterrichtszeit meist unerwünscht. Somit bliebe für das Handy also nur die Pausen. In den meisten Fällen bleibt also nur die Alarmierung per Durchsage durh die Schulsprechanlage. Um zum möglichen zu sprechen zu kommen: Möglich wäre vieles. Das eine theoretische möglichkeit besteht, macht es noch lange nicht Relevant. Ich kenne ein SSD die FME benutzen, um alarmiert zu werden und bei einer anderen Schule rennt die Sekräterin los um den SSD aus dem Unterricht zuholen. Möglich ist vieles, aber berechtigt das für einen Eintrag? Eher zweifelhaft. Einzig die Alarmierung durch Durchsage hallte ich hier für enzyklopädariscdh Relevant und könnte in der Form untergebracht werden: "Eine Alarmierung erfolgt in der Regel durch eine Durchsage in der Schulsprechanlage" (hmm, hörrt sich zwar jetzt merkwürdig an, bin aber ebend erst aufgestanden, also sei mir das verziehen)
P.s.: Auch ich kenne mich im Bereich SSD sehr gut aus, da ich, bis vor einem Jahr, SSD´s an einigen Schulen betreut habe. --Natsu Dragoneel (Diskussion) 06:26, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich bin seit vielen Jahren aktiv im SSD an unserer Schule dabei. Meiner Meinung nach ist das Funkgerät keine unherebliche Alarmierungsmöglichkeit. Schließlich haben Funkgeräte und entscheidende Vorteile ggü. der Durchsage:
  • Die Schulsanitäter können bei Fragen z.B. zu Einsatzort und der Anzahl der benötigten Sanitäter Rücksprache mit dem Sekretariat halten.
  • Nicht die gesamte Schule bekommt mit, wenn der SSD zu einem Einsatz gerufen wird, was vor allem in Pausen sinnvoll ist, um Schaulustige weitgehend zu vermeiden.
  • Mit Funkgeräten ist auch eine Kommunikation unter den Sanitätern selbst möglich, um z.B. Einsatzkräfte nachzufordern.
  • Mit den Funkgeräten kann immer eine ganz bestimmte Gruppe von Sanitätern angesprochen werden, in den meisten Fällen eben die Diensthabenden. Vor allem bei SSDs mit einer großen Mitgleiderzahl ist es so möglich, Einsätze zu vermieden, wo wegen einer relativ kleinen Verletzung plötzlich zehn oder mehr Sanitäter am Einsatzort sind.
  • Eine Durchsage stört immer den Unterrichtsverlauf. Vor allem bei Klassenarbeiten oder Prüfungen im Allgemeinen wird es meistens von den Lehrern als störend empfunden, wenn eine Durchsage den Unterrichtsfluss stört, die eigentlich nur einen kleinen Teil der Schülerschaft betrifft.
Die o.g. Argumente gelten im Grunde auch für Mobiltelefone. Hier kommt allerdings noch hinzu, dass der Mobilfunk strörungsfreier als das Funknetz ist.
Außerdem ist anzumerken, dass ein klingelndes Handy oder Funkgerät den Unterricht nicht mehr stört, als das eine Durchsage tut.
Daher bin ich eindeutig der Meinung, dass man alle möglichen Alarmierungsmöglichkeiten, die in der Praxis eingesetzt werden (also auch die angesprochenen FME) im Artikel auftauchen sollten.
Zudem möchte ich auf folgende Internetseite verweisen, auf der eine angeregte Diskussion über die verschiedensten Alarmierungsmittel geführt wird: Schulsanitaetsdienst.de. Hier wird klar, dass im SSD-Alltag so gut wie alle Möglichkeiten genutzt werden.
Daher plädiere ich für eine Aufnahme der Alarmierungsmöglichkeiten in den Artikel.
Grüße, DeveloperCPS (Diskussion) 20:50, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Schweigepflicht bei Schulsanis

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Wichtig zu nennen ist auch die Schweigepflicht bei Schulsanitätern. Dies gilt sowie für normale Ersthelfer, meines Wissens auch für Schulsanis. Hat jemand mehr Ahnung davon? Wäre erwähnenswert im Artikel. --Schoki 1993 (Diskussion) 19:36, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ersthelfer unterliegen in Deutschland grds. keiner gesetzlichen Schweigepflicht. Entsprechend auch Schulsanitäter nicht. Der § 203 StGB listet einen abschließenden Katalog des betreffenden Personenkreises auf. Dies sind alles besondere berufs- oder amtsmäßige Geheimnisträger. Aufgrund des Analogieverbotes im Strafrecht ist diese Liste auch nicht willkürlich erweiterbar. Zur Veranschaulichung noch mal ein externer Link: Rechtswissen Schulsanitätsdienst(S. 38) --Prolaps (Diskussion) 23:04, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten