Diskussion:Sicherheitsfahrschaltung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von FEBALOK in Abschnitt Inhaltliches
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Inhaltlich korrekt?

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Ich bezweifle, dass der Lokführer die Sifa 30 Sekunden lang drücken muss. Mir ist lediglich die Version bekannt, dass die Sifa alle 30 Sekunden betätigt werden soll. Weiß jemand, was jetzt korrekt ist? --Netsrac.r 16:18, 28. Jul 2005 (CEST)

Der Artikel ist inhaltlich korret, aber unvollständig. Das System, bei dem alle 30 sec gedrückt werden muss, ist in Deutschland üblich, manche Tf ünterstützen beides, der SGM-Sprinter (NL) hat z.B. die im Artikel genannte Version
Robert Sternschulte
Soll ich das wirklich glauben?
Gewusst hat man von diesem Problem schon lange, gab es doch immer wieder Klagen von Ehefrauen von Lokführern, die im ::Schlaf permanent getreten wurden.
Für den Benutzer Netsrac.r:
Die Sifa spricht an, wenn sie länger als 5 Sekunden nicht gedrückt wird, oder länger als 30 Sekunden gedrückt bleibt. Anstatt die Sifa ständig gedrückt zu halten und sie immer wieder kurz loszulassen (spätestens nach jeweils 30 Sekunden), kann man sie auch immer wieder kurz drücken (mindestens alle 5 Sekunden). -- Riggenbach 22:17, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Es gibt auch SIFAs mit Wachsamkeits(Vigilance)Eingang. Dieser wechselt bei einer Betätigung eines beliebigen Bedienelements kurz den Zustand. Wenn das Pedal gedrückt ist kann so die SIFA zurückgesetzt werden.


Totmanntaste an Industrierobotersteuerungen

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Bei geöffneter Schutztüre kann mittels der "Totmanntaste" der Roboter mit reduzierter Geschwindigkeit bewegt werden um Positionen zu "teachen". Die Taste ist so ausgeführt, dass der Bediener diese immer gedrückt halten muss, um die Funktion der Schutztüre zu brücken. Gleichzeitig ist die Taste so ausgeführt, dass wenn der Bediener diese zu "tief" eindrückt der Roboter ebenfalls stehen bleibt. Dies ist als Schutz gedacht, falls der Bediener in einer Gefahrensituation verkrampft und die Taste nicht loslässt. Fachausdruck ist hier Zustimmtaster.

Aufhebung durch erneuten Tastendruck?

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"Die Bremswirkung wird aufgehoben sobald das Pedal wieder betätigt wird." - das stimmt doch so nicht. Nach einer Zwangsbremsung muss man doch erst komplett zum Stehen kommen und den Fahrschalter auf 0 zurückstellen, bevor man wieder anfahren kann. Da wäre es ja blödsinnig, die Bremswirkung einfach so aufheben zu können. (Situation: Tf wird dienstunfähig, rutscht vom Pedal, und durch den Ruck der eingeleiteten Bremsung landet er mit dem Oberkörper auf dem Sifa-Handtaster, die Bremsen lösen wieder und der Zug fährt weiter. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.) -- 78.43.71.155 13:07, 24. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Stillstand wird bei allen mir bekannten Sifa-Anlagen nicht gefordert. Allerdings gibt es tatsächlich den Fahrschalternullstellungszwang. Über diesen wird das von Dir beschriebene Szenario verhindert. Insoweit hast Du Recht - dies fehlt im Artikel. --Echoray 22:03, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Stimmt, Stillstand war glaube ich eine Forderung nach KoRil 408 Modul NullAchtFuffzehnSchiessmichtot, aber nicht technisch erzwungen. -- 78.43.71.155 12:37, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
gemäss UIC641 muss, wenn die Bremsung ausgelöst wurde eine weitere positive Aktion erfolgen um die Bremsung zurückzusetzen. Dies wird in einigen Fällen mit dem Stillstand gelöst. Da man danach wieder Traktion geben muss ist dieses Kriterium dann erfüllt. (nicht signierter Beitrag von 212.103.73.117 (Diskussion) 10:24, 24. Jul 2012 (CEST))

Den Artikel gibt es auch auf Spanisch

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http://es.wikipedia.org/wiki/Pedal_de_hombre_muerto --Riggenbach 22:07, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Weg/Zeit Schweiz nicht ganz korrekt

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Der Satz: "wird neben der Zeit auch die zurückgelegte Strecke seit der letzten Betätigung in den Ablauf einbezogen." ist meistens falsch. der Weg wird statt der Zeit genommen (nicht beides). Nur bei schnellen Fahrzeugen wird ab einer bestimmten Geschwindigkeit die Zeit betrachtet darunter ist die Auslösung Weg abhängig. Da es sonst zu schnell bis zur Auslösung geht. Langsamgang 1600m + 200m Schnellgang 50m + 50m. AB-EBV art 55 (nicht signierter Beitrag von 212.103.73.117 (Diskussion) 08:51, 27. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Haben alle Züge eine Sifa? (nicht signierter Beitrag von 217.83.137.45 (Diskussion) 11:25, 28. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Österreich und Deutschland, ident? Von wegen!

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Also das in Österreich die Zeit-Zeit-Sifa üblich ist, ist ein Märchen. Denn eine solche Sifa gibt es erst seit >1016/1116/1216. Alles davor (vor allem City-Shuttle, 4020, 1144, 1142, ...) besitzen eine Weg-Weg-Sifa. Habe das mal "verbessert", Quelle ist auch verlinkt! (nicht signierter Beitrag von Felixfischer515 (Diskussion | Beiträge) 23:58, 16. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Großschreibung "SIFA" ist nicht richtig

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Die offizielle Schreibweise aus der DIN-Norm und dem alten Schrifttum der Bundesbahn ist Sifa, nicht SIFA. Wenn keine anderen Argumente dagegen sprechen, bitte die jüngsten Änderungen deshalb rückgängig machen. --Echoray (Diskussion) 15:55, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Inhaltliches

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Ich würde besser unterscheiden zwischen Überwachung der Arbeitsfähigkeit durch
-Zwangshandlung
-Zwangshaltung
-Zufallsaufforderrung (Anforderungssifa)
-Auswertung einer Körperfunktion (Augenreflex, Bedienhandlung)(DR-Versuche zu Augenreflektionslichtschranke).
Unterschiede zur Totmanneinrichtung
Folgen des Ansprechens der Sifa:
-Leistungsabschaltung bei Bremsung
-Nullstellungszwang vor Wiederkehr der Leistung
Aufhebung der Sifa ("aktive Nullstellung", Vossloh Lokomotiven),
Prüfung der Sifa
Sifa Bedienung soll eine bewusste Handlung (oder bedingter Reflex durch den Leuchtmelder oder Hupe/Sprachausgabe) sein, in großen Abständen ausgeführt, und keine "autumatisierte Handlung aus dem Unterbewusstsein, oder gar angeregt durch mechanische Schwingungen durch die Fahrzeugbewegung.
(Verbotene) Außerkraftsetzung der Sifa durch exakt abgelängte Holzleisten (Zwangshaltung), oder durch mechanische Impulsgeber. --FEBALOK (Diskussion) 21:44, 22. Jan. 2023 (CET)Beantworten