Diskussion:Verkehrswende

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Letzter Kommentar: vor 2 Stunden von A.Abdel-Rahim in Abschnitt Kompensationszahlungen?
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Der Artikel „Verkehrswende“ wurde im April 2017 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 18.05.2017; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.
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Kompensationszahlungen?[Quelltext bearbeiten]

Ich denke Deutschland muss fehlende Zertifikate von anderen Ländern kaufen - nicht Strafen an die EU zahlen.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/20221024-deutschland-erwirbt-emissionsberechtigungen-fur-verfehlte-klimaziele-zwischen-2013-bis-2020.html --Arianndi (Diskussion) 21:27, 27. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Die Lastenteilungsverordnung, die nicht dem Zertifikatehandel unterliegende Wirtschaftsbereiche regelt, sieht keine Strafzahlungen vor. Jedenfalls steht das nicht in dem zugehörigen Artikel Lastenteilung. --Arianndi (Diskussion) 19:18, 28. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis. Die fehlenden Zertifikate werden auf dem Zertifikatemarkt im EU-Emissionshandel durch Kauf erstanden werden müssen. Mittlerweile habe ich den Text angepasst. --A.Abdel-Rahim (Diskussion) 00:19, 29. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Das ist meines Erachtens nicht der Fall. Der Verkehrssektor ist nicht Teil des Emissionshandels. Es gibt nur die allgemeinen Vorgaben der EU bezüglich Lastenteilung (sonst müsste ja jeder Autofahrer am Emissionshandel teilnehmen). Sanktionen bei Vertragsverletzungen auf EU-Ebene sind Verhandlungssache (wie man an Griechenland sieht).
Eine zunächst denkbare Lösung könnte sein, dass der deutsche Staat die Überschreitung durch Erwerb von Zertifikaten auf dem Markt ausgleicht. Das ist aber glaube ich nicht die vorgeschlagene Lösung. Der Markt würde das nicht hergeben. Der Verkehrssektor ist ja nicht in der absoluten Ausgabemenge von Zertifikaten berücksichtigt, so dass ein so hoher zusätzlicher Bedarf zu absurden Preisen führen würde.
Die vorgeschlagene Lösung ist, wie ich das verstanden habe, dass Deutschland eine Kompensationszahlung an die Länder leistet, die ihre Vorgaben im Verkehrssektor übererfüllt haben. Hier gibt es keine Marktpreise, man wird sich somit am Marktpreis von gehandelten Zertifikaten orientieren, die Höhe wird aber sicherlich Verhandlungssache sein, da die Sektoren, auf denen sich der Preis für Zertifikate bildet, streng genommen mit dem Verkehrssektor nichts zu tun haben.
Die 12 Mrd stehen in deiner Quelle nicht drin. Es ist nicht klar, wie die Summe zustande kommt. Ohne Angabe des angenommenen Preises pro Tonne CO2 ist eine solche Summe unseriös. --Arianndi (Diskussion) 11:42, 29. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich bitte um Verzeihung: Möglicherweise habe ich beim Einarbeiten der Quellen vergessen, die zugehörigen Online-Links zu den betreffenden Artikeln mit anzugeben. Unter anderem gilt das wohl für den Artikel von Jörg Staude, dem ich die Information von den bis 12 Milliarden Euro Zahlungen für Emissionszertifikate entnommen habe:
Jörg Staude: Reform des Klimaschutzgesetzes: Konflikt um europäische Klimapflichten bleibt ungelöst. In: klimareporter°. (Online-Magazin), 20. April 2024.
Den Online-Link habe ich mittlerweile nachträglich eingearbeitet.
In diesem als Quelle genannten Artikel findest du folgenden Absatz:
„Deutschland als wirtschaftlich starkes Land muss sogar 50 Prozent schaffen – und diese Vorgabe würde allein der deutsche Verkehrssektor laut der UBA-Projektion um 126 Millionen Tonnen CO2 verfehlen. Es drohen Kosten von bis zu einem Dutzend Milliarden Euro, um das Defizit durch den Kauf entsprechender CO2-Zertifikate auszugleichen.“
Jörg Staude schreibt:„... Es drohen Kosten von bis zu einem Dutzend Milliarden Euro, um das Defizit durch den Kauf entsprechender CO2-Zertifikate auszugleichen.“ Bestimmte Fachleute haben den Betrag auf grob 10 Milliarden Euro beziffert. Sie haben sich diese Zahlen sicherlich nicht aus den Fingern gesogen. Welche genauen Annahmen in besagter Abschätzung drin stecken, das ist dennoch eine berechtigte Frage. Da muss man dann den Sachverhalt in der Literatur, in die Tiefe gehend, nachverfolgen.
Dass der Verkehrsbereich in den EU-Emissionshandel ab 2027 mit einbezogen wird, kannst du in den Wikipedia-Artikeln zum EU-Emissionshandel unter dem Stichwort „EU-ETS 2“ nachlesen. 2027 wird der EU-Emissionshandel erweitert. CO2-Emissionen in den Bereichen "Gebäude" und "Verkehr" müssen fortan kompensiert werden. Für den Bereich Verkehr erfolgt dies ab 2027 im EU-Brennstoffemissionshandel. Bitte korrigiere mich, falls ich etwas Falsches sagen sollte: Beim Verkehr geschieht ab 2027 die Emissionskompensation wohl dadurch, dass Verbrennerfahrer beim Einkauf des Kraftstoffs an der Tankstelle dann einen Aufschlag bezahlen, während die Kraftstofflieferanten den Verbrennerfahrern den Emissionszertifikateerwerb vom EU-Brennstoffemissionshandel (auf den Liter Kraftstoff umgerechnet) in Rechnung stellen. CO2-Brennstoffemissionszertifikate verkaufen dürfen diejenigen, die CO2-Brennstoffemissionen (gewerbsmäßig??) einsparen, also etwa ÖPNV-Betriebe, die ihre Buslinien mit Batteriebussen befahren oder elektrische Straßenbahnlinien, elektrische U-Bahnlinien oder O-Buslinien betreiben und jeweils mit Ökostrom speisen (Ich hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe.). Aus Angebot und Nachfrage der CO2-Brennstoffemissionszertifikate heraus ist garantiert, dass sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt ein Zertifikatpreis herausbilden kann. --A.Abdel-Rahim (Diskussion) 05:31, 30. Mai 2024 (CEST)Beantworten