Diskussion:Volker Römermann

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Doc.Heintz in Abschnitt Relevanz fraglich
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Relevanz fraglich

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Das Lemma erfüllt keines unserer Relevanzkriterien; weder die unter WP:Relevanzkriterien#Wissenschaftler (vgl. "Professur an einer anerkannten Hochschule (jedoch keine Juniorprofessuren)"), WP:Relevanzkriterien#Politiker und Träger öffentlicher Ämter (vgl. "Richter an einem Obersten Gericht"), WP:Relevanzkriterien#Autoren (vgl. "mindestens vier nicht-belletristische Monografien als Hauptautor") oder WP:Relevanzkriterien#Wirtschaftsunternehmen aufgeführten, noch die der WP:Relevanzkriterien#Lebende Personen (allgemein). Imho deutet auch nichts darauf hin, daß es nach sinnvollem Ermessen zeitüberdauernd von Bedeutung sein wird.

Rechtsanwälte haben in D nur sehr begrenzte legale Möglichkeiten, kommerziell für sich und ihre Reputation zu werben, um dadurch inmitten einer immer grösser werdenden Anzahl an Mitbewerbern bemerkt zu werden. Ein WP-Artikel hilft in der Situation womöglich schon viel. Darum sollte man speziell bei Angehörigen dieser Berufsgruppe besonders konsequent in der Auslegung der RKs sein. Da ich aber grundsätzlich jeder natürlichen Person einen enzyklopädischen Eintrag zugestehe, stelle ich selbst keinen LA. ;) --Judäische Volksfront (Diskussion) 19:11, 10. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Ja, dies ist ein Werbeeintrag. Herr Römermann ist ein "normaler" Wirtschaftsanwalt, wie es sie in Deutschland zu Tausenden gibt. Er ist kein "echter" Hochschulprofessor. Der Eintrag sollte gelöscht werden oder, wenn er schon nicht gelöscht wird, das volle Bild zeigen (umstrittene Kanzlei mit vielen Abgängen). --62.23.211.98 15:33, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Artikel entworben. Die Aussage „umstrittene Kanzlei“ ist nicht belegt. --Doc.Heintz (Disk | ) 09:35, 6. Mär. 2022 (CET)Beantworten