Diskussion:Wirtschaftsrecht

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Assessorin in Abschnitt Wirtschaftsstrafrecht
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Wirtschaftsstrafrecht

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Hallo,

im ersten Absatz steht, dass das Wirtschaftsrecht auch strafrechtliche Regelungen umfasst. Dies findet sich in der Einteilung nach "Elementen" aber nicht wieder. Wäre es nicht sinnvoll, einen entsprechenden Abschnitt aufzunehmen? Etwa in der Darstellung, welche Normen des StGB (oder auch aus Bereichen des Nebenstrafrechts) direkte Auswirkungen auf Wirtschaftssubjekte hat (ich denke da z.B. an den Abschnitt "Straftaten gegen die Umwelt"). -- Fontanelli 12:22, 25. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Das wollte ich auch anmerken. Was ist mit dem Wirtschaftsstrafrecht? Stullkowski 00:17, 7. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Zusammen,

Meine Anmerkung bezieht sich auf folgenden Satz "Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches ...die durch die Gesetze im B.. und Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG und andere) ..."

Die in der Klammer angegebenen Gesetze gehören nicht alle zum Handelsrecht, sondern zum Gesellschaftsrecht, z.B. das GmbHG, AktG, PartGG.

--Assessorin 18:44, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten