Dringliche Anfrage

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Die Dringliche Anfrage ist das Recht eines Abgeordneten, Informationen von der Regierung zu erhalten. Besonders bedeutend ist das Recht für die Opposition, um die Politik der Regierung kontrollieren zu können. Die Dringliche Anfrage ergänzt oder ersetzt in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland die Mündliche Anfrage. Die notwendige Voraussetzung ist die Dringlichkeit des Themas. Weitere Fragemöglichkeiten sind die Schriftliche Anfrage und die Große Anfrage.

Dringliche Anfrage in den Landtagen

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Bundesland Rechtsgrundlage Frist
Brandenburg Anlage 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg eine Woche vor der Fragestunde
Niedersachsen § 48 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages Montag der Woche des Tagungsabschnitts
Nordrhein-Westfalen § 59 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen Tag vor der Ausschusssitzung
Saarland § 60 Dringlichkeitsanfrage in der Geschäftsordnung des Saarländischen Landtages vor Eintritt in die Tagesordnung
Sachsen-Anhalt § 45 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt Donnerstag der Woche vor der Sitzungswoche

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Einzelnachweise

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  1. Anlage 2 der Geschäftsordnung des Landtages BrandenburgPDF-Datei, abgerufen am 23. August 2022.
  2. § 48 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages (Memento des Originals vom 14. Juni 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtag-niedersachsen.dePDF-Datei, abgerufen am 23. August 2022.
  3. § 59 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen – abgerufen am 23. August 2022.
  4. § 60 Dringlichkeitsanfrage in der Geschäftsordnung des Saarländischen LandtagesPDF-Datei, abgerufen am 23. August 2022.
  5. § 45 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-AnhaltPDF-Datei, abgerufen am 23. August 2022.