Fachkraft für Süßwarentechnik

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Die Fachkraft für Süßwarentechnik war in Deutschland ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er wurde im Jahr 2014 vom Ausbildungsberuf des Süßwarentechnologen abgelöst.

Ausbildungsdauer und Struktur

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Schokoladenherstellung

Die Ausbildungsdauer zur Fachkraft für Süßwarentechnik beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Ausbildungsordnung beinhaltete im Jahr 1980 die drei Fachrichtungen:

Im Jahr 1989 wurde dieses Spektrum durch eine weitere Fachrichtung Dauerbackwaren ergänzt.[2] Eine weitere Änderung der Ausbildungsordnung war im Jahr 2000 erforderlich, weil die seuchenrechtlichen Vorschriften verändert wurden. Nun war nicht mehr vom Bundesseuchengesetz, sondern vom Infektionsschutzgesetz die Rede.[3] In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Ausbildungsinhalte überarbeitet. Geplant ist, dass der Beruf zum 31. Juli 2014 außer Kraft tritt. Sein Nachfolgeberuf soll der Süßwarentechnologe werden.[4]

Fachkräfte für Süßwarentechnik stellen industriell Süßigkeiten, wie Bonbons und Pralinen her. Sie bedienen und überwachen die für die Produktion erforderlichen Maschinen, beseitigen Fehler und organisieren den Arbeitsablauf. Die hygienischen Vorschriften spielen bei diesem Beruf eine besondere Rolle. Je nach Fachrichtung stellen sie Konfekt, Schokolade, Zuckerwaren, Dauerbackwaren und Knabberartikel her. Sie arbeiten in Unternehmen der Süßwarenindustrie.

Ausbildungsvergütung

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Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach tarifvertraglichen Regelungen. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. hat beispielsweise für Hamburg und Schleswig-Holstein die folgenden Ausbildungsvergütungen vereinbart:

  • 1. Ausbildungsjahr: 537,00 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 607,00 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 710,00 Euro.[5]

Der schulische Teil der Ausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik war lediglich an der Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft (ZDS) in Solingen-Gräfrath möglich, diese ist weiterhin auch für die Ausbildung der Süßwarentechnologen zuständig.

Einzelnachweise

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  1. Ausbildungsordnung Fachkraft für Süßwarentechnik bei juris (Memento des Originals vom 29. Oktober 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de (PDF; 64 kB), abgerufen am 13. Oktober 2010.
  2. Änderungsverordnung von 1989@1@2Vorlage:Toter Link/www2.bibb.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen beim Bundesinstitut für Berufsbildung am 13. Oktober 2010.
  3. Vgl.§ 31 des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes vom 20. Juli 2000 (Memento des Originals vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.bibb.de (PDF; 206 kB) Abgerufen beim Bundesinstitut für Berufsbildung am 13. Oktober 2010.
  4. Süßwarentechnologe und Süßwarentechnologin (Memento des Originals vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bibb.de, Webseite des BiBB, abgerufen am 13. Februar 2014.
  5. Information (Memento des Originals vom 14. Dezember 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hk24.de der Handelskammer Hamburg zur Ausbildungsvergütung (PDF; 69 kB). Abgerufen am 13. Oktober 2010.