From the River to the Sea

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Karte von Israel und den palästinensischen Gebieten gemäß dem Oslo-Abkommen. Der Jordan mit dem See Gennezaret (oben) und dem Toten Meer (unten) befindet sich auf der rechten Seite, das Mittelmeer auf der linken Seite.
Der Slogan bei Demonstration in Columbus

From the River to the Sea (englisch; arabisch من النهر إلى البحر min al-nahr ila al-bahr; hebräisch מהנהר עד לים Min-hanahar ad layam), in anderen Fassungen auch „Zwischen Jordan und Mittelmeer“, ist eine politische Parole, die im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt verwendet wird. Sie bezieht sich auf das Gebiet zwischen Jordan („River“) und Mittelmeer („Sea“), zu dem neben Israel auch das Westjordanland und der Gazastreifen gehören. Sie wird in unterschiedlichen Versionen sowohl von Palästinensern als auch Israelis verwendet. Im palästinensischen Kontext lautet die englischsprachige Parole vollständig “From the River to the Sea, Palestine will be free” ‚Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein‘. Der Slogan wird von verschiedenen pro-palästinensischen Gruppierungen verwendet. Die Deutung ist vielfältig und erstreckt sich von einem allgemeinen Aufruf zu Freiheit und Gleichheit über die Forderung nach einem Ende der Besatzung bis hin zu einer Einstaatenlösung oder sogar der Zerstörung Israels. Insbesondere wird er aufgrund seiner Nutzung durch terroristische Organisationen wie Hamas von einigen als israelbezogener Antisemitismus und als Aufruf zur Gewalt betrachtet. Von israelischer Seite wird die Parole vereinzelt zur Ablehnung einer Zweistaatenlösung und eines unabhängigen Palästinenserstaates genutzt. Ob der Slogan in Deutschland strafbar ist, ist umstritten.

Herkunft, Bedeutung und Verwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der israelisch-amerikanische Historiker Omer Bartov sagte in einem Interview mit dem Magazin Democracy Now!, dass die zionistische Verwendung bereits vor Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 in der revisionistischen Bewegung des Zionismus begann, die von Wladimir Jabotinsky geleitet wurde. Diese sprach von der Gründung eines jüdischen Staates in ganz Palästina und hatte ein Lied, das einschließt: „Der Jordan hat zwei Ufer; dieses hier ist unseres, und das andere auch“, was auf einen jüdischen Staat hindeutet, der sogar über den Jordan hinausgeht.[1]

Laut dem amerikanischen Historiker Robin D. G. Kelley lässt sich der Slogan auf zionistische Parolen zurückführen, die die Grenzen von Eretz Israel bezeichneten.[2] Er fügt hinzu, dass in den 1960er Jahren die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) diesen Slogan nutzte, um die Gründung eines arabischen Staates zu fordern, der das gesamte Gebiet des ehemaligen britischen Mandats Palästina umfassen sollte.[3] Die Charta des Palästinensischen Nationalrats der PLO von 1964 forderte „die vollständige Rückeroberung des unrechtmäßig besetzten Heimatlandes“, erklärte jedoch, dass „Juden palästinensischer Herkunft als Palästinenser angesehen werden sollen, wenn sie bereit sind, friedlich und loyal in Palästina zu leben“.[4] Dies schließt alle Juden ein, die vor 1947 dort geboren wurden, sowie deren Nachkommen. Nach der Änderung der Charta im Jahr 1969, die auch neuere jüdische Einwanderer einschloss[4], interpretiert Kelley die Verwendung des Slogans 'Free Palestine from the river to the sea' seitdem als Forderung nach einem einheitlichen, demokratischen und säkularen Staat.[5]

Elias Colla, ein Experte für arabische Literatur und Kultur, widerspricht und sagt, es sei ungewiss, wann der Slogan innerhalb der palästinensischen Protestkultur entstanden sei.[6] Er weist darauf hin, dass dieser Ausdruck in den Palästinensischen Nationalchartas von 1964 und 1968 sowie in der Hamas-Charta von 1988 nicht vorkomme.[6] Er erwähnt auch, dass er keine Beweise für dessen Verwendung in dokumentierten Quellen aus den 1960er oder 1970er Jahren gefunden habe. Nach seiner Forschung traten die frühesten Beispiele des Ausdrucks in dokumentierter Form während der Ersten Intifada auf.[6]

2017 übernahm die Terrororganisation Hamas die Parole in ihr Grundsatzpapier. Darin heißt es: Die Hamas lehnt jede Alternative zur vollständigen und uneingeschränkten Befreiung Palästinas ab, vom Fluss bis zum Meer.»[7]

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die vollständige Parole lautet „From the river to the sea, Palestine will be free“ und dient als Anspielung auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan, der den Osten Israels im Norden begrenzt, und dem Mittelmeer im Westen. Die Verwendung dieses Slogans ist umstritten und Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen und politischer Auseinandersetzungen. Verwendet wird er von friedlichen Bestrebungen zur Förderung der palästinensischen Unabhängigkeit bis hin zu kontroversen Debatten über den Nahostkonflikt, da er verschiedene politische und historische Bedeutungen enthalten kann.[8] Dabei reichen Interpretationen der Parole von einer Forderung nach der Freiheit für Palästinenser von der israelischen Besatzung gemäß dem Völkerrecht über den Aufruf für einen vereinten Staat für Juden und das palästinensische Volk in der gesamten Region Palästina bis hin zu einem Aufruf zur Vernichtung des israelischen Staates. Der Slogan wird häufig bei pro-palästinensischen Demonstrationen und auch von Organisationen wie Samidoun, der Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) Kampagne[9] verwendet.

Im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wird der Satz häufig als antisemitisch interpretiert.[10] Die israelischen Historiker Amos Goldberg und Alon Confino wenden sich gegen eine generelle Verurteilung des Slogans als „antisemitisch“ oder gar als Aufruf zur Vertreibung oder Vernichtung jüdischer Israelis. Wer dies tue, müsse im Umkehrschluss israelische Forderungen nach einem Groß-Israel (vom Mittelmeer bis zum Jordan) dann allgemein als Aufruf zur Vernichtung der Palästinenser ansehen.[11] Die Bezeichnung des Slogans als ‚antisemitisch‘ sei "ein mächtiges Instrument in den israelischen, deutschen und anderen politischen ‚toolboxes‘, um die Existenz des palästinensischen Volkes und seine Verbindung zu Palästina zu leugnen, die Besatzung und Unterdrückung zu verfestigen und den Schrei nach Freiheit und nach Recht zum Schweigen zu bringen“.[11]

Verwendung durch Israelis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„From the River to the Sea“-Darstellungen. Links: Palästina in den historischen Grenzen vor 1948, von Palästinensern genutzt. Rechts: Israels Staatsgrenzen in offiziellen Karten der israelischen Regierung.[12]

Auf israelischer Seite findet der Satz in verschiedenen Formen insbesondere Verwendung als eine Ablehnung einer Zweistaatenlösung und eines unabhängigen Palästinenserstaates.

2014 erklärte Uri Ariel von der nationalreligiösen Partei HaBajit haJehudi: „Zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer wird es nur einen Staat geben, und der ist Israel.“

2018 wandte sich Gideon Sa’ar gegen eine Zweistaatenlösung; Israel müsse „vom Fluss bis zum Meer“ in jüdischer Hand bleiben.[13] 2020 erklärte er erneut: „Zwischen dem Jordan und dem Meer, wird es keinen anderen unabhängigen Staat geben.“[14]

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat in der Vergangenheit in seiner Ablehnung eines Palästinenserstaates mehrfach die Phrase „westlich des Jordans“ gebraucht, wodurch er sich auf dasselbe Territorium bezieht.[14][15]

Die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem verwendete den Slogan in Kontext des Vorwurfs einer israelischen Apartheid („Ein Regime von jüdischer Vorherrschaft vom Jordan bis zum Mittelmeer: Das ist Apartheid“).[16]

Im Dezember 2023 schaltete das zur Axel Springer SE gehörende israelische Anzeigen-Portal Yad2 eine Immobilienanzeige mit dem Slogan „From the river to the sea“, wo auf einer Landkarte der Gazastreifen, das besetzte Westjordanland und die völkerrechtswidrig annektierten Gebiete Ostjerusalem und Golanhöhen sämtlich als Teil Israels dargestellt wurden.[17]

Strafbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerichtliche Bewertungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bundesinnenministerium hatte die Hamas im November 2023 verboten und die Verbotsverfügung dabei auch auf die Parole Vom Fluss bis zum Meer als Kennzeichen der Hamas in sämtlichen Sprachen erstreckt. Laut Legal Tribune Online ist die Strafbarkeit der Parole wegen §§ 86, 86a StGB unter Rechtswissenschaftlern wie Gerichten umstritten. So hielten das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Verwaltungsgericht Berlin ebenso wie das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen die Parole für „voraussichtlich strafbar“. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatten die Parole in ihren Entscheidungen für nicht per se strafbar gehalten. Die Generalstaatsanwaltschaften in Bayern, dem Saarland, Sachsen und Thüringen sowie die Staatsanwaltschaft Berlin stufen die Parole als strafbar ein. (Stand: Mai 2024)[18]

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im August 2023, dass die Parole für sich genommen nicht strafbar sei, da sie weder zu Gewalt aufrufe noch das Existenzrecht Israels in Frage stelle: Die Deutung, dass damit ganz allgemein Freiheit und Gleichberechtigung in dem bezeichneten Gebiet gefordert werde, sei nicht ausgeschlossen.[19] Das Verwaltungsgericht Münster urteilte am 17. November 2023, dass die Parole keine strafbare Äußerung erkennen lasse und damit nicht als Einschränkung für die Versammlungsfreiheit dienen könne.[20][21] Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied im März 2024, dass die Stadt Frankfurt die Parole bei Demos erlauben muss. Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs urteilte, dass die Parole nichts darüber aussage wie dieses Ziel erreicht werden solle. Es seien verschiedene Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen. „Ob diese Wege politisch realistisch seien, sei dabei unerheblich, so die Kasseler Richter“.[22] Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen entschied am 30. April 2024, dass die Parole versammlungsrechtlich untersagt werden darf. Es schloss sich damit der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. angeschlossen.[18] Das VGH Mannheim entschied am 3. April 2024, dass eine pro-palästinensische Demonstration nicht unter dem Motto From the River to the Sea – Palestine will be free! stattfinden darf und gab damit der Stadt Freiburg Recht. Die Begründung bezog sich auf eine Strafbarkeit der Parole als Kennzeichen der Hamas.[23]

Ereignisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut dem Tages-Anzeiger wurde die Verwendung des Slogans in Berlin seit Oktober 2023 als strafbar eingestuft.[24] Am 4. November 2023 beschlagnahmte die Polizei ein Plakat mit der Parole, obwohl die Wörter river, sea und Palestine geschwärzt waren.[19] Laut dem Strafrechtler Thomas Fischer ist die Nutzung der Parole im öffentlichen Raum im konkreten Bedeutungszusammenhang nach § 140 StGB (Billigung von Straftaten) strafbar.[25] Eine Polizeisprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Staatsanwaltschaft bei der Parole einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung nach § 130 StGB sehe, weil das Existenzrecht Israels dadurch in Frage gestellt werde und sie das als strafbar einordne. Andere Parolen, die Israel angreifen, seien jedoch als Meinungsäußerung zulässig.[26][27] Wie die Ermittlungsverfahren ausgehen, ist noch offen. Denn dass „die Ermittler einen Anfangsverdacht bejahen, heißt nicht, dass die Staatsanwaltschaft wegen der Parole später Anklage erheben wird“.[28] Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte im November 2023 an, bei Verwendung des Slogans in Bayern künftig Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen einzuleiten. Dies begründete sie mit dem Verbot des Slogans durch das Bundesinnenministerium im Rahmen des Betätigungsverbots gegen Samidoun.[29] Ob der Slogan durch das Betätigungsverbot von Samidoun[30] nach § 86a StGB strafbar ist, ist umstritten.[31]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Gruppe namens „Palästinenser Solidarität Österreich“ (PSÖ) postete auf ihrer Website die Einladung zu einer polizeilich angemeldeten „Pro-Palästina-Demo“ auf Arabisch. Am unteren Ende der Einladung stand der Aufruf mit dem Slogan. Am 11. Oktober 2023 verbot die Wiener Polizei diese Demonstration mit der Begründung, dass die Formulierung „From the river to the sea, Palestine will be free“ in den Einladungen, auch in Flugblättern, einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle. Der Polizeichef der Stadt, Gerhard Pürstl, sagte auf einer Pressekonferenz wenige Stunden vor der Demonstration, die Polizei interpretiere dies im aktuellen Kontext als „klaren Aufruf zur Gewalt“, und fügte hinzu, dass damit die Auslöschung Israels von der Landkarte gemeint sei.[32][33]

Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Oktober 2023 entschied das niederländische Unterhaus, dass der Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ ein Aufruf zur Gewalt sei. Die Parteien waren der Ansicht, dass die Erklärung die Zerstörung Israels fordere. Neben der JA21, die den Antrag eingebracht hatte, stimmten auch die VVD, die PVV, die CDA, die ChristenUnie, die SGP, die BBB, Omtzigt und die Groep Van Haga für den Antrag. Der Antrag wurde während der Debatte mit dem scheidenden Ministerpräsidenten Mark Rutte über den Krieg zwischen der Hamas und Israel eingebracht.[34]

Positionierungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 1. November 2023 verbot der englische Fußballverband seinen Spielern, diesen Slogan auf Social Media zu verwenden.[35] Am 3. November 2023 kündigte der 1. FSV Mainz 05 dem niederländischen Fußballspieler Anwar El Ghazi fristlos. Der Verein reagierte damit auf die Äußerungen und Posts El Ghazis in den sozialen Medien.[36] El Ghazi hatte auf seinem Instagram-Kanal „I stand with Palestine“ in Verbindung mit der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gepostet. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz leitete ein Ermittlungsverfahren ein und erläuterte: „Gegen den Beschuldigten besteht nach unserer Bewertung der Anfangsverdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung durch Verbreiten eines Inhalts“.[37]

Im Mai 2024 kritisierte Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR), das Verbot der Parole durch die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser als unzulässigen Eingriff der Exekutive in die öffentliche Meinungsfreiheit. Die gesetzliche Einstufung eines Straftatbestandes der Parole sei Aufgabe der Legislative. Michael Wildt ergänzte, er wolle es nicht sehen, dass demnächst etwa eine AfD-Innenministerin eigenmächtig exekutiere, was noch gesagt werden dürfe und was nicht.[38]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: From the river to the sea – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. “From the River to the Sea”: Omer Bartov on Contested Slogan & Why Two-State Solution Is Not Viable. Abgerufen am 26. Mai 2024 (englisch).
  2. Robin D.G Kelley: From the River to the Sea to Every Mountain Top: Solidarity as Worldmaking. In: Journal of Palestine Studies. 48. Jahrgang, Nr. 2, 2019, S. 78, doi:10.1525/jps.2019.48.4.69, JSTOR:26873236 (englisch).
  3. Robin Kelley: From the River to the Sea to Every Mountain Top: Solidarity as Worldmaking. In: Journal of Palestine Studies. 48. Jahrgang, Nr. 4, 2019, S. 69–91, doi:10.1525/jps.2019.48.4.69, JSTOR:26873236 (englisch).
  4. a b Muhammad Muslih: Towards Coexistence: An Analysis of the Resolutions of the Palestine National Council. In: Journal of Palestine Studies. 19. Jahrgang, Nr. 4, 1. Juli 1990, ISSN 0377-919X, S. 3–29, doi:10.2307/2537386, JSTOR:2537386 (englisch, tandfonline.com).
  5. Robin Kelley: From the River to the Sea to Every Mountain Top: Solidarity as Worldmaking. In: Journal of Palestine Studies. 48. Jahrgang, Nr. 4, 2019, S. 69–91, doi:10.1525/jps.2019.48.4.69, JSTOR:26873236 (englisch).
  6. a b c On the history, meaning, and power of ‘From the River To the Sea’. 16. November 2023, abgerufen am 30. Mai 2024 (amerikanisches Englisch).
  7. >Leon Igel: Warum die Parole «From the river to the sea» problematisch ist, NZZ, 14. Dezember 2023
  8. Daniel Boffey: ‘From the river to the sea’: where does the slogan come from and what does it mean? In: www.theguardian.com. 31. Oktober 2023, abgerufen am 4. Oktober 2023 (englisch).
  9. Cary Nelson: Israel Denial: Anti-Zionism, Anti-Semitism, & the Faculty Campaign Against the Jewish State. Indiana University Press, 2019, ISBN 978-0-253-04504-1, S. 9 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. „From the River to the Sea“: Geschichte und Kontext der antisemitischen Palästina-Parole. In: Frankfurter Rundschau. 10. November 2023, abgerufen am 28. Mai 2024.
  11. a b Amos Goldberg: From the River to the Sea gibt’s viel Raum für Interpretationen. – Geschichte der Gegenwart. In: geschichtedergegenwart.ch. 31. Januar 2024, abgerufen am 29. Mai 2024.
  12. https://www.govmap.gov.il/?c=386800.54,603102.98&z=0&lang=en
  13. Daniel J. Roth: Ex-minister Gideon Sa’ar rejects ‘two-state solution trap'. In: Jerusalem Post. 30. April 2018, abgerufen am 22. November 2019 (englisch).
  14. a b ‘From the river to the sea’: The slogan that led to Rashida Tlaib’s censure, explained. In: The Times of Israel. 8. November 2023, abgerufen am 26. Mai 2024.
  15. From the River to the Sea | Israel-based News Outlet Incorrectly Translates Netanyahu's Words, Leading to Media Firestorm'. In: Haaretz.com. 21. Januar 2024, abgerufen am 26. Mai 2024.
  16. A regime of Jewish supremacy from the Jordan River to the Mediterranean Sea: This is apartheid. In: B’Tselem. (englisch).
  17. German Media Giant Axel Springer Profits on Israel’s Settlements (theintercept.com), 5. Februar 2024, abgerufen am 28. Mai 2024.
  18. a b Charlotte Hoppen, Max Kolter: "From the River to the Sea". Auch OVG Bremen hält Verbot der Parole auf­recht, LTO, 14. Mai 2024
  19. a b Christian Rath: „From the xxx to the xxx …“ In: taz. 9. November 2023, S. 7 (taz.de).
  20. Zwischen Fluss, Meer und Strafbefehl – Verfassungsblog, 26. März 2024, abgerufen am 28. Mai 2024.
  21. VG Münster, Beschluss vom 17.11.2023 - 1 L 1011/23 - openJur, abgerufen am 28. Mai 2024.
  22. Stadt muss Parole «From the river to the sea» erlauben. In: welt.de. Abgerufen am 23. März 2024.
  23. VGH Mannheim korrigiert VG Freiburg. Ver­­­sam­m­­lung darf nicht unter "From the River to the Sea"-Motto stat­t­­finden, LTO, 3. April 2024
  24. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea …“ In: tagesanzeiger.ch. 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  25. Ist Jubel über Terror strafbar? In: lto.de. 16. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  26. Demonstrationen: Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. In: zeit.de. 13. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  27. Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. In: merkur.de. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  28. „Palestine will be free“: Polizei ermittelt nun doch wegen israelfeindlicher Parolen „From the River to the Sea“. In: lto.de. 13. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (Korrigiert am 16.10.2023).
  29. Land: Antiisraelischer Slogan ist Terror-Kennzeichen. In: zeit.de. 10. November 2023, abgerufen am 12. November 2023.
  30. Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung Samidoun vom 2. November 2023
  31. Hamas-Verbot: 'From the River to the Sea' nun strafbar? In: LTO. Abgerufen am 25. November 2023.
  32. „From the river to the sea“' prompts Vienna to ban pro-Palestinian protest. In: reuters.com. 11. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (englisch).
  33. Nahost-Konflikt: Judenhass im Herzen Wiens: Wer hinter den Demos steckt. In: profil.at. 14. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  34. „From the river to the sea“-leus is geweldsoproep, vindt Kamermeerderheid. In: nos.nl. 25. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (niederländisch).
  35. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea …“ In: tagesanzeiger.ch. 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  36. Mainz 05 beendet Vertragsverhältnis mit Anwar El Ghazi. In: mainz05.de. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  37. Staatsanwaltschaft ermittelt, Mainz 05 kündigt Vertrag. In: faz.net. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  38. Studentenproteste gegen Krieg in Gaza: Statement von Professoren | BPK 21. Mai 2024, Jung & Naiv, ab 0:26:00min, 21. Mai 2024, abgerufen am 26. Mai 2024.