Hugo Böhlau

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Hugo Heinrich Albrecht Böhlau (* 4. Januar 1833 in Halle (Saale); † 24. Februar 1887 in Werneck) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Hugo Böhlau studierte von 1850 bis 1853 an der Friedrichs-Universität Halle, der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Rechtswissenschaft. Seit 1851 war er Mitglied des Corps Borussia Halle und des Corps Vandalia Heidelberg.[1] Nach der Promotion 1853 in Halle und der Ausbildung als Auscultator in Magdeburg und Erfurt habilitierte sich Böhlau 1855 in Halle. 1859 in Halle als a.o. Professor für Kriminalrecht berufen, folgte er 1862 dem Ruf der Königlichen Universität zu Greifswald auf ihren Lehrstuhl. Schon im folgenden Jahr wechselte er auf den Lehrstuhl für Straf- und Prozessrecht der Universität Rostock. Über fast zwei Jahrzehnte widmete Böhlau sich dort dem Deutschen Recht und der Rechtsgeschichte Mecklenburgs. Neben dem Sitz in der juristischen Prüfungskommission war Hugo Böhlau als Lehrstuhlinhaber der Spruchfakultät und als Assessor perpetuus in der Verwaltung der Universität Rostock tätig. Für die akademischen Jahre 1874/75 und 1878/79 wurde Böhlau zum Rektor der Universität Rostock gewählt.[2] 1882 folgte er dem Ruf an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Er erkrankte wenig später und musste 1885 seine Lehrtätigkeit einstellen. 1886 begab er sich in die Obhut der Heil- und Pflegeanstalt Werneck, wo er 1887 mit 54 Jahren starb.

Schriften (Auswahl)

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  • Mecklenburgisches Landrecht. 1872; 1880.
  • Zeitschrift für Rechtsgeschichte. 1861–1878.
  • Vorlesungen über Strafrecht. Die Strafmaasse der mecklenburgischen Praxis. 1863.
  • Fiskus. Landesherrliches und Landes-Vermögen im Großherzogthume Mecklenburg-Schwerin. 1877.
  • Die Einzelnhaft in Preussen. Eine Kritik. 1861.
Wikisource: Hugo Böhlau – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

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  1. Kösener Korpslisten 1910, 96/173; 122/204
  2. Rektoratsreden (HKM)