Regierungsbezirk Nidda

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Der Regierungsbezirk Nidda war zwischen 1848 und 1852 ein Regierungsbezirk im Großherzogtum Hessen.

Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen führte auch zu einer Verwaltungsreform, weil die bis dahin bestehenden mittleren Verwaltungsebenen, Kreise, respektive Landratsbezirke und Provinzen, von den Bürgern als Instrumente staatlicher Unterdrückung wahrgenommen wurden.[1] Landratsbezirke waren zudem noch eine ältere Organisationsform der Verwaltung, die in einigen standesherrlichen Gebieten bei der letzten Gebietsreform nicht angetastet worden war.[Anm. 1] All diese Verwaltungsebenen wurden abgeschafft[2] und durch zehn Regierungsbezirke (ab 1850: elf[Anm. 2]) ersetzt. Die neue Struktur trat zum 21. August 1848 in Kraft.[3]

Der Regierungsbezirk Nidda war einer der fünf neuen Regierungsbezirke im Bereich der ehemaligen Provinz Oberhessen. Dazu wurden die überwiegenden Teile der Kreise Nidda und Grünberg sowie der Landratsbezirk Büdingen zusammengefasst. Der Landratsbezirk Büdingen war aus einer vorhergehenden Phase der Gebietsorganisation des Großherzogtums verblieben, weil hier die Fürsten und Grafen von Isenburg als Standesherren eigenständige Herrschaftsrechte besaßen. Diese Sonderrechte wurden nun abgeschafft.[4]

Nach dem Sieg der Reaktion wurde der Regierungsbezirk Nidda 1852 wieder aufgelöst, der zuvor aufgelöste Kreis Nidda wiederhergestellt und die neuen Kreise Büdingen und Schotten eingerichtet.[5] Die dem Staat im Zuge der Revolution anheimgefallenen Rechte der isenburgischen Standesherren behielt er aber ein.

Regierungskommission

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Die Regierungskommission des Regierungspräsidiums Nidda wurde gebildet aus[6]:

  1. Außerdem bestanden noch Landratsbezirke im äußersten Norden und Süden des Landes, wo je eine Reihe von Exklaven zu den Landratsbezirken Vöhl und Wimpfen zusammengefasst waren, deren Fläche und Einwohnerzahlen zu gering waren, um einen Kreis zu bilden.
  2. 1850 wurde noch der Regierungsbezirk Worms vom Regierungsbezirk Mainz abgetrennt.

Einzelnachweise

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  1. Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7, S. 41.
  2. Art. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217).
  3. Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225.
  4. Art. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217); Art. 3 Gesetz, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren betreffend vom 7. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 40 vom 9. August 1848, S. 237–241 (238).
  5. Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (226f).
  6. Dienstnachrichten, Ziff. IV) vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 226f (226).