UN-Sonderberichterstatter zur Förderung der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitierung und Garantie der Nichtwiederholung

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Sonderberichterstatter zur Förderung der Gerechtigkeit bei schweren Verletzungen der Menschenrechte
Special Rapporteur on the promotion of justice and guarantees of non-recurrence
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel TruthJusticeReparation
Leitung Bernard Duhaime
Kanada Kanada
seit 2024
Gegründet 13. Oktober 2011
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatters zur Förderung der Gerechtigkeit bei schweren Verletzungen der Menschenrechte (engl.: Special Rapporteur on the promotion of justice and guarantees of non-recurrence) wurde geschaffen, um bei schweren Verletzungen der Menschenrechte und schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Gerechtigkeit zu gewährleisten, Abhilfemaßnahmen zu schaffen und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Institutionen des Staates, die Rechtsstaatlichkeit im Einklang mit dem internationalen Menschenrecht zu fördern.

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 13. Oktober 2011 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 5. Oktober 2017.[2]

Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[7]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Er prüft Mitteilungen[10] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[9]. Er macht auch Anschlussverfahren[11] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[12] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[7]

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/18/7. UN-Menschenrechtsrat, 13. Oktober 2011, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/36/7. UN-Menschenrechtsrat, 5. Oktober 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  3. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  5. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  6. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  7. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  11. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.