Ventilklausel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Ventilklausel bezeichnet man die Regulierung der Ein- und Rückwanderung von Personen aus den Ländern der Europäischen Union in die Schweiz,[1] die als Teil des Freizügigkeitsabkommens 1999 vereinbart wurde. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit einer Kontingentierung der Einwanderungen in die Schweiz. Eine solche Einschränkung ist nach dem Abkommen möglich, wenn die Zuwanderung in einem Jahr 10 Prozent des Durchschnitts der vorangegangenen drei Jahre übersteigt.[2]

Übergangsfristen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Abkommen trat für die Angehörigen der «alten» EU-Mitgliedstaaten (EU-15) zum 1. Juni 2002 in Kraft. Infolge der EU-Erweiterung 2004 wurde das Abkommen am 1. April 2006 ausgedehnt auf die zehn neuen EU-Staaten. Da für Zypern und Malta von Beginn an die gleichen Übergangsregelungen wie für die 15 «alten» EU-Mitgliedstaaten galten, wird diese Gruppe als EU-17-Staaten, und die weiteren neuen Mitglieder als EU-8-Gruppe geführt. Nachdem zum 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien (EU-2) der EU beitraten, wurden drei verschiedene Übergangsregelungen unterschieden. Schließlich wurde Kroatien zum 1. Juli 2013 EU-Mitglied und zum 1. Januar 2017 das Freizügigkeitsabkommen mitsamt Übergangsregelung auf diesen Staat erweitert.[3]

Diskussion 2009

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum Mai 2009 musste die Schweiz befinden, ob sie das Freizügigkeitsabkommen weiterführen wollte. Zeitgleich war über die Ausdehnung auf die EU-2-Staaten zu befinden. Bei einem fakultativen Referendum nach dem Bundesratsbeschluss vom 13. Juni 2008 stimmte das Schweizer Stimmvolk am 8. Februar 2009 mit rund 59,62 Prozent für die Weiterführung und Ausdehnung.

Daraufhin wurde 2009 die Anwendung der Ventilklausel zum politischen Thema, und von Wirtschaftsministerin Doris Leuthard befürwortet,[4] doch vom Bundesrat damals nicht beschlossen.[5] Das Begriff «Ventilklausel» wurde am Jahresende zum Schweizer «Unwort des Jahres 2009» bestimmt.[6] In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass in der damaligen Wirtschaftskrise die «nüchtern–technologische» Umschreibung der Ein- und Rückwanderung an Aktualität gewonnen habe.[1]

Kontingentierung ab 2012

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Kontingentierung wurde vom Schweizer Bundesrat am 18. April 2012 für Angehörige aus den acht neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten (EU-8) eingeführt.[2][7] Die EU-Kommission sprach daraufhin von einem ungerechtfertigten und diskriminierenden Entscheid.[8] Die Kontingentierung wurde vom Schweizer Bundesrat am 24. April 2013 für die EU-8-Staaten bis zum 30. April 2014 verlängert und zugleich erweitert auf die übrigen EU-Mitgliedsstaaten (EU-17).[8][9] Die Ventilklausel für die EU-17 konnte bis zum 31. Mai 2014 angewendet werden, für die EU-8 gilt die volle Freizügigkeit seit Ende April 2014.[10] Für Bürger aus Bulgarien und Rumänien unterlag die Zuwanderung noch bis Juni 2019 der Kontingentierung.[11]

Fortbestand hatten zunächst noch Übergangsbestimmungen für kroatische Staatsangehörige; für sie galten bis zum 31. Dezember 2021 arbeitsmarktrechtliche Beschränkungen und Höchstzahlen.[3][12]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b Überblick zur Wahl des «Wort des Jahres 2009». (PDF) Abgerufen am 3. Oktober 2020.
  2. a b Rechtsdienst GastroSuisse: Mitarbeiter aus Osteuropa vorübergehend kontingentiert. Ventilklausel für die EU-8-Staaten. In: baizer.ch. Wirteverband Basel-Stadt, 4. September 2012, abgerufen am 2. Oktober 2020.
  3. a b Personenfreizügigkeit Schweiz – EU/EFTA. Staatssekretariat für Migration, Schweiz, 1. Juni 2019, abgerufen am 4. Oktober 2020.
  4. Arbeitslose EU-Bürger bleiben gerne in der Schweiz. In: 20min. 9. November 2009, abgerufen am 3. Oktober 2020.
  5. Ventilklausel in Prüfung. Neue Zürcher Zeitung, 5. Dezember 2009, abgerufen am 3. Oktober 2020.
  6. Schweizer Unwort des Jahres: "Ventilklausel". In: persoenlich.com. 12. März 2009, abgerufen am 3. Oktober 2020.
  7. Ventilklausel: Die EU wartet ab. Tages-Anzeiger, 19. April 2012, abgerufen am 2. Oktober 2020.
  8. a b Christof Forster: Ventilklausel mit halber Kraft aktiviert. Neue Zürcher Zeitung, 25. April 2013, abgerufen am 2. Oktober 2020.
  9. Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-17 und EU-8-Staaten an. (Berichtigte Fassung), 24. April 2013
  10. Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien bleibt kontingentiert. Neue Zürcher Zeitung, 28. Mai 2014, abgerufen am 4. Oktober 2020.
  11. Ventilklausel für Rumänien und Bulgaren läuft Ende Mai aus. Aargauer Zeitung, 5. Mai 2019, abgerufen am 4. Oktober 2020.
  12. Kroatien: Volle Personenfreizügigkeit. In: admin.ch. 3. Dezember 2021, abgerufen am 29. April 2023.