Diskussion:Franziska Giffey

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Lexberlin in Abschnitt 75000 € Geldbuße
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Versionsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Die De-Vermurksung dieser Re-Vermurksung (Diff-Link) findet sich ja so gar nicht in der Versionsgeschichte.. --Zuviele Interessen (Diskussion) 07:39, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten


„Am Geschwister-Scholl-Gymnasium organisierte sie ehrenamtlich die Schulbibliothek, in der sie auch einen Großteil ihrer Freizeit verbrachte.“ Ist das wirklich eine erwähnenswerte Information?

Aussprache[Quelltext bearbeiten]

Zwei Bundesministerinnen, deren Nachname auf -ey endet. Bei Barley steht was zur Aussprache, mit Beleg und lehrreicher Diskussion. Bekommen wir auch was zu Giffey? --2003:DE:271E:1743:1591:5249:4A22:E1B6 20:11, 9. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Kenne mich leider nicht allzu gut damit aus. Aber in Anlehnung an Norderney, das als Hilfe bei der Aussprache ihres Namens von ihr selbst genannt wird, würde ich "ɡɪfaɪ" vorschlagen.--Caesar Mitis (Diskussion) 13:40, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Die taz nu wieder...[Quelltext bearbeiten]

Pünktlich zum Amtsantritt von Giffey grätscht sie dazwischen, die taz: Giffeys aufgehübschter Lebenslauf und schließt den Artikel mit „Für eine Hoffnungsträgerin wirkt das wenig professionell“. --92.76.68.250 17:56, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Auch Praktikanten arbeiten mit. Und Giffey ist eine Berufspolitikerin. Da gibts keine Personalchefs, die den Lebenslauf bewerten. Da zählt nur die Parteizugehörigkeit und das Wahlpotential. Das Giffey die Stellenbeschreibung verschleiert, ist eher ein Hinweis, wie wenig Praktikanten, ähnlich wie Auszubildende, in Deutschland anerkannt werden. Und würde sie ihren Lebenslauf wirklich einem Personalchef vorlegen müssen, dann würde der sich fragen, warum ihre Beschäftigungszeiten immer nur so kurz waren. Das wäre dann eher ein Eigentor. Aber wie gesagt, ist das bei ihrer Laufbahn, zumindest aus ihrer Sicht, eigentlich wurscht. Das es Wähler gibt, die ihre Wahlentscheidung anhand der Ehrlichkeit der Politiker über die eigene Person festmachen, ist zwar eine schöne Vorstellung aber doch nur ein Mythos. Da gibt es ganz andere Gründe, jemanden nicht zu wählen. :P

Religion[Quelltext bearbeiten]

„Die neue Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), die keine Angaben zu ihrer Religionszugehörigkeit macht, leistete den Amtseid mit dem religiösen Schwur.“ Ich finde die Haltung zur Religion bei einer Bundesministerin relevant. Eine IP hat meinen entsprechenden Text jedoch gelöscht. Meinungen? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 13:33, 15. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Zur Religionszugehörigkeit: Ja, ich halte es ebenfalls für nicht erwähnenswert. Wenn sie keine Angaben dazu macht, ist es ihre persönliche Entscheidung und sollte meiner Meinung nach nicht Erwähnung finden. Ist auch nicht enzyklopädisch relevant; anders ist es, wenn die Religionszugehörigkeit bekannt ist. Und auch andersherum gedacht: Wenn wir in einen Personenartikel alle Themenbereiche oder persönlichen Angaben erwähnen, zu denen keine Angaben gemacht werden, dann ufert es vermutlich schnell aus. Klarer noch ist meine Antwort noch bei der Frage nach dem Schwur: Ob sie diesen mit religiöser Formel geleistet hat oder nicht ist meiner Meinung nach für den Wikipedia-Artikel irrelevant. Viele Grüße, --Caesar Mitis (Diskussion) 11:50, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Die Religionszugehörigkeit ist in Deutschland Privatsache, selbst bei öffentlichen Personen. Das ist zudem auch Usus hier in der Wikipedia. Solange nur die Zugehörigkeit zu einer Religion vorherrscht aber nicht ein explizites religiöses Wirken, z. B. ein Kirchenamt, ist das nicht relevant. Vielmehr sollte das Glaubensbekenntnis geschützt sein, weil Glauben und Religion eben nicht sachlich erfasst und diskutiert werden können. Zu Glauben ist halt immer noch das Gegenteil zu Wissen und hat daher keine enzyklopädische Relevanz.

Frühere Namen im historischen Zusammenhang bei Namensänderungen[Quelltext bearbeiten]

Im historischen Zusammenhang (Lebenslauf) sind bei Namensänderungen die damaligen Namen (hier: Personenname Franziska Süllke) zu verwenden. Laut WP:NK gilt das ausdrücklich für geographische Namen, doch ist dies auch für Biographien als selbstverständlich anzusehen, selbst wenn dies im Absatz WP:NK#Personen bisher nicht so ausdrücklich steht. -- PhJ . 14:42, 5. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Siehe auch Portal Diskussion:Biografien#Berücksichtigung von Namensänderungen bei Biographien -- PhJ . 12:44, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Studium[Quelltext bearbeiten]

'musste sie ihr Lehramtsstudium nach dem zweiten Semester 1998 abbrechen; Ärzte rieten ihr dringend davon ab, Lehrerin zu werden.[3] Aufgrund der Stimmprobleme entschied sich Giffey, Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) in Berlin zu studieren. 2001 erwarb sie den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirtin (FH).'

Frau Giffey muss zu den oberen 10% Highperformern gehören. Das FH-Studium konnte sie frühestens zum WS 1998 beginnen. Und nach sechs Semestern hat sie 2001 den FH-Abschluß in der Tasche? Donnerwetter! (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:A3C0:3298:8921:5B82:DC39:9F82 (Diskussion) 12:00, 23. Jun. 2019 (CEST))Beantworten

Drei Jahre sind bei der Ausbildung gehobener Dienst Standard. Dass sagt nichts über die Qualität ihres Abschlusses aus. --CD (Diskussion) 14:50, 22. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Freie Universität Berlin entschied[Quelltext bearbeiten]

Wie kann ein Objekt entscheiden? Welcher Mensch oder welche Menschen fällten die Entscheidung? Sind diese im gleichen Verein Mitglied? (nicht signierter Beitrag von 94.223.65.222 (Diskussion) 10:02, 31. Okt. 2019 (CET))Beantworten

Die Freie Universität Berlin ist kein Objekt, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit eine juristische Person. --2003:DF:771F:1200:FDA4:743B:65B9:6526 11:19, 18. Dez. 2019 (CET)Beantworten
 Sie haben es erkannt. Erkennen aber nicht, was der Frager meint.... Edgar Wollenweber~~----

Ruege[Quelltext bearbeiten]

Eine " Ruege " ist im Dissertations- Recht nicht als Bewertung vorgesehen . Die Bewertung " Ruege " wurde von der FU- Berlin vergeben , um eine kleine Strafe zu verhangen , aber zu schuetzende Absolventen nicht um den wichtigen Grad zu bringen . (nicht signierter Beitrag von 2003:EC:DF1C:8F01:45A6:967E:691C:7576 (Diskussion) 22:08, 19. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Ehemann[Quelltext bearbeiten]

Ist der Verlust seines Beamtenstatus relevant für den Artikel über Frau Giffey? -- Glückauf! Markscheider Disk 16:58, 18. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Nein. Schluckauf! --Φ (Diskussion) 17:57, 18. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Danke und gute Besserung. -- Glückauf! Markscheider Disk 18:46, 18. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Widerspruch: Wenn der Verlust nur die Folgeerscheinung ist, eventuell weil er nicht mehr Amtsveterinär ist, dann müsste der Artikel entsprechend angepasst werden. Also aktualisieren oder den Beruf des Mannes komplett rausnehmen. --CD (Diskussion) 13:14, 20. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Bruder[Quelltext bearbeiten]

Ich kann nicht erkennen, worin der enzyklopädische Mehrwert des Bruders und seines Gewerbes liegen soll. Diese Angaben sind irrelevant. --Φ (Diskussion) 08:22, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Abiturnote[Quelltext bearbeiten]

Was ist bitte die Relevanz der Abiturnote von Frau Giffey? (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:696:9D20:713E:4793:EDB7:E6EA (Diskussion) 22:48, 23. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Büro des Bezirksbürgermeisters von Lewisham, Dave Sullivan[Quelltext bearbeiten]

Auf der Webseite von Giffey steht, dass sie Angestellte von Dave Sullivan war. Hier wird von Praktikantin gesprochen. Was stimmt denn nun? Sollte nicht eher Giffeys Aussage verwendet werden, sie muss es ja wissen? --TechArtGer (Diskussion) 20:49, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Unabhängige Quellen sind zu bevorzugen. -- Glückauf! Markscheider Disk 07:31, 20. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die TAZ ist doch zitierbar, oder? https://taz.de/Designierte-Familienministerin/!5491086/ --TechArtGer (Diskussion) 15:18, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Überprüfung der Doktorarbeit 2020[Quelltext bearbeiten]

Durch die hervorragende Arbeit der Opposition ist die Doktorarbeit nun nochmals überprüft worden und laut Presse fiel das Urteil "verheerend" aus. - https://www.achgut.com/artikel/franciska_giffey_und_ihre_doktorarbeit_als_ungeheuer_von_loch_ness (nicht signierter Beitrag von 178.8.232.104 (Diskussion) 08:32, 15. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Nö, nicht die Doktorarbeit ist überprüft worden, sondern die formale Rüge der Uni. ("Die Gutachter des Parlamentsdienstes fällen keinerlei inhaltliches Urteil über Giffeys Arbeit und ihre wissenschaftliche Qualität.") Und nicht "die Presse" (zB der Tagesspiegel, aus dem Achgut seine Weisheit hat), sondern Achgut nennt das Ergebnis verheerend. Achgut ist keine brauchbare WP:Quelle; der verlinkte Artikel ist sexistisches Getrolle ("rettete Mutter Giffey vor dem Absturz ins langweilige Familienleben"). Ob die verwaltungsrechtliche Arabeske zu irgendwas Relevantem führt, bleibt abzuwarten. --Logo 09:16, 15. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
27 Textstellen, roter Filz -- Glückauf! Markscheider Disk 18:47, 6. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

lemmafremde Quelle[Quelltext bearbeiten]

In der hier per Edit War in den Artikel gezwungenen Quelle wird Giffey nicht erwähnt. Die Quelle ist lemmafremd und hat in dem Artikel nichts zu suchen. --Φ (Diskussion) 17:58, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

+1, die Quelle ist zu tilgen. In dem alten Artikel aus 2011 kommt die zu diesem Zeitpunkt unbekannte SPD-Kassiererin Giffey gar nicht vor.--Lectorium (Diskussion) 18:49, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Solange hier ein Kommentar von Rieble steht, möchte ich diesen, hier vormals sogar unbeanstandet zum „Plagiatsexperten“ Geadelten, als "umstritten" charakterisieren, was die Quelle belegt. Wenn die Quelle gestrichen würde, käme als nächstes der Einwand, Rieble werde ohne Beleg als umstritten bezeichnet. Es kann aber gerne der Halbsatz, der zum Sachverhalt nichts beiträgt, gestrichen werden. Dass weder Hochschulgesetz noch Promotionsordnung die Möglichkeit einer Rüge erwähnen, steht mehrfach im Artikel und ist relevant nebst den unterschiedlichen Rechtsauffassungen dazu, wozu demnächst noch die von Battis treten wird. Geschimpfe von Rieble ist nicht relevant.--Lexberlin (Diskussion) 23:16, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Einfachste Lösung: Bau das doch belegt in den Artikel Volker Rieble ein, dann darfst du das Wort auch hier verwenden, denn es ist dann ja im verlinkten Artikel belegt. Quellen, in denen das Lemma nicht erwähnt wird, nach eigenem Gutdünken auszuwählen und in den Artikel einzufügen, verstößt gegen das Theoriefindungsverbot. Grüße --Φ (Diskussion) 09:19, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ich hatte aus dem Rieble-Artikel übernommen "für dessen Werk Das Wissenschaftsplagiat – Vom Versagen eines Systems der Vertrieb im Juni 2010 gerichtlich verboten wurde, nebst Quelle. Das beanstandet Lectorium mit der Begründung Riebele(!) Einschub raus; Das steht bereits in seinem Artikel (Ein Buch, in dem Giffey nicht vorkommt, darf nicht nachgedruckt werden, die bereits gebundene Auflage kann aber noch verkauft werden), Straffung. Redundanzen sind in Enzyklopädien unerwünscht. Ich kann dort jetzt belegt einfügen In einem dpa-Porträt, das FR, Zeit und Focus abgedruckt haben, wurde Rieble als "umstritten" bezeichnet. Dann wird meine hiesige Einfügung "umstritten" vermutlich wahlweise als hier unbelegt oder als redundant zum Rieble-Artikel beanstandet. Ob der Artikel in diesem Abschnitt, so wie er jetzt formuliert ist, dem neutralen Standpunkt entspricht, möchte ich dann auch bezweifeln.--Lexberlin (Diskussion) 20:01, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Im Rieble-Artikel steht nicht, dass er umstritten ist. Sobald es dort belegt steht, werde ich mich dafür einsetzen, dass er auch hier so bezeichnet wird. Deal? --Φ (Diskussion) 20:40, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Da eine Woche lange keine Raktion erfolgte, nehme ich die lemmafremde Quelle jetzt raus. --Φ (Diskussion) 21:17, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Gutachten Bonner Jura-Professors Klaus Gärditz[Quelltext bearbeiten]

Neues Gutachten in dieser interessanten Angelegenheit. - https://www.tichyseinblick.de/meinungen/was-muss-eigentlich-noch-passieren-bis-franziska-giffey-spd-den-doktortitel-verliert/ (nicht signierter Beitrag von 2003:E6:1F0A:DC01:284F:D5A5:7C27:264A (Diskussion) 12:58, 29. Okt. 2020 (CET))Beantworten

Das wird umseitig schon recht ausführlich in Franziska_Giffey#Überprüfung_der_Doktorarbeit dargestellt.--Cirdan ± 19:22, 29. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Zunächst einmal ist Tichys Einblick KEINE seriöse Quelle! Ich habe heute über das Gutachten bei "der Tagesspiegel" gelesen (eine SERIÖSE Quelle) und habe dort das Gutachten eingebaut. Und klar ist das Gutachten relevant.--Albin Schmitt (Diskussion) 13:27, 6. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Das Gutachten von Gärditz ist doch bereits dargestellt unter der Überschrift „Überprüfung der Doktorarbeit“. Ein eigener Abschnitt nur dafür ist nicht angemessen. Sonst müssten noch die Abschnitte „Gutachten Battis“ und „Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes“ eingefügt werden. Nach der heutigen Erklärung des FU-Präsidiums, die ich gerade eingefügt habe, wäre doch eher eine Kürzung angezeigt.--Lexberlin (Diskussion) 15:17, 6. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Du musst aber die Wertigkeit der Gutachten beachten. Das Gutachten von Battis untersucht ja eben nicht den Fall Franziska Giffey. Das Gutachten von Gärditz ist die offizielle, gründliche Untersuchung des Abgeordnetenhauses für die Partei CDU.--Albin Schmitt (Diskussion) 00:03, 7. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Nein, es gibt keine „offizielle, gründliche Untersuchung des Abgeordnetenhauses“! Das Gutachten Gärditz ist allein bestellt von der CDU-Fraktion. Sogar für Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes gilt „Die Gutachten geben nicht die Auffassung des Abgeordnetenhauses, eines seiner Organe oder der Abgeordnetenhausverwaltung wieder. Sie liegen allein in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Leitung der Abteilung Wissenschaftlicher Dienst.“ Zum Gegenstand bemerkt Gärditz ausdrücklich vorab: „Gegenstand der vorliegenden gutachtlichen Stellungnahme ist nicht die Bewertung der Dissertation der Betroffenen unter dem Gesichtspunkt wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Arbeit lag mir nicht vor und ich wäre auch aus fachlichen Gründen nicht in der Lage, mir selbstständig ein abschließendes Urteil über eine politikwissenschaftliche Untersuchung zu bilden.“ Zusammengefasst ergibt sich, dass jedenfalls für Berlin Gärditz die Zulässigkeit einer Rüge generell ausschließt (wie schon Riedle und andere), Battis (und andere) für minderschwere Fälle hingegen nicht. Die FU greift das Verfahren wieder auf und muss sich für eine der beiden Rechtsauffassungen entscheiden, wenn sie einen minderschweren Fall annimmt, sonst kann sie es dahingestellt lassen. Ansonsten ist der Abschnitt inzwischen völlig überladen durch das verfahrensmäßige Geplänkel, auf das es hier nicht ankommt, sondern nur auf das Ergebnis; bei Guttenberg gibt es inzwischen eine gesonderte Seite.--Lexberlin (Diskussion) 13:04, 7. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Doktorgrad, nicht -titel[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß, das ist in der Öffentlichkeit ein Kampf gegen Windmühlen, aber es gibt keinen "Doktortitel". Wenigstens unsere Enzyklopädie sollte inhaltlich korrekt sein. Bitte jedes Wort "Doktortitel" durch "Doktorgrad" oder nur "Doktor" ersetzen (und vielleicht auch wenigstens einmal im Artikel verlinken). --2003:DE:F25:2400:CCBD:EE5B:D6FA:6B94 09:09, 14. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Zutreffende Feststellung, wobei im Artikel vielfach nur Äußerungen referiert werden, sodass einerseits Geäußertes zutreffend wiedergegeben wird, dies aber andererseits einen falschen Begriff enthält.--Lexberlin (Diskussion) 01:50, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
ABER mit dem Verlust des Doktorgrads verliert Frau Giffey doch auch den "Doktor"titel in ihrem Namen?!?! Sie darf sich danach nicht mehr "Dr. Giffey" nennen...und dieses "Doktor" ist ein Titel. Also gibt es doch einen "Doktortitel"! 185.196.123.9
P.S.: Die Wikipedia als Referenz der Nichtexistenz des "Doktortitels" zu verwenden ist schlechthin katastrophal! Vroschlag -> https://www.duden.de/suchen/dudenonline/Doktortitel HIER einmal nach zusehen! 185.196.123.9
Doktor ist kein Titel. Erst recht gibt es keinen "Doktor"titel im Namen', wie vorstehend behauptet, sonst müsste er sogar im Personenstandsregister eingetragen werden. Dagegen der BGH mit Beschluss vom 4. September 2013 - XII ZB 526/12: „Akademische Grade sind seit dem Inkrafttreten des reformierten Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 nicht mehr in Personenstandsregistern (hier: Geburtenregister) einzutragen.“ Der Duden gibt nur einen bestehenden Sprachgebrauch wieder, dem die Rechtsgrundlage fehlt.--Lexberlin (Diskussion) 21:14, 16. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Nach Giffeys "freiwilligen Verzicht" auf den Doktorgrad[Quelltext bearbeiten]

Giffey läßt sich auf der Webseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend trotz ihres "freiwilligen Verzichts" auf den Doktorgrad immer noch mit ihrer Promotion führen. Dort heißt es unter "Ministerin", sie "legte 2009 ihre Promotion im Bereich Politikwissenschaft ab" (vgl. BMFSFJ: Franziska Giffey. Abgerufen am 15. November 2020.). An gleicher Stelle heißt es in Giffeys "Lebenslauf" auch immer noch: "02/2010: Abschluss der Promotion zur Dr. rer. pol. Thema: "Europas Weg zum Bürger - Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft" am Beispiel von Berlin-Neukölln". Kann man das machen, wenn man "freiwillig verzichtet" hat? Läßt sich das mit dem "freiwiliigen Verzicht" auf den Doktorgrad vereinbaren? Ist dieser "freiwillige Verzicht" überhaupt irgendwie rechtswirksam und wenn ja, in welcher Form? Gehören zu einem rechtswirksamen Verzicht nicht eigentlich immer zwei? --Legatorix (Diskussion) 12:26, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Du weißt wohl nicht, welcher gigantische Aufwand mit der Änderung eines biografischen Steckbriefs verbunden ist? Da muss man sich einfach mal etwas gedulden... Spaß beiseite: Bislang ist das einfach bloß eine populistische Ankündigung ohne jede weitere Substanz. Steht ja auch kein Datum dabei, wann sie das Ding abzulegen gedenkt, da ist also viel Interpretationsspielraum. Rechtswirksam wohl eher nicht, denn die Aberkennung als solche kann ja lediglich durch die Uni kommen. Wenn sie dann noch den Grad trüge, wäre es ein Rechtsverstoß. --Ennimate (Diskussion) 13:00, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Die Rechtsfolgen eines Verzichts werden im Artikel Dissertation unter Rückgabe behandelt. Wem das nicht genügt, kann auf der dortigen Diskussionsseite Ergänzungen anregen, wobei hier wie dort nur die Artikelverbesserung zur Diskussion steht, also Angriffe jeder Art zu unterlassen sind.--Lexberlin (Diskussion) 13:30, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Zur Artikelverbesserung würde es beitragen, wenn dort auch thematisiert würde, daß - völlig unabhängig davon ob rechtswirksam oder nicht - mit dem von Giffey ausgesprochenen Verzicht auf den Doktorgrad der FU der dringende Verdacht nach wie vor keineswegs aus der Welt ist, dieser Titel sei seinerzeit durch Täuschung bei der Dissertation erlangt worden. Dies ist eine Tatsache, die bei der Beurteilung der Person Giffey durch die Nutzer von Wikipedia durchaus von Belang ist, nicht zuletzt im Zusmmenhang damit ob ein Verbleib im Amt der Bundesministerin möglich und welche Auswirkungen das auf eine weitere politische Karriere haben kann.
Der Abschnitt "Überprüfung der Doktorarbeit" wäre daher am Schluß als Vorschlag wie folgt zu ergänzen
"Ob Giffey auf ihren Doktorgrad durch einseitige Erklärung verzichten kann, ist nicht abschließend geklärt. Gleiches gilt für den Verdacht, sie habe bei ihrer Dissertation getäuscht."
Ich stelle diesen Änderungsvorschlag hiermit zur Diskussion!
--Athesus (Diskussion) 14:49, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Kannst du dafür bitte noch Belege angeben bzw. ergänzen, wer diese Aussage trifft? Dann spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, das einzufügen.--Cirdan ± 15:34, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Die von mir dargestellten Punkte ergeben sich aus den vielfältigen Pressemeldungen der letzte Tage was den "Verzicht" auf den Doktorgrad angeht bzw. der letzten Wochen über den nichts ausgeräumten Verdacht der Täuschung bei der Dissertation. Es handelt sich also um allgemein bekannte Tatsachen, die keiner zitatmäßigen Berufung auf irgendwelche "Autoritäten" bedürfen. --Athesus (Diskussion) 16:08, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Selbstverständlich muss jede Aussage im Artikel belegt werden, zum Beispiel eben mit den „vielfältigen Pressemeldungen“.--Cirdan ± 19:00, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Auf den Doktorgrad als solchen kann sie nicht verzichten. Sie kann nur darauf verzichten, mit "Dr." zu unterschreiben oder als "Dr." aufzutreten, vgl. hier: „Frau Giffey hat es richtig formuliert. Sie verzichtet darauf, den Doktortitel zu führen. Man kann aber nicht auf den Doktorgrad verzichten. Und deshalb hat sich das Verfahren an der FU auch nicht erledigt“, sagte Gerhard Dannemann, Juraprofessor an der Humboldt-Universität und engagiert bei VroniPlag Wiki, dem Portal, das die Plagiatsvorwürfe gegen Giffey erhoben hatte“. --Legatorix (Diskussion) 16:03, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Ich finde, der Abschnitt nimmt in dem Artikel zu viel Raum ein (nämlich ca. 1/2 des Artikels). Sicherlich ist die Berichterstattung darüber relevant, aber nicht in dem Umfang - man sollte den Abschnitt auf max. 1/3, besser 1/4 des Artikels kürzen. --Subamaggus (Diskussion) 19:21, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
In der Tat ist der Abschnitt viel zu lang, weil hier Aspekte allgemeiner Art erörtert werden, die an anderer Stelle längst behandelt sind. Nicht ohne Grund habe ich auf den Artikel Dissertation und dort auf Rückgabe hingewiesen, wo der juristische Meinungsstreit mit Belegen referiert wird (und die Verzichtsmöglichkeit sogar als herrschende Meinung). Dort ist Herr Dannemann nicht erwähnt, weil er nur ein weiterer Vertreter der Gegenmeinung ist. Die von Athesus vorgeschlagene Formulierung würde ich befürworten in der Variante „Ob auf einen akademischen Grad durch einseitige Erklärung verzichtet werden kann, ist ebensowenig abschließend geklärt wie ggf. die Auswirkung auf ein Prüfverfahren der verleihenden Universität.“--Lexberlin (Diskussion) 22:22, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Gegenvorschlag: wenn du der Meinung bist, dass andere Dinge relevanter sind, kannst du gerne diese Dinge hinzufügen. Aber natürlich ist löschen einfacher ... dann löschen wir Dinge, die für die Allgemeinheit wichtig sind, damit der Artikel nicht zu viel Platz wegnimmt für andere Dinge, die man über sie schreiben könnte aber nicht tut.-Albin Schmitt (Diskussion) 03:51, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Na ja, sie hat ja jetzt auf den Titel verzichtet. Meines Wissens nach hat es juristisch keinerlei Auswirkungen. Außerdem hat sie ja zu dem Zeitpunkt promoviert und sie hat ja den Titel erhalten und verwendet. Dass sie heute verzichtet ändert ja nichts an den anderen Tatsachen. Außerdem steht ja im Abschnitt, dass sie den Titel nach Skandalen aufgegeben hat.--Albin Schmitt (Diskussion) 23:45, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten
„Ein Doktorgrad wird durch einen hoheitlichen Verwaltungsakt verliehen, der so lange Bestand hat, bis er durch einen anderen Hoheitsakt aufgehoben wird“, sagte der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Gärditz der F.A.Z. vom 16. November 2020. --Legatorix (Diskussion) 07:05, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Rechtswirkung eines Verzichts an anderer Stelle behandelt wird, nämlich unter Dissertation. In einen Personenartikel gehört nur die Tatsache, dass die Person den Verzicht auf die Führung erklärt hat und meinetwegen, dass die Rechtswirkungen umstritten sind. Denn Herr Gärditz ist nicht der Papst, sondern vertritt nur eine von zwei lange bekannten Meinungen wie andere auch.--Lexberlin (Diskussion) 10:15, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Das mag sein, hindert aber doch nicht, dass man die Sitution auch hier diskutiert, insbesondere weil die Diskussion dort im Artikel Dissertation unter Rückgabe ziemlich deplatziert ist, weil sie eigentlich zum Artikel Promotion (Doktor) oder Doktor gehören würde, wo aber merkwürdigerweise gar nichts zu finden ist. Es geht doch nicht um die Rückgabe der Dissertation, sondern um die Rückgabe des, bzw. den Verzicht auf den Doktorgrad.--Legatorix (Diskussion) 11:51, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Nein, diese Rechtsfragen sind nicht ersatzweise in einem Personenartikel zu erörtern, sondern eben in einem dieser Sachartikel, wo ggf. auch die Überschneidungen dieser Sachartikel besprochen werden können.--Lexberlin (Diskussion) 13:31, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Die "Rechtsfindung kann die Lebenswirklichkeit nicht ausblenden" (Herbarth am Wochenende), weshalb Rechtsfragen niemals nur abstrakt im "Sachartikel", sondern auch in der "Lebenswirklichkeit", also im Personenartikel ihren Platz haben. Man sollte die völlig unnütze Frage, ob diskutiert werden darf, zugunsten der sachlichen Diskussion ablösen. --Legatorix (Diskussion) 14:14, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Habe den Abschnitt jetzt mal überarbeitet: Der Abschnitt über das CDU Gutachten war einmal im Fließtext und einmal als eigener Abschnitt vorhanden, der Bericht des Prüfungsgremiums berichtet als Primärquelle bereits selbst über die 27 Textstellen, da bedarf es nicht noch zusätzlich eines Presseartikels. Zudem noch ein paar Kleinigkeiten. Abschnitt so jetzt 1/5 kürzer. --Subamaggus (Diskussion) 15:07, 16. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Giffey führt weiterhin den Doktortitel denn dieser Titel steht ja weiterhin in ihrem Ausweis. Ob es rechtlich überhaupt möglich ist, den Doktortitel aus dem Ausweis entfernen zu lassen wäre zu klären, denn es handelt sich dabei ja um einen Eintrag im Personenstandsregister. (nicht signierter Beitrag von 46.114.35.218 (Diskussion) 14:19, 19. Nov. 2020 (CET))Beantworten
Das kann man so nicht sagen. Der "Dr." muss nicht im Ausweis vermerkt werden, kann aber (§ 9 Abs. 3 S. 2 PAuswG). Und im Personenstandsregister etc. wird der Doktorgrad seit dem 1.1.2009 nicht mehr aufgenommen, nachdem der Grad in den entsprechenden Eintragungsregelungen nicht mehr aufgeführt ist. --Legatorix (Diskussion) 14:33, 19. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Frau Giffey hat niemals gesagt, dass sie auf den Grad verzichtet, sondern lediglich darauf, ihn zu führen, ein kleiner aber bedeutender Unterschied. Sie hat nur gesagt, dass sie nicht mehr mit "Dr. F. Giffey" unterschreiben wird. Bei Politikern kommt es auf die feinsten Details bei ihren Aussagen an! rm (nicht signierter Beitrag von 2003:CC:C727:4637:E1B3:90CA:551E:494D (Diskussion) 12:37, 19. Mai 2021 (CEST))Beantworten

„Das hat sie davor schon so gesagt“[Quelltext bearbeiten]

@PibeDeOuro: was ist das? Soll das etwa ein Argument sein? Wo steht, dass etwas, was schon gesagt wurde, nicht wichtig ist und deshalb zwanglos gelöscht werden darf, besonders dann, wenn es völlig unbekannt ist, wann, wo und wie das angeblich schon einmal gesagt worden sein soll und zudem völlig unbelegt? Gibt es eine WP-Regel, dass man nur über etwas berichten darf, was noch nie gesagt wurde und alles andere zu löschen ist? Darf man also nicht darüber berichten, dass Merkel schon immer von Öffnungsdiskussionsorgien geredet und damit Recht gehabt hat? Also erstens: Es ist wichtig und berichtenswert, dass Giffey gesagt hat, ihr Verzicht gelte auf jeden Fall, unabhängig von der Entscheidung der FU. Denn es ist bekannt, dass Politiker ihre Entscheidungen immer mal wieder gerne revidieren. Und zweitens: Ich wüßte nicht, dass das "davor schon so gesagt" worden wäre. Wann, wo und wo ist der Beleg? Warum steht es nicht im Artikel? Und drittens: "Das hat sie davor schon so gesagt" sagt gar nichts und ist kein Argument, etwas zu löschen, geschweige denn etwas wesentliches? Viertens: Was hat man ständig dagegen, diese Festlegung Giffeys im Artikel zu verankern? Ich beantrage, dass der Satz wieder in den Artikel kommt und künftig nicht mehr ohne jeden Grund ständig gelöscht wird. --Legatorix (Diskussion) 07:47, 14. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Mangels Rückmeldung und mangels entgegenstehenden Arguments jetzt revertiert. --Legatorix (Diskussion) 08:32, 15. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Bei ihrer Formulierung "ihren Doktortitel ab sofort und auch zukünftig nicht mehr zu führen" gibt es keine Möglichkeit sich noch anders zu entscheiden. Nicht mal einen Tag auf eine Antwort zu warten ist, um seine Änderung wieder in den Artikel zu drücken, ist außerdem Edit-War.--PibeDeOuro (Diskussion) 18:33, 15. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe mehr als einen Tag gewartet ohne dass eine Reaktion von Dir kam, wenn du freundlicherweise nachrechnen würdest. Ich weiß nicht, was du gegen die Formulierung hast, selbst wenn ihr Gehalt qua Auslegung schon in einer anderen Formulierung enthalten sein sollte. Was eindeutig gesagt werden kann, sollte nicht absichtlich und gezielt verschwurbelt werden, was offenbar dein Ziel ist. Dir fehlt eindeutig der neutrale Standpunkt eines objektiven Dritten. Der Edit-War geht von Dir aus, weil Du ohne jede auch nur ansatzweise nachvollziehbare Begründung editierst. --Legatorix (Diskussion) 18:59, 15. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Der Edit-War geht von dir aus, schließlich ist es bei Diskussionen üblich eine Woche zu warten. Bei Giffeys Formulierung vom 13. November gibt es keine Möglichkeit sich noch anders zu entscheiden. Von dir kommen ja auch gar keine Argumente, sondern nur unsinnige persönliche Anschuldigungen.--PibeDeOuro (Diskussion) 09:57, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt um eine dritte Meinung ersucht. --Legatorix (Diskussion) 10:43, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

  • Im Absatz Herkunft, Beruf und Privates sollte das Thema gekürzt werde, da es weiter unten einen ausführichen Absatz gibt. Mein Vorschlag: ... zur Dr. rer. pol. promoviert. Seit die FU Berlin am 6. November 2020 eine erneute Überprüfung ihrer Doktorarbeit ankündigte, führt Giffey den Doktortitel nicht mehr. Alles weitere kommt unten. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:16, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Grundsätzlich sinnvoller Vorschlag. Ich würde allerdings eine etwas andere Formulierung wählen, da die "erneute Prüfung" verwirrend ist, weil der Text vorher keine vorhergehende Prüfung erwähnt. Zum Beispiel ... zur Dr. rer. pol. promoviert. Als Folge von Plagiatsvorwürfen und formalen Überprüfungen ihrer Doktorarbeit (siehe Abschnitt Überprüfung der Doktorarbeit) gab Giffey im November 2020 öffentlich den unbedingten Verzicht auf die Führung des Doktortitels bekannt. -- H005 (Diskussion) 15:46, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Der Verzicht steht im klaren Zusammenhang zu ihrer Wahl zur Landesvorsitzenden und Spitzenkandidatin bei der nächsten Wahl. Das sollte so auch im Absatz stehen bleiben.--PibeDeOuro (Diskussion) 21:16, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Benutzer:PibeDeOuro ist von dem ganz offensichtlichen Ziel beseelt, in unseren Text "Zusammenhänge", Abhängigkeiten und Bedingungen hineinzugeheimnissen, die es Giffey ermöglichen, zu passender Zeit ihren Verzicht zu widerrufen und Formulierungen auf Gedeih und Verderb zu vermeiden, die Giffeys unbedingten Verzicht dokumentieren. Der Benutzer scheint eines objektiven und neutralen Standpunkts offenbar nicht fähig. Ich meine, es sollte formuliert werden: "...gab Giffey im November 2020 öffentlich den unbedingten Verzicht auf die Führung des Doktortitels bekannt, unabhängig von der Entscheidung der FU". --Legatorix (Diskussion) 02:47, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Du erzählst hier einfach Unsinn. Es gibt für Giffey auch so keine Möglichkeit, sich noch anders zu entscheiden, und deine Formulierung ist auch falsch, weil das Interview mit der Zeit erst im Dezember veröffentlicht wurde. Du kannst hier nicht einfach zwei Aussagen mit drei Wochen Abstand und der zwischenzeitlichen Wahl zur Landesvorsitzenden einfach so vermischen.--PibeDeOuro (Diskussion) 15:02, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
An Spekulationen bzgl. der Motivation von Nutzern will ich mich beteiligen, aber der "klare Zusammenhang" ist eine WP:TF, und wäre zudem in dem Kontext zu ausführlich. Die zeitliche Nähe kann man ggf. weiter unten erwähnen. -- H005 (Diskussion) 15:19, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ergänzung: Die Quelle ist online verfügbar unter https://www.zeit.de/2020/50/franziska-giffey-doktortitel-promotion-spd-landtagswahl-berlin-familienministerin. Und noch eine Ergänzung: Gab bekannt ist eine klassische Newsticker-Formulierung, solange es nicht gerade um weltbewegendes geht. Insofern ist seit 13. November 2020 führt Giffey den Doktortitel nicht mehr die nachhaltigere Formulierung. Die Details, was sie nun wann und wo und in welchem Zusammenhang gesagt hat, gehören nicht in Herkunft, Beruf und Privates, sondern in den extra dafür angelegten Absatz weiter unten. Den kann man ihr später immer noch aufs Brot schmieren, sollte sie ihr Wort brechen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:16, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Zustimmung zum letzten Satz. Was das "gab bekannt" anbetrifft: Wir können weder jetzt noch im Verlauf der nächsten Jahre prüfen, ob sie ihn wirklich an keiner Stelle mehr benutzt. Belegbarer Fakt ist nur die Ankündigung. -- H005 (Diskussion) 09:37, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Giffey gab nicht nur "bekannt". Sie sagte in dem Interview mit der Zeit ausdrücklich wörtlich:
ZEIT: Wenn die Prüfung positiv ausfällt, sind Sie dann wieder Dr. Franziska Giffey?
Giffey: Ich führe den Titel derzeit und auch zukünftig nicht mehr. Das gilt unabhängig davon, wie die FU entscheiden wird.
Ob das so in der Online-Ausgabe der ZEIT steht, kann ich wegen der Paywall leider nicht überprüfen. Was spricht eigentlich grundsätzlich dagegen, diese eindeutigen Ausführungen Giffeys genau so eindeutig in den Artikel aufzunmehmen? --Legatorix (Diskussion) 10:06, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
[1] hat keine Paywall, "Mit Werbung" kommt man weiter, ich zumindest. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, nur nicht in Herkunft, Beruf und Privates, sondern in den passenden Absatz. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:06, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Die Länge spricht dagegen. Man kann das im Einzelnachweis erwähnen oder eventuell auch im speziellen Abschnitt zu dem Thema weiter unten, aber nicht unter Herkunft, Beruf und Privates. Was ist denn der Unterschied zum "Bekanntgeben"?
Der Online-Artikel ist ein Z+-Artikel, den kann man als Nicht-Abonennt manchmal vollständig abrufen (als "Teaser"), meist aber nicht. Ich bin Abonnent und kann daher bestätigen, dass er (außer eventuell kleine Fehlerkorrekturen) mit dem Artikel in der gedruckten Zeit übereinstimmt. Man kann daher im Einzelnachweis den gedruckten Artikel anführen und den o.g. Link als Online-Version hinzufügen. -- H005 (Diskussion) 11:19, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ich bitte unter Abwägung aller geäußerten Positionen um einen ggf. übereinstimmenden Textvorschlag der Dritten Meinungen, incl. Angabe des Ortes, an dem er einzufügen ist. --Legatorix (Diskussion) 11:53, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Als Vorschlag wurde ich anbieten, dass man die Geschehnisse aus den letzten zwei Monaten im Abschnitt Überprüfung der Doktorarbeit in einem Absatz bündelt. Also Rücknahme der Rüge und Ankündigung einer neuen Untersuchung am 6. November, Verzicht auf das Führen des Doktortitels und Bekräftigung der Kandidatur zum Landesvorsitz am 13. November, erneutes Prüfverfahren am 18. November und Bekräftigung ihrer Kandidatur bei der Wahl 2021 auch bei negativem Entscheid der FU am 3. Dezember. Aktuell ist das über mehrere Abschnitte verteilt und die Zusammenhänge sind schwer erkennbar.--Nick Riviera (Diskussion) 15:50, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Die Formulierung wäre so: Am 6. November 2020 gab die FU Berlin die Aufhebung der Rüge und die Einleitung einer erneuten Überprüfung der Doktorarbeit bekannt. Giffey erkärte daraufhin am 13. November 2020, ihren Doktortitel zukünftig nicht mehr zu führen, aber weiterhin Bundesfamilienministerin bleiben und auch für den Berliner Landesvorsitz kandidieren zu wollen. Am 18. November 2020 startete die FU Berlin eine erneute Überprüfung der Doktorarbeit, die bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein soll. Nach ihrer Wahl zur Berliner Landesvorsitzenden und Spitzenkandidatin bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 bekräftigte Giffey in einem am 3. Dezember 2020 veröffentlichten Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit ihren Entschluss, auf das Führen ihres Doktortitel unabhängig von der Entscheidung der FU Berlin zu verzichten und auf jeden Fall als Spitzenkandidatin bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 anzutreten.--Nick Riviera (Diskussion) 17:12, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Danke! Ich bin einverstanden und gehe davon aus, dass dieser Text einverständlich so veröffentlicht werden kann, wenn sich kein begründeter Widerspruch regt.--Legatorix (Diskussion) 18:58, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Erledigt. Ich hoffe, dass ich das anständig hingekriegt habe und dass mich niemand kurzerhand schon wieder revertiert. Grüsse! --Legatorix (Diskussion) 17:20, 18. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Falsche MdB Vorschau in der mobilen Ansicht[Quelltext bearbeiten]

Ausschließlich in der mobilen Ansicht und in der App wird unter dem Namen von Franziska Giffey angezeigt, dass sie "deutsche Politikerin (SPD), Bundesfamilienministerin, MdB" ist. Allerdings ist sie kein Mitglied des Bundestags. Wie lässt sich das ändern? 193.175.67.145 11:01, 23. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Diese Beschreibung kommt von Wikidata (Q19279839), ist jetzt korrigiert. Es dauert möglicherweise eine Weile, bis diese Änderung auch in der App wirksam wird.--Cirdan ± 11:29, 23. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

72 Textstellen[Quelltext bearbeiten]

Nick Riviera hat am 27.2.21 (Diff.) im Artikel den Text: Von VroniPlag Wiki wurde kritisiert, dass die 72 Textstellen, bei denen der Verdacht auf willkürliche Referenzierung vorliegt, vom Prüfungsgremium nicht überprüft wurden. eingefügt. Diese Information über die ist offensichtlich redundant, weil sie im vorletzten Absatz des Abschnitts bereits vorkommt, weshalb sie von mir entfernt worden war (Diff.). Keine fünf Stunden später fügt es Nick Riviera wieder ein (Diff.), ohne Angabe eines Grundes. --C[omikron]lin (Diskussion) 22:22, 25. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Die direkte Kritik von VroniPlag Wiki an der Entscheidung der FU Berlin wird nicht redundant, weil sie über ein Jahr später auch Teil einer umfassenden Analyse von VroniPlag Wiki war.--Nick Riviera (Diskussion) 16:37, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Naja, das könnte man eigentlich schon etwas straffen. Aber woher stammt denn eigentlich die Information, dass es „72 Textstellen“ sind? --C[omikron]lin (Diskussion) 17:37, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Die Zahl ist aus dem Bericht von VroniPlag Wiki.--Nick Riviera (Diskussion) 18:45, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Wenn eine Organisation im Jahresabstand bewertet, bedeutet das noch nicht, dass so etwas in einer Enzyklopädie auch mehrfach aufgeführt werden muss. Außerdem sollte in indirekter Rede formuliert werden, wenn Meinungen wiedergegeben werden, also der „Verdacht ... vorliege“, nicht „vorliegt“.--Lexberlin (Diskussion) 12:55, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
VroniPlag Wiki ist ein Wiki, das nach dem Wiki-Prinzip arbeitet, und damit prinzipiell keine zuverlässige Informationsquelle. Privattheorien sind für uns nicht relevant (WP:TF), und es ist nicht unsere Aufgabe irgendwelche Gerüchte bzw. Verdächtigungen zu verbreiten (WP:BIO). Und wenn es, wie bereits eingangs dargelegt, heißt Von VroniPlag Wiki wurde kritisiert, [...] oder wie kürzlich eingefügt [...] VroniPlag Wiki [...] forderte [...] (Diff.), so ist das ja auch abwegig. Auf VroniPlag Wiki liest man bspw. in deren FAQ [2] „Es gibt im Wiki keine gemeinschaftlichen Forderungen – entsprechende Erklärungen oder auch gesamtgemeinschaftlich festgelegte Positionen mit gemeinsamen Ansichten oder Motiven hat es im Wiki nie gegeben. [...]“ Und dem angegebene Beleg lässt sich ja auch dementsprechend entnehmen, dass „der anonyme Aktivist der Plagiats-Plattform VroniPlag Wiki“ [3] an Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie auch an verschiedene Medien eine Email geschickt, und darin eine umfassendere Überprüfung gefordert hat. Da mangelt es also an korrekter Standpunktzuweisung (WP:BLG#NPOV). --C[omikron]lin (Diskussion) 19:24, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Deine Behauptung, dass Robert Schmidt anonym wäre, ist falsch. Seine Identität ist den genannten Medien bekannt. Eine Verlinkung zum Wiki, das die Überprüfung der Doktorarbeit ins Rollen gebracht hat, ist sinnvoll und bei Wikipedia üblich. Bei Guttenberg und Schavan sind die Wikis auch verlinkt.--Nick Riviera (Diskussion) 14:00, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ist nicht meine Behauptung. Du kannst diese Information der oben zitierten Quelle entnehmen. Lt. WP:BLG#NPOV ist die Verwendung von parteiischen Quellen, wie z.B. von Aktivisten, nur in den seltensten Fällen in Wikipedia geeignet. Aber Du möchtest die ja anscheinend unbedingt drinnen haben. Mit der Begründung, dass dieser anonyme Aktivist die Überprüfung ins Rollen gebracht habe? Lt. WP:BLG#NPOV müsste dann aber besonders streng auf korrekte Standpunktzuweisung geachtet werden. Ob das VroniPlag-Wiki als zuverlässige Informationsquelle anzusehen ist, wäre eigentlich über WP:BLGF zu klären. Meines Erachtens ist es das nicht. --C[omikron]lin (Diskussion) 14:49, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Das ist eine Behauptung von dir. Du hast den Begriff anonymer Aktivist ja nicht bei der Stelle mit diesem Beleg verwendet, sondern bei zwei anderen Stellen, wo der Begriff im Beleg nicht vorkommt. Sehr seriöse Arbeitsweise von dir. Die bei WP:BLG#NPOV formulierten Vorgaben sind durch die enorme Relevanz von VroniPlag Wiki in diesem Fall und der angemessenen Wiedergabe von deren Standpunkten erfüllt.--Nick Riviera (Diskussion) 16:06, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
In den beiden anderen Quellen steht ebenfalls, dass er anonym ist („Er will anonym bleiben, nennt sich ‚Robert Schmidt‘“[4] „Robert Schmidt ist ein Pseudonym, [...] besteht strikt auf Anonymität“[5]). Die im Artikel bereits vorhandene Quelle mit „anonymer Aktivist“[6] kann selbstverständlich an den von Dir angesprochenen anderen zwei Stellen verwendet werden, deswegen hättest Du aber keinen Editwar anzufangen brauchen. Wie Dir bereits weiter oben erklärt wurde, gibt es beim VroniPlag-Wiki keine „gesamtgemeinschaftlich festgelegte Positionen mit gemeinsamen Ansichten oder Motiven“[7].
Deine Behauptung war doch bei Deinem Editkommentar „Die Identität des Mannes ist den genannten Medien Tagesspiegel und Süddeutsche bekannt.“ und hier „Seine Identität ist den genannten Medien bekannt.“ Aufgrund der gerade vorhin wiedergegebenen Zitate, dass dieser sogenannte "Robert Schmidt" strikt auf Anonymität besteht, und insbesondere der in der Süddeutschen Zeitung nachzulesenden Textstelle Warum geben Sie Ihre Identität nicht preis? Ich ziehe es vor, meine Ruhe zu haben.“ [8] (Hervorhebung im Original), erscheint mir Deine Behauptung überhaupt nicht nachvollziehbar. Vielleicht könntest Du das mal etwas genauer erläutern, wie Du zu der Annahme kommst, dass den genannten Medien die Identität bekannt sei? --C[omikron]lin (Diskussion) 21:41, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Wenn du ihn als Aktivist bezeichnest, obwohl er im dazugehörigen Beleg nicht so genannt wurde, verstößt du gegen WP:Belege. Selbst in dem dritten Artikel wird zuerst die von mir übernommene Bezeichnung Plagiatsprüfer benutzt und erst dann Aktivist. Selektiv einen Begriff aus einem Nebensatz eines Beleges zu nehmen und ihn dann bei allen Stellen im Artikel einer in den Belegen viel häufiger vorkommenden Bezeichnung vorzuziehen, ist ein Verstoß gegen WP:NPOV.--Nick Riviera (Diskussion) 16:03, 7. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Dann hast Du schon davor bei Deiner Bearbeitung (Diff.) mit der Einfügung „der zuvor bereits die Überprüfung der Doktorarbeit von Annette Schavan initiiert hatte.“ gegen WP:Belege verstoßen: Im dazugehörigen EN53 findet sich nichts dergleichen.
In mehreren Bearbeitungen (6.1.21 Diff., 26.2.21 Diff. und 27.2.21 Diff.) hattest Du außerdem insgesamt vier Mal den Begriff „willkürliche Referenzierung“ eingefügt. Das ist eine entsprechend „der speziell hierfür angelegten Kategorie ‚Verdacht auf willkürliche Referenzierung‘“[9] auf dem VroniPlag Wiki selbstgemachte Bezeichnung, die ansonsten nicht gebräuchlich und daher unerwünscht ist (WP:Begriffsetablierung).
Diesen sogenannten "Robert Schmid" nennen nur sehr wenige Quellen „Plagiatsprüfer“. Hingegen lassen sich viele Quellen finden, in denen er als anonym und als Aktivist oder beides gilt; die Bezeichnung „Plagiatsjäger“ kommt auch häufig vor. Die Anonymität "Robert Schmidt"s war gelegentlich sogar schon ein eigenes Thema in den Medien [10][11], was sich alles sehr leicht überprüfen lässt. Deine Behauptung, dass den Medien Tagesspiegel und Süddeutsche die Identität bekannt sei, erscheint daher umso weniger nachvollziehbar. --C[omikron]lin (Diskussion) 09:51, 8. Sep. 2021 (CEST) (Geändert: einen Typo korrigiert. --C[omikron]lin (Diskussion))Beantworten
Die Bezeichnung Plagiagsprüfer kommt trotzdem häufiger vor und wird selbst in dem einzigen Beleg, wo die Bezeichnung Aktivist vorkommt, zuerst verwendet. Wenn du die Bezeichnung dann bei allen Textstellen verwendest, selbst wenn sie nicht im Beleg vorkommt, greifst du in nicht zulässiger Weise in die Quellenlage ein und verstößt gegen WP:NPOV.--Nick Riviera (Diskussion) 19:41, 8. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Die Bezeichnung „Plagiagsprüfer“ kommt sicher nicht häufiger vor, auch wenn Du das vielleicht trotzdem gerne so gehabt hättest. Das war nämlich ein Typo in meinem Diskussionsbeitrag davor, den Du einfach übernommen hast.
Meines Erachtens wird dieser sogenannte "Robert Schmidt" in der medialen Berichterstattung überwiegend als anonymer Aktivist rezipiert. Dritte Meinung wurde von mir angefragt. --C[omikron]lin (Diskussion) 09:30, 10. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Bezeichnung Plagiatsprüfer in den Belegen häufiger vorkommt und auch in dem einzigen Beleg, wo die Bezeichnung Aktivist vorkommt, zuerst verwendet wird.--Nick Riviera (Diskussion) 15:07, 10. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Diese Belege hattest Du zuvor selbst in den Artikel eingefügt, (Diff) dabei zugleich andere Belege und belegte Informationen (s.u.) kommentarlos entfernt, und brauchst offensichtlich Beratung zur richtigen Verwendung der Internetquelle-Vorlage (Diff.). --C[omikron]lin (Diskussion) 07:55, 12. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

WP:Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

wurde angefordert --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:05, 7. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ich verstehe die Anfrage nicht ganz, in den verlinkten Diffs tritt der direkte Link auf https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Dcl gar nicht auf. Meine Meinung steht unter Benutzer:Siehe-auch-Löscher#Primär- und Sekundärquellen: https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Dcl sollte auf jeden Fall verlinkt werden, offenbar ist es ja die Primärquelle für mehrere seriöse Zeitungen. Der geneigte Leser kann dort den genauen Fortgang des Verfahrens nachverfolgen, was er bei den Sekundärquellen nicht kann. Ich würde es ungefähr so aufbauen:

  • Über das VroniPlag Wiki wurde die Dissertation analysiert und über 70 Textstellen beanstandet [1]. Die Analyse wurde von verschiedenen Medien aufgegriffen [2].
  1. https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Dcl
  2. Hier ein oder mehrere Beispiele für Sekundärquellen

--Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:20, 7. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

@Siehe-auch-Löscher: Das VroniPlag Wiki ist keine Quelle. (WP:BLG „Nach dem Wiki-Prinzip erstellte und veröffentlichte Texte [...] fallen prinzipiell nicht unter den hier verwendeten Quellenbegriff.“) Wo kämen wir denn da hin. --C[omikron]lin (Diskussion) 09:51, 8. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Wenn die Süddeutsche es als Quelle verwendet, können auch wir es verwenden. Die Seite https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Dcl ist übrigens gegen anonyme Änderungen geschützt und entspricht damit nicht dem Wikiprinzip. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:14, 8. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Die Relevanz des VroniPlag Wikis für diesen Artikel wurde doch schon von den Medien und der FU Berlin bestätigt. Den Originalbericht als zusätzlichen Beleg anzugeben ist in dem Abschnitt ja auch üblich und wird zum Beispiel auch bei den Webseiten des AStAs und der CDU gemacht, die alleine betrachtet auch keine vernünftigen Quellen für diesen Artikel wären.--PibeDeOuro (Diskussion) 20:32, 7. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

WP:Dritte Meinung (2)[Quelltext bearbeiten]

Bitte um dritte Meinungen zur Frage, ob der anonyme Aktivist, mit dem Pseudonym „Robert Schmidt“, im Artikel als anonymer Aktivist bezeichnet werden soll? --C[omikron]lin (Diskussion) 08:34, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Eine zutreffende Bezeichnung wäre jedenfalls Anonymus mit dem Pseudonym „Robert Schmidt“. Anonymität liegt vor, auch wenn die Identität einem beschränkten Personenkreis bekannt sein sollte, denn damit bliebe die Tatsache immer noch ein Geheimnis i. S. v. § 203 StGB. Anonymer Kritiker (Pseudonym „Robert Schmidt“) wäre auch denkbar. Aktivist empfinde ich nicht als neutrale Bezeichnung, wobei ich nicht beurteilen kann, ob das der Auffassung repräsentativer Bevölkerungskreise entspricht.--Lexberlin (Diskussion) 14:11, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
  • 3M: Ob „Aktivist“ hier eine in irgendeinem Sinne zutreffende Bezeichnung ist, kann und will ich nicht beurteilen. Die Bezeichnung als „anonym“ könnte man kritisieren (eigentlich „pseudonym“), aber bei Wahl einer geeigneten Formulierung dürfte das weniger ausschlaggebend sein. In Anlehnung an Lexberlin: Was wäre mit einer Formulierung wie „Kritiker unter dem Pseudonym ‚Robert Schmidt‘“ bzw. „unter dem Pseudonym ‚Robert Schmidt‘ tat ein Kritiker XY“ (wahlweise „Aktivist“/…)? --2A02:8108:50BF:C694:647C:5053:AEAF:2C8B 13:14, 10. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Anonym ist zutreffend, für „pseudonym“ müsste es sich auf eine konkret identifizierbare Person zurückführen lassen.
»Robert Schmidt gibt es nicht, es ist ein Kunstname für die Presse. Wie so viele in der Plagiatsjäger-Szene liebt er es, andere anonym an den Pranger zu stellen. Einmal war ihm die „Welt am Sonntag“ auf den Fersen, was ihn dazu veranlasste, sein Pseudonym zu ändern, von „Hotznplotz“ zu „Stratumlucidum“. «[12]
»Es klingt absurd, aber das Pseudonym Robert Schmidt versteckt sich hinter einem weiteren Pseudonym.«, »Er benutzt Verschlüsselungssoftware. Schmidt taucht auf, wenn er einen Verdacht hat. Und verschwindet schnell wieder im digitalen Nichts.«[13]
»Auch jetzt will er ein Phantom bleiben. Damit ist er einer der sehr wenigen Plagiatsjäger, die ihre Identität auch nicht im Vertrauen gegenüber Journalisten preisgeben.«, »[...] selbst gegenüber den VroniPlag-Mitstreitern verheimlicht er seine IP-Adresse per Tor-Netzwerk.«[14]
Die Behauptung von Nick Riviera: „Die Identität des Mannes ist den genannten Medien Tagesspiegel und Süddeutsche bekannt.“ (Diff.) ist nicht nachvollziehbar. --C[omikron]lin (Diskussion) 17:31, 12. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Relevant für den Artikel ist er wegen seiner Tätigkeit als Plagiatsprüfer beim VroniPlag Wiki, wo er Giffeys Doktorarbeit eingebracht hat, und nicht wegen irgendwelchem undefiniertem Aktivistentum. Das sollte bei der Bezeichnung auch deutlich werden.--PibeDeOuro (Diskussion) 21:42, 11. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Rücktritt 19.05.2021[Quelltext bearbeiten]

[15] --Buchbibliothek (I know me out here) (Diskussion) 10:55, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Jo, danke dir, aber mittlerweile gibt's auch bessere Seiten als Focus. Gruß, -- Toni (Diskussion) 11:36, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Café#Franziska_Giffey

Mal ein frevlerische Frage: Braucht es dafür überhaupt eine Newsticker-Quelle im Artikel? [16] Eine Quelle reicht doch hier in der Diskussion und eine permanent Quelle, in der alles aufbereitet ist kann man ja in einem halben Jahr suchen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:10, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Der Rücktritt ist zweimal im Text! was soll dass?--Falkmart (Diskussion) 19:36, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Im Artikel wird die Sache so dargestellt, als sei sie nach ihrem Rücktrittsersuchen nicht mehr Ministerin. Die Rechtslage sieht aber so aus, dass nach Art. 64 Abs. 1 GG das Amtsverhältnis erst mit der Entlassung durch den Bundespräsidenten endet. Da die Entlassung bisher nicht erfolgt ist, ist sie noch Ministerin. Gert Lauken (Diskussion) 20:10, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Danke, dass du das hier noch einmal explizit schreibst. Ich musste bereits vier Mal Änderungen von verschiedenen Benutzer*innen zurücksetzen, die das Ende von Giffeys Amt behaupteten. Es wäre schön, wenn der Hinweis von Gert Lauken künftig berücksichtigt wird. --TimDemisch (Diskussion) 21:04, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Unterschrift[Quelltext bearbeiten]

Es wird sehr oft darauf hin gewiesen , dass sie immer mit " Dr " unterschreibt . Da muss das auch als Unterschrift so unter das Bild , da das von 2018 ist , wo sie ihren " Titel " noch nicht "zurück gegeben " hat , wie sie es selbst verbreitete . Kann das bitte jemand korrigieren ? Das sie selbst nicht weiss , dass die einen Doktor- Grad hat (te) und kein " Titel " den man nicht zurück geben kann , weiss sie wohl nicht . (nicht signierter Beitrag von 2003:EC:DF1C:8F01:45A6:967E:691C:7576 (Diskussion) 22:00, 19. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Die Unterschrift ist aus dem Dezember 2020. Siehe Originaldatei. --TimDemisch (Diskussion) 22:10, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Die Erklärung sagt , dass die Unterschrift aus 2018 ist . Die Datei ist 2020 erstellt wurden . Also ist die Unterschrift unvollständg . (nicht signierter Beitrag von 2003:EC:DF1C:8F01:45A6:967E:691C:7576 (Diskussion) 22:16, 19. Mai 2021 (CEST))Beantworten
Bitte signiere deine Diskussionsbeiträge doch! Sonst ist diese Diskussion für Außenstehende nur begrenzt nachvollziehbar. (Ich habe deinem Diskussionsbeitrag einen „unsigniert“-Vermerk beigefügt.) Die Unterschrift ist von einer Website. Wenn sie dort „unvollständig“ ist, kann niemand etwas daran ändern. Außerdem unterschreibt Giffey ja offenbar nicht mehr mit „Dr.“, weshalb es schon gut ist, dass die Unterschrift in ihrem Artikel so ist, wie sie ist. (Der Untertitel mit der Jahresnennung 2018 bezieht sich im Übrigen auf das Bild von Giffey, nicht auf ihre Unterschrift.) --TimDemisch (Diskussion) 22:45, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Nein . Die Unterschrift heisst " Franziska Giffey (2018) " und da war sie noch mit dem Doktor- Grad verhaftet . Sie hat selbst gesagt " der Doktor gehört zu meinem Namen " , aber als Politiker darf man wohl jeden Tag seine Meinung um 180 Grad wenden und alle finden das gut . ( und für den Benutzer Herr Demisch : Ich habe keinen Wikipedia- Zugang und da geht es auch so . (nicht signierter Beitrag von 2003:EC:DF13:A01:19A8:3B20:953D:8FA7 (Diskussion) 00:03, 4. Jul. 2021 (CEST))Beantworten

Gewichtung[Quelltext bearbeiten]

Versteht mich bitte falsch, aber die Gewichtung des Artikels ist rasant schief. Die Frau hat - man mag das unterschiedlich bewerten - nun wirklich offensiv ihre Politik und Ambitionen vertreten in den letzten Monaten, und was im Artikel fast 50% des Platzes einnimmt, ist diese "Doktor-Debatte". Das ist etwa so, als ob man (verzeiht bitte den völlig schiefen Vergleich) einen sehr großen Abschnitt zum Neptunismus im Artikel zu Goethe platzieren würde - der dort aber nicht mal erwähnt wird. --Si! SWamP 23:55, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Niemand hindert dich daran, etwas über die politischen Erfolge Giffeys zu schreiben. Dass bisher wenig Positives zu ihr im Artikel steht, begründet nicht, die Kritik zu kürzen. --TimDemisch (Diskussion) 01:57, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Da muss ich Si! SWamP beispringen und Dir widersprechen. Der Artikel wird nicht besser, wenn man dem überlangen Doktorarbeitsabsatz detailreiche politische Erfolge entgegensetzt. Im nachhinein ist wichtig: Giffey hat bei ihrer Doktorarbeit geschummelt, es gab einen zweijährigen Hickhack darum und am Ende ist sie zurückgetreten. Auf meiner Seite steht ganz oben Die Wikipedia ist keine Ansammlung von Wissen, sondern eine Reduktion. Sie reduziert das vorhandene Wissen auf eine klare, verständliche Struktur. Das unterscheidet sie von Google. Das sollte auch für hier gelten. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:01, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Die Gewichtung des Artikels ist in der Tat nicht richtig. Frau Giffey hat damals offensichtlich Fehler gemacht, vielleicht auch nicht nur Sie, was ihre Doktorarbeit betrifft. Aber wer macht keine Fehler im Leben? Wenn sie sich in der Politik engagiert und Vertrauen bei den Menschen findet, dann ist dies wohl viel gewichtiger und sollte auch so im Artikel reflektiert sein. (Bin ganz neu hier und sehe nicht, ob mein Benutzername "Frankpiano" automatisch hier eingetragen wird oder nicht.) (nicht signierter Beitrag von Frankpiano (Diskussion | Beiträge) 17:10, 21. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Es geht mit der Detailtreue direkt weiter

  • Am 19. Mai 2021 hat Giffey infolge der Plagiatsaffäre zu ihrer Dissertation In der 142. Sitzung des Bundeskabinetts die Bundeskanzlerin um Entlassung durch den Bundespräsidenten aus ihrem Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugendum gebeten.[27] Der Bundespräsident hat Giffey auf Vorschlag der Bundeskanzlerin ihre Entlassungsurkunde ausgehändigt. Gleichzeitig hat er der amtierenden Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht die Ernennungsurkunde zur Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überreicht.

Warum nicht

  • Am 19. Mai 2021 trat Giffey infolge der Plagiatsaffäre von Ihrem Ministeramt zurück. Justizministerin Christine Lambrecht übernimmt ihr Ressort.

Alles andere sind Stolperfallen für den Leser. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:04, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Warte doch einfach, bis Giffey tatsächlich entlassen und Lambrecht tatsächlich ernannt wird – das vollzieht der Bundespräsident vsl. in einer Stunde. --TimDemisch (Diskussion) 14:12, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Das habe ich erstmal entschlackt, es wäre schön weitere Kommentare zur Ausgangskritik von Si! SWamP zu hören. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:05, 21. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Jetzt hast du (@Siehe-auch-Löscher) leider auch den Tag ihrer Entlassung gelöscht, der zweifelsohne relevant ist. Ansonsten finde ich es in Ordnung, wenn der Absatz nicht jedes Detail beinhaltet. --TimDemisch (Diskussion) 11:17, 21. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Sie wurde am Folgetag formal vom Bundespräsidenten entlassen. Für mich ist das reines parlamentarisches Protokoll ohne Bewandtnis. Das wäre nur relevant, wenn er die Entlassung ablehnt oder drei Monate wartet. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:30, 21. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Nur so lässt sich bestimmen, wie lange sie tatsächlich im Amt war. Außerdem entstünde ohne diese Erwähnung der Eindruck, die Mitglieder der Bundesregierung könnten ihre Amtszeit unmittelbar durch Rücktritt beenden, was weder verfassungsrechtlich noch in der Verfassungswirklichkeit der Fall ist. [Die Entlassung wurde bisher noch im Abschnitt zur Plagiatsaffäre erwähnt; ich habe sie dort entfernt, weil sie sonst gedoppelt wäre.] --TimDemisch (Diskussion) 13:21, 21. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ich stimme meinem Vorredner zu. Um diesem offenbar sehr verbreiteten Missverständnis (einfach mal nen Rücktritt erklären würde reichen) zu begegnen, könnte man das ggf. auch so formulieren, dass sie zunächst ihren Rücktritt angekündigt habe und tags darauf die formelle Entlassung durch den Bundespräsidenten erfolgt sei. --Ennimate (Diskussion) 15:03, 21. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Einzelnachweis Nr.1 - Lebenslauf[Quelltext bearbeiten]

Beim Anklicken des ersten Einzelnachweises [1] im Abschnitt "Herkunft, Beruf und Privates" öffnet sich kein Lebenslauf, in dem die vier betreffenden Zeilen beschrieben sind. Diese Quellenangabe sollte korrigiert werden. (nicht signierter Beitrag von Frankpiano (Diskussion | Beiträge) 16:32, 21. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Hallo Frankpiano, danke für den Hinweis, ich habe einen passenden Link auf das Internet Archive ergänzt.--Cirdan ± 16:51, 21. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Doktorarbeit: "Vorsätzliche Täuschung erheblichen Ausmaßes" vs. "unbeabsichtigte Fehler".[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es im Abschnitt Franziska_Giffey#Entziehung des Doktorgrades:

„In ihrem Bericht schrieb die Kommission: „Der Doktorgrad wurde durch eine mindestens bedingt vorsätzliche Täuschung erheblichen Ausmaßes erworben. Die Dissertation genügt damit nicht den Anforderungen an die Gute Wissenschaftliche Praxis.“ Giffey akzeptierte diese Entscheidung und erklärte, die eingereichte Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst zu haben. Die Fehler ihrer Arbeit seien weder beabsichtigt noch geplant gewesen“

Wenn Giffey diese Entscheidung akzeptiert hätte, würde das bedeuten, dass sie zugibt eine vorsätzliche Täuschung erheblichen Ausmaßes begangen zu haben. Genau das tut sie aber nicht, denn sie sagt, dass sie die eingereichte Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst habe. Im Tagesschau-Artikel, der als Quelle angegeben wird, heißt es dazu:

„Giffey erklärte, die Entscheidung der FU zu akzeptieren. Nach wie vor stehe sie zu ihrer Aussage, dass sie die im Jahr 2009 eingereichte Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst habe, teilte sie mit. Sie bedauere "Fehler, die mir bei der Anfertigung der Arbeit unterlaufen sind". Diese seien weder beabsichtigt noch geplant gewesen, erklärte Giffey weiter.“

Für mich ergibt dies keinen Sinn. Wenn sie sagt, dass sie die Entscheidung der FU akzeptiert, dann bedeutet das für mich auch, dass sie einräumt getäuscht zu haben. Stattdessen behauptet sie, dass die Fehler weder beabsichtigt noch geplant gewesen seien. Giffey versucht hier vorsätzliche Täuschung als "unbeabsichtigte Fehler" herunterzuspielen. Fehler passieren tatsächlich in der Regel unabsichtlich, vorsätzliche Täuschung ist dagegen geplant.

Der Satz im Artikel

„Giffey akzeptierte diese Entscheidung und erklärte, die eingereichte Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst zu haben.“

ist deshalb irreführend, weil er sich an der verqueren Logik dieser Politikerin anschließt. Er sollte deshalb der Realität angepasst werden.--2003:CF:3F3F:637:30E9:E4B:3BB9:ADE 01:55, 11. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Dein Postulat Wenn sie sagt, dass sie die Entscheidung der FU akzeptiert, dann bedeutet das für mich auch, dass sie einräumt getäuscht zu haben ist so nicht richtig. Es ist ohne weiteres möglich, eine Entscheidung (im Ergebnis) zu akzeptieren, ohne mit der Begründung d'accord zu gehen, sei es, weil es den Streit nicht lohnt oder weil man Besseres zu tun hat, d. h. im Falle Giffey, Wahlkampf in Berlin zu führen. So ist es auch im juristischen Strafbefehlsverfahren gang und gäbe, einen Strafbefehl zu akzeptieren um die Sache kostengünstig hinter sich zu bringen ohne mit der Begründung einverstanden zu sein oder die Tat zu gestehen. --Legatorix (Diskussion) 08:15, 11. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Außerdem handelt es sich bei der Behauptung von Widersprüchen in Zitaten um unerlaubte Theoriefindung--Lexberlin (Diskussion) 12:02, 11. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Es ist unbestreitbar, dass zwischen "vorsätzlicher Täuschung erheblichen Ausmaßes" und "unbeabsichtigte Fehler" ein erheblicher Bedeutungsunterschied besteht, den man nicht einfach ignorieren kann.
Zur Bedeutung der Begriffe "akzeptieren, annehmen" und "hinnehmen" ein Blick ins Wörterbuch:

akzeptieren Bedeutung: etw. annehmen
Beispiel: ein Angebot, einen Vorschlag, eine Bedingung akzeptieren“

annehmen Bedeutungsübersicht:
1. etw. Angebotenes entgegennehmen a) ... b) ein Angebot akzeptieren c) [Ballsport] ... d) [Bankwesen] ... e) [übertragen] etw. beherzigen f) etw. billigen, einem Vorschlag zustimmen 2. jmdn. aufnehmen a) ... b) jmdn. einstellen c) jmdn. empfangen 3. etw. übernehmen a) ... b) sich etw. zu eigen machen 4. [Jägersprache] ... 5. etw. vermuten etw. halten für etw. voraussetzen 6. ⟨sich eines Menschen, einer Sache annehmen⟩ sich um jmdn., etw. bemühen, kümmern [landschaftlich] ⟨sich um jmdn., etw. annehmen⟩“

hinnehmen Bedeutungsübersicht:
1. etw. an sich nehmen, annehmen 2. etw. als unabänderlich aufnehmen, sich mit etw. abfinden sich etw. gefallen, bieten lassen, etw. dulden 3. jmdn., etw. in Anspruch nehmen, fesseln ⟨hingenommen⟩ überwältigt, gebannt, gefesselt“

Akzeptieren ist hier ein mehrdeutiges Wort, das Zeitwort "hinnehmen" bzw. "sich abfinden mit" trifft eher auf das zu, was Giffey hier macht. Sie nimmt zwar die Entscheidung der Kommission hin, ohne jedoch deren Inhalt vollumfänglich zu akzeptieren bzw. sich zu eigen zu machen. Und deshalb ist das Wort "akzeptieren" hier fehl am Platz.--2003:CF:3F3F:697:A879:9D00:1B25:80A3 15:09, 11. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Wenn man es so wortwörtlich nehmen will: Sie akzeptiert die Entscheidung der Kommission, also den Entzug des Doktortitels, nicht automatisch auch die Begründung. Legatorix hat dies bereits so angeführt, daher ist hier jede weite Diskussion müßig bis unnütz. Ich halte sogar diese Anmerkung selbst im Text für verzichtbar, da sie – anders als die Stelle so ggf. vermuten ließe – nichts Neues beiträgt, sondern nur eine Wiederholung dessen darstellt, was Giffey bereits seinerzeit geäußert hatte. --Ennimate (Diskussion) 16:12, 11. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Massive Löschungen durch zwei Benutzer[Quelltext bearbeiten]

Gestern haben Benutzer:Müllt-Renner und Benutzer:Winterabend ohne ausreichende Begründung einfach mal so über 14.400 Zeichen im Abschnitt zu Giffeys Plagiatsaffäre gelöscht. Das ist gerade deshalb fatal, weil diese Plagiatsaffäre gerade sehr aktuell ist und in anderen Artikeln mit ähnlichen Affären sogar noch viel komplexer darüber geschrieben. Die Begründung von Benutzer:Müllt-Renner war „newstickerisch entstandene aufgeblähte Story etwas gestrafft“. Als ich diese Löschungen mit dem Verweis „alte Version nach massiven nicht ausreichend begründeten Löschungen (siehe die beiden vorangegangen Bearbeitungen) wiederhergestellt“ rückgängig gemacht habe, hat Benutzer:Winterabend nicht etwa die Diskussion gesucht, sondern mit der Begründung „keine Verbesserung“ wieder 14.441 Zeichen gelöscht. Dieses Verhalten entspricht nicht dem, wie wir auf Wikipedia arbeiten. Die Löschung sollte wieder rückgängig gemacht werden. --TimDemisch (Diskussion) 11:52, 12. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Neue Meldung betr. Masterarbeit Frau Giffey[Quelltext bearbeiten]

Mal beobachten: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_90655906/neue-vorwuerfe-gegen-franziska-giffey-ein-flickenteppich-aus-plagiaten-.html --Buchbibliothek (I like Stilfser Joch) (Diskussion) 07:17, 20. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Schulbildung[Quelltext bearbeiten]

Im Jahre 1988 gab es noch kein Werner-Seelenbinder-Gymnasium in Fürstenwalde. Das gab es erst ab 1991. Vorher war es eine EOS.80.135.42.153 15:19, 20. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Das stimmt. Geschwister-Scholl-Gymnasium Fürstenwalde#Eingliederung des Werner-Seelenbinder-Gymnasiums: „Das Städtische Werner-Seelenbinder-Gymnasium entstand 1991 aus der ehemaligen EOS Werner Seelenbinder und war im Gebäude der ehemaligen Knabenschule, in direkter Nachbarschaft des Scholl-Gymnasiums, angesiedelt.“ --91.20.7.21 13:53, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Tagesspiegel-Formulierung klingt beschönigend[Quelltext bearbeiten]

Danke an ChickSR für das Einfügen des Tagesspiegel-Kommentars. Die Formulierung "keine Komplettplagiate" halte ich allerdings für stark beschönigend, da "Komplettplagiat" kein verbreiteter oder selbsterklärender Begriff ist und die Wertung "nur Bauernopfer" ebenfalls stark abschwächt. Da die TSP-Quelle auch kein richtiger Bericht, sondern nur ein Kommentar ist, würde ich vorschlagen sowohl Formulierung als auch Beleg zu verändern oder den Satz ganz herauszunehmen. Bessere Quellen z.B. Erstmeldung, oder [17],[18],[19],[20],[21],[22]. Was meint ihr? --77.11.129.231 22:25, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Der Tagesspiegel-Artikel war der einzige Kommentar bisher, der über die bloße Meldung der Vorwürfe hinausging, insofern eine wichtige Quelle. Deine Korrektur war aber richtig, danke.--ChickSR (Diskussion) 15:11, 26. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Wikipedia-Plagiate[Quelltext bearbeiten]

Ein TV-Komiker suggeriert dass Giffey auch aus Wikipedia abgekupfert hat - wär gut wenn man das ggf. umseitig lesen könnte. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 17:33, 4. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ist das ein anonymer Aktivisten-Komiker oder warum ist der Name ein Geheimnis? Wenn es dazu eine etwas konkretere Quellenangabe gibt, spräche sicher nichts dagegen es aufzunehmen. Böhmermann, falls er gemeint ist, hat eine recht gründliche Redaktion bzw. Rechtsabteilung und ist wohl zitierfähig. Wobei Text das angenehmere Medium wäre, und ich auch nicht weiß, wie lang Videobeiträge der öffentlich-rechtlichen online bleiben. Es sollte aber nicht übermäßig betont werden, also nur Teil einer Aufzählung, nicht eigener Abschnitt. Denn dass es um WP geht und man gerade auf WP ist hat anekdotischen Reiz, ist aber zu Meta um eigene Relevanz zu begründen. --Karl Oblique (Diskussion) 22:43, 11. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Wieso Geheimnis? Warum fragst du nicht einfach, wer das gesagt hat und in welchem Medium?--Lectorium (Diskussion) 22:56, 11. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Das stand bereits umseitig im Artikel („Dort wurden unter anderem Passagen zum Philosophen Jürgen Habermas beanstandet, die Formulierungen aus der deutschsprachigen Wikipedia enthalten."), bis es am 27. Februar 2021 durch Nick Riviera kommentarlos entfernt worden war (Diff). --C[omikron]lin (Diskussion) 07:55, 12. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Der Hinweis auf die Wikipedia-Plagiate wurde umseitig wieder eingefügt. (Diff.) --C[omikron]lin (Diskussion) 12:18, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Designierte regierende Bürgermeisterin[Quelltext bearbeiten]

Zu diesem Revert: Klar sind wir kein Newsticker, aber den Satz finde ich durchaus relevant, nur an der Formulierung könnte man feilen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:07, 28. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Mögliche Plagiate in der Masterarbeit[Quelltext bearbeiten]

In meinen Augen sollte das Kapitel "Plagiate in der Masterarbeit" rausgenommen werden, weil es kein wesentlicher Teil von Giffeys Biografie ist. Außerdem gab es kein Verfahren, in dem Giffey offiziell Plagiate nachgewiesen wurden. Alle Vorwürfe stützen sich auf die Behauptungen zweier Beschäftigter der Freien Universität Berlin und des Grünen Kommunalpolitikers Stefan Senkel. Darüber hinaus müsste es wenn überhaupt "Mögliche Plagiate in der Masterarbeit" heißen. (nicht signierter Beitrag von Mazchan (Diskussion | Beiträge) 15:13, 29. Jan. 2022 (CET))Beantworten

Ich stimme, bzgl. des wesentlichen Teils der Biographie, der Argumentation der "Herzenssache Wissenschaft" durchaus zu:
"Die zusätzliche Überprüfung der Masterarbeit ist aus unserer Sicht aus drei Gründen relevant. Erstens, war der mit ihr erworbene Abschluss seinerzeit Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion. Zweitens steht die Masterarbeit in einem inhaltlichen Zusammenhang – in beiden spielt die Frage nach der Bürgerbeteiligung in der EU eine wichtige Rolle. Drittens verfasste Giffey die Masterarbeit und die Dissertation während ihrer Tätigkeit als Europa-Beauftragte des Bezirks Berlin-Neukölln, die Arbeiten weisen also auch einen inhaltlichen Zusammenhang mit ihrer politischen Karriere auf. Diese drei Gründe sprechen dafür, Plagiate in der Masterarbeit nicht als „Jugendsünde“ abzutun, sondern sie im direkten Zusammenhang mit den in der Dissertation nachgewiesenen Plagiaten zu betrachten."
Das es kein Verfahren gab ist hier kein Unschuldsbeweis, sondern lediglich der Tatsache geschuldet, das die zuständige FH Überprüfungen der Masterarbeit nur längstens bis 5 Jahre nach einreichen durchführt.
Wie hier (Diff) von der IP dargestellt, scheint Senkel nur indirekt involviert; als Verantwortliche werden ausdrücklich Prof. Dr. Anatol Stefanowitsch (Freie Universität Berlin) und Dr. Ali Arbia (Graduate Institute of International and Development Studies, Genf) genannt (siehe Link), sowie zwei weitere, die anonym bleiben möchten.
Da Senkel als c/o Rechtsanwaltskanzlei auftritt, scheidet er wohl doppelt (c/o & Namensnennung) aus.
Die Überschrift auf Mögliche Plagiate in der Masterarbeit zu erweitern, halte ich aufgrund der Umstände (Verjährung, aber biographisch relevant) für angebracht.
--freundliche Grüße von Thüringer Chatte öffentlicher Briefkasten 08:27, 30. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Edit War um den Geburtsnamen[Quelltext bearbeiten]

Eine IP führt gerade Edit War um die Formulierung, mit der Giffeys Geburtsname im Artikel angegeben wird: [23], [24]. Ich kann darin keine Verbesserung erkennen und bitte dringend darum, WP:KORR und WP:WAR zu beachten. --Φ (Diskussion) 19:39, 21. Mai 2022 (CEST)Beantworten

75000 € Geldbuße[Quelltext bearbeiten]

weil sie im Hauptausschuss des Berliner Parlaments fehlte --88.152.28.173 18:08, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Artikel 49 Absatz 1 der Verfassung von Berlin bestimmt: "Das Abgeordnetenhaus und seine Ausschüsse können die Anwesenheit der Mitglieder des Senats fordern." Von "Geldbußen" oder auch "Strafen" steht dort nichts. Das Haushaltsgesetz beschließt das Abgeordnetenhaus und nicht der Hauptausschuss, der doch wohl nur Beschlussempfehlungen abgeben kann. Wenn es die geschilderte Praxis gibt, muss sie jedenfalls in einer Enzyklopädie juristisch zutreffend bezeichnet werden, auch wenn veröffentlichtes Geschwätz anders formuliert. Dazu allgemein Bräutigam: Achtung, Fehlergefahr Und ansonsten scheint es sich, ausweislich der verlinkten Meldung, zwar um einen seltenen, aber nicht um einen Einzelfall zu handeln. Sollen jetzt die Personenartikel aller aktuellen und früheren Senatsmitglieder ergänzt werden? Oder soll der Artikel zum Abgeordnetenhaus um diese Praxis ergänzt werden, die man für bemerkenswert halten kann? Wann wurde sie eingeführt? Gibt es dazu Rechtsliteratur? --Lexberlin (Diskussion) 22:04, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten